O2 Vertrag gekündigt und jetzt Inkassoverfahren

Hallo Leute,
ich habe ein großes Problem am Hals.Besser gesagt meine Mutter.

Also, meine Mutter hat letztes Jahr im August bei O2 einen Vertrag abgeschlossen
Zwei Monate nach dem Vertrag hat sie Ihren Handy verloren und somit die Sim-Karte die sie von O2 bekommen hatte.
So sind wir in die O2 Filiale gegangen und haben die Sache geschildert.
Wir mussten einen Betrag von 10,00 bezahlen damit die Karte gesperrt wird.Wir haben auch gesagt dass der Vertrag gekündigt wird,weil sie ja keine zweite Karte bekommen hat und keine Leistungen erhalten kann .Das wurde uns vom O2 Berater bestätigt.Jedoch haben wir keine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihnen bekommen.
Als O2 dann trotzdem die monatliche Gebühr vom Konto eingezogen hat.hat meine Mutter eine Rücklastschrift gemacht .

Zuerst die Frage hierzu .1) wenn O2 eine Einzugsermächtigung hat , aber der Kunde einmal eine Rücklastschrift macht,dann würde doch die Telefonica GmbH also O2 im nächsten Monat erneut den Betrag einziehen oder?

Denn mir sagte O2 , dass wenn einmal eine Rücklastschrift erfolgt die Einzugsermächtigung verfällt .

Also da O2 bis zum Juli keine Gebüren eingezogen hat, ist meinen Mutter davon ausgegangen,dass die Kündigung soweit erledigt ist oder war.

Dann im Juli hat meine Mutter einen Brief vom InkassoBüro bekommen, indem stand dass O2 Ihre Forderungen nicht begleicht bekommen hat.
Das war natürlich ein Schock für uns.Also habe ich für meine Mutter bei O2 angerufen um erklärt zu bekommen,warum bis zu diesem Zeitpunkt keine Mahnung verschickt wurde oder die Gebühren nicht eingezogen wurden.
O2 legte auf und teilte uns im nachhinein mit dass wir nur noch mit den Inkassobüro koorperieren können.
Also rief ich dort an, und das InkassoBüro teilte mir Einiges mit.
Sie sagten, dass O2 eine Forderung von 870,00€ habe.Das heisst sie möchten das Geld von den vergangenen 8 Monaten und die kommenden Monaten bis August 2014.
Und sie meinten O2 verschicke keine Mahnungen und man müsse sich selbst drum kümmern ob die Bezahlungen eingehen oder nicht.

  1. Kann O2 Beträge für kommende Monate verlangen,wenn der Kunde keine Leistungen kriegt.also die Sim-karte gar nicht verwenden kann.
  2. Stimmt es dass O2 keine Mahnungen verschickt?
  3. Muss man sich selbst mit der Bank in Verbindung setzen und schauen ob O2 die Beträge einzieht oder nicht wenn man eine Einzugsermächtigung im Vorfeld unterschrieben hat?

Meine letzte Frage wäre.Da meine Mutter das Geld nicht hat diesen Betrag zu begleichen und o2 meiner Meinung nach auch viele Fehler gemacht hat, mit dem Amtsgericht sprechen um einen Anwalt kriegen zu können?

Um eine Anwwort würde ich mich echt sehr freuen.

Ist echt nicht mein Fachgebiet, sorry
Vielleicht mal beim verbraucherschutz etc. nachfragern

wie wärs mal den fall bei computerbild melden die helfen falls du glücks hast kannst ja mal probieren? sonst anwalt oder bezahlen vielleicht macht o2 die rechung weniger

Hallo,

das sind ja viele Fragen also ich versuche mal zu antworten;

zur FRage

  1. also ob oder wie ein Bank Einzug gemacht wird - ist v. Unternehm. zu Unternehm. unterschiedlich - das kann man nicht so beantworten.
    Grundsätzl. gilt - alles nur SCHRIFTLICH, was am Telefon gesagt wird, ist im nachhinein nicht mehr gültig…
    Eine Kündigung ist IMMER nur dann Fakt - wenn man eine SCHRIFTLICHE Bestätigung hat…
    Ab SOFORT KEINE ANRUFE mehr - nur SCHRIFTLICH!!!

o2 kann natürlich auch ein Inkasso Unt. einschalten. Das zeigt - O2 kümmert sich um nix.!!! Die sehen nur - kein Geld - also geht das zum Inkasso. Ende.

