Hallo zusammen !
Ich würde gern wissen, ob ein Vermieter A, der einen Stellplatz im Stadtzentrum dem Mieter B vermietet hat, diesem die Nutzung des Stellplatzes während eines Stadtfestes von 5 Tagen Dauer untersagen darf, wenn eine solche Ausnahmeregelung im Mietvertrag nicht explizit genannt ist. Müsste dann nicht zumindest eine anteilige Erstattung der Miete an den Mieter B erfolgen ? Schließlich kann ich, wenn ich mein Haus vermiete, auch nicht einfach sagen: „Hey, liebe Mietfamilie ! Am übernächsten Wochenende müsst ihr mal zu Euren Freunden ziehen, weil ich die Hütte dann mal kurz für den Besuch meiner Verwandtschaft brauche.“ Oder liege ich hier falsch ? Wer kennt sich aus ? Ich wäre für eine Stellungnahme sehr dankbar !
Gruß Paracelsus