Nutzungseinschränkung eines gemieteten Stellplatzes anlässliche Stadtfest rechtens ?

Hallo zusammen !
Ich würde gern wissen, ob ein Vermieter A, der einen Stellplatz im Stadtzentrum dem Mieter B vermietet hat, diesem die Nutzung des Stellplatzes während eines Stadtfestes von 5 Tagen Dauer untersagen darf, wenn eine solche Ausnahmeregelung im Mietvertrag nicht explizit genannt ist. Müsste dann nicht zumindest eine anteilige Erstattung der Miete an den Mieter B erfolgen ? Schließlich kann ich, wenn ich mein Haus vermiete, auch nicht einfach sagen: „Hey, liebe Mietfamilie ! Am übernächsten Wochenende müsst ihr mal zu Euren Freunden ziehen, weil ich die Hütte dann mal kurz für den Besuch meiner Verwandtschaft brauche.“ Oder liege ich hier falsch ? Wer kennt sich aus ? Ich wäre für eine Stellungnahme sehr dankbar !

Gruß Paracelsus

Grundsätzlich hast Du recht.
Aber der Vergleich Wohnung mit Stellplatz trifft nicht. Stellplatz ist was ganz anderes, hier muss man auch mal mit zeitweiser Sperrung rechnen.

Wenn einzeln angemietet( Nicht gekoppelt an Wohnung) dann könnte man Schadenersatz geltend machen, anteilige Mietkosten und Kosten für Parkhaus z.B.
Bei verbundener Wohnungsmiete mit Stellplatz anteilige Mietminderung.

Du müsstest aber noch mal erläutern was das für ein Parkplatz ist und wieso ein Stadtfest da Einfluss haben soll.
Die Stadt als Veranstalter kann natürlich zeitweise Sperrungen veranlassen, allerdings von öffentlichen Parkplätzen. Kann es ein, es ist so etwas ? Man kann wegen Sperrung den Parkplatz nun in der Zeit nicht anfahren ?

Das wäre m.E. etwas anderes, als wenn der Eigentümer selbst die Sperrung veranlasst.

MfG
duck313

Hallo ! Erstmal danke für Deine Antwort. Es ist so: Der Stellplatz ist auf keinem öffentlichen Parkplatz, das ist schon Privatbesitz. Allerdings kann er nur über eine Straße angefahren werden, die eigentlich eine Fußgängerzone ist. Nur die Anlieger dürfen da mit dem Auto durch. Ich als Mieter logischerweise also auch. Zum Stadtfest soll die Straße nun wohl nun komplett für ein paar Tage gesperrt werden. Allerdings hat der Vermieter es anders formuliert. Es heisst dort: „Die Stellplätze des Objektes werden während des Stadtteilfestes der Stadt zur Verfügung gestellt.“ Nun gut, eine Stadtverwaltung kann sich natürlich gewisse Rechte herausnehmen. Und wenn sie die Straße anlässlich eines Festes nun sperren lässt, dann kann natürlich auch der Vermieter wenig dagegen tun. Aber die Frage, die mich beschäftigt, ist ja, ob eine solche Nutzungseinschränkung von 1 Woche einfach so hingenommen werden muss, ohne dass dafür eine Mietminderung erfolgt.

Wenn du den Parkplatz gemietet hast, kannst du hier für die Dauer, in der du den Platz nicht nutzen kannst, eine Mietminderung vornehmen.

Hallo,

ich sehe hier zwei Dinge:

  1. Die Nichtbenutzbarkeit des Stellplatzes auf Grund der Veranstaltung
    Wie bei jeder Beeinträchtigung der Nutzbarkeit einer gemieteten Sache kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter die Beeinträchtigung verschuldet hat. So oder so führt sie zur Möglichkeit der Mietminderung.

  2. Der Vermieter stellt den Stellplatz der Stadt zur Verfügung?
    Wow. Das ist klar rechtswidrig. Du bist der Mieter, du bist der Besitzer des Stellplatzes. Niemand außer dir darf über die Verwendung bestimmen.