Nutzungsrecht ohne Grundbucheintrag?

Hallo,

das ist eine schwierige Sache.

Das Grundstück des Eigentümers und Nachbar C waren früher
eines und wurden dann geteilt. Laut Notar ging dabei wohl
etwas schief.

B hat nichts „falsch gemacht“.
C wahrscheinlich auch nicht.
Wer denn? Und ob von dieser Person „Schadenersatz“ zu bekommen ist? Welcher „Schaden“ mag entstanden sein?

Man sollte mit allen bekannten Fakten und Unterlagen zu einer rechtskundigen Person gehen. Vielleicht kann diese etwas mit „gutgläubiger Erwerb“ anfangen. Vielleicht hilft dieses Zauberwort aber auch nicht.

Am Einfachsten ist es, dem Nachbarn sein Recht „abzukaufen“, sofern er mitspielt. Dann ist die Sache endgültig vom Tisch. Der Grundeigentümer sollte sich überlegen, was ihm die Sache wert ist.

Gruß
Jörg Zabel