Hallo,
Ich bin selbstständiger Grafikdesigner und bitte um Hilfe bei
einem Anfängerfehler.
na, den hast Du ja schon gemacht, da brauchst Du keine Hilfe mehr.
Für ein größeres Unternehmen habe ich ein neues Firmenlogo
designt. Mein Fehler: es gibt keinen schriftlichen Vertrag -
alles basiert auf mündlicher Absprache!
Das ist grundsätzlich auch ein Vertrag. Allerdings scheint es mir so, daß Ihr zu diesem Zeitpunkt keinen Preis verinbart habt. Richtig?
Nach der Entwurfspräsentation war das Unternehmen begeistert
und hat anschliessend einen der drei Entwürfe als sein neues
Firmenlogo ausgewählt. Telefonisch wurde über die Summe der
Designleistung gesprochen.
D.h., Du hast kostenlose Entwürfe gemcht?!?
Wenn telephonisch exakt über die Kosten der Designleistung gesprochen wurde, dann wären die Nutzungsrechte natürlich nicht mit drin. Allerdings würde ich die NUmmer nicht in der Realität ausprobieren…
Dabei habe ich vergessen, einen
Hinweis auf zuzüglich zu zahlenden Nutzungsrechte zu geben.
Die Logodaten habe ich bereits auf elektronischem Weg
übermittelt.
Damit hast Du ein Druckmittel aus der Hand gegeben, aber ich denke, daß ist in dieser Situation auch nicht mehr schlimm.
Nun möchte ich die Rechnung für meine Designleistung (Kreation
eines Firmenlogos) schreiben - und ebenfalls die Summe für das
Einräumen der Nutzungsrechte berechnen.
Da die Nutzung des Logos nicht im Vorfeld geklärt und
schriftlich fixiert wurde, wäre ich froh über Eure
Erfahrungswerte.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Von Deinen beiden Ideen keine nutzen.
- Den Kunden nochmal anmailen mit der Bitte um genaue
Rückmeldung zu seinen Nutzungswünschen? (Damit ich es schwarz
auf weiß habe und entsprechend berechnen kann)
- Einfach Rechnung schreiben, inkl. Posten für
Nutzungsrechte?
Du schreibst nichts über den ausgehandelten Preis und Aufwand. Wolltest Du nach VTV abrechnen? Sind die SUmmen sich ähnlich (würde mich wundern, da VTV eher selten zu erreichen ist)?
Sprich persönlich mit dem Kunden, nicht per Mail. Schildere kurz, daß Du vergessen hast, die Nuztungsgebühren zu erwähnen. Du wirst schnell merken, ob Du sie bekommen kannst oder nicht. Du tust in jedem Fall niemanden einen Gefallen, wenn Du für die Nutzungsrechte 5 oder 10% der Entwurfsarbeiten ansetzt.
Bei einem Logo für ein Mittelständisches Unternehmen mit Nutzungsart ausschließlich, Nutzungsgebiet national, Nutzungsdauer zehn Jahre und Nutzungsumfang umfangreich sieht der VTV einen Gesamtnutzungsfaktor von 2,8 vor. Bei Entwurfskosten von EUR 1000,– lägen die entsprechenden Nutzungsrechte folglich bei EUR 2800,–.
Solltest Du also nachträglich die Nutzungsrechte nicht zusätzlich vergütet bekommen, so würde ich in die Rechnung schreiben, daß die Nutzungsrechte enthalten sind. Ohne Nutzungsrechte darf der Kunde die Arbeit schließlich nicht nutzen. Verbuche das Ganze unter Anfängerfehler und geh vom vereinnahmten Geld lecker Essen.
Gruß
osmodius