GRUNDSÄTZLICH gilt - O2 kann NICHT einfach sagen - Sie senden keine Mahnung. Ein UNternehm. MUSS zwar k. Mahng. senden - aber ein Unternehm. MUSS sie auch IN VERZUG setzen. Auch wenn sie bereits durch Nichtzahlg. sich im Verzig autom. befinden. Ergo - schwarzer Peter ist bei Ihnen als Schuldner.

zu1.
Ja der Gläubiger O2 kann von Ihnen den Vertrag kompl. zur Fälligkeit stellen. Sie haben den Fehler gemacht, sich nicht SCHRIFTLICH um Ihren Schuldenstand zu kümmern. Aber ich gebe gleich Tips.

zu2.
Ob O2 Mahng. verschickt o. nicht ist nicht wichtig o. relevant

zu3.
NEIN

Nun helfe ich Ihnen;

  1. SOFORT das Inkasso Unt. anschreiben … hiermit widerspreche ich der Forderung über €…
    Unterschrift

absenden mit Rückantwort.

Nun hat d. Inkasso Untern. ein Widerspruchsverfahren u. darf NICHT MEHR DARAN ARBEITEN.
Der Gläubiger MUSS Sie nun verklagen - aber keine Angst…

Gleichzeitig gehen Sie zu Ihrem Amtsgericht u. bitten um einen Termin abei einen Rechtspfleger (kostet nix) Rechtsanwalt ist teuer u. nicht unbedingt die beste Lösung.

Was kann Ihnen nun passieren? Es wird in einigen Monaten zu einen Gerichtstermin kommen - den bitte unbedingt wahrnehmen. Erklären Sie dem Richter was passiert ist - zu 90% wird es dann einen Vergleich geben bei dem Sie nur GEWINNEN WERDEN. !!!

Sie brauchen nicht einmal einen Rechtsanwa. dazu, sie können sich selbst verteidigen. Ist kein Problem f. einen Richter.

Sollte sich dennoch das Inkasso Unt. nach einen Widerspruch bei Ihnen melden, dann SOFORT en Rechtspfleger aufsuchen, denn jetzt macht das Ink.Untern. sich strafbar.

KEINE ZAHLUNGEN LEISTEN. Abwarten was der Widerspruch macht.

Beste Grüße

Hallo,

grundsätzlich haben Mobilfunkverträge von o2 – 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung des Handyvertrags ist möglich, bedarf jedoch ein wichtigen Grund wie z. B. das sich Tarife und Gebühren während der Vertragslaufzeit erhöhen. Kein wichtiger Grund ist z. B. der Verlust der SIM-Karte oder Ähnliches. Weiter Bedarf die Kündigung des Mobilfunkvertrages stets der schriftlichen Form. Empfehlenswert ist hier die Kündigung vorab per Fax zu senden und danach per Einschreiben Einwurf per Post zu versenden. Nach erhalt der Kündigung versendet o2 aus der Zentrale eine Kündigungsbestätigung. Mitarbeiter aus dem o2 Shop haben hier keine Bedeutung.

Es ist richtig, dass wenn eine Lastschrift widersprochen wird, dass somit auch der Einzugsermächtigung widersprochen wird. Manche Unternehmen halten sich daran und buchen nicht noch mal ab (siehe o2), andere wiederum buchen trotzdem ab (das ist aber ein anderes Thema).

Mahnungen erfolgen bei o2 „kaum schriftlich“ je nach Vertragstyp, meistens werden Zahlungserinnerungen per SMS geschickt, z B. wir haben Rückfragen zu Ihrer Rechnung, bitte melden Sie sich bei der Kundenhotline etc… Dadurch das die SIM-Karte verloren gegangen ist, muss man auf gut deutsch leider sagen „A-Karte“. Ein Mahnung bedarf es jedoch grundsätzlich nicht, da ihr kalendermäßig datiert im Verzug seit.

O2 kann selbstverständlich die vertragsgemäßen Gebühren weiter berechnen, damit hat sich deine Mutter ja auch durch die Unterschrift beim Mobilfunkvertrag bereit erklärt. Was o2 machen kann, ist den Vertrag mit deiner Mutter zu kündigen „fristlos“ wegen Pflichtverletzung „Zahlung der Grundgebühr“ und entsprechend Schadensersatz geltend machen. 

Es ist daher ratsam, sich mit dem Inkassobüro zu einigen am besten mit einer mtl. Ratenzahlung in Höhe der Grundgebühr des Mobilfunkvertrags. Auf keinen Fall jedoch, eine Schuldanerkenntnis unterschreiben. Sollte keine Einsicht beim Inkassobüro auftreten, würde ich es auf ein Mahnbescheid ankommen lassen und dagegen Einspruch einlegen. Nicht selten in solchen Fällen wie bei euch wird auf eine Klage verzichtet. Sollte es jedoch doch zu eine Klage kommen, würde ich auf ein fairen Vergleich mit o2 hinarbeiten, sodass du doch günstiger weg kommst als wie mit ein Inkasso Unternehmen. 

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Ich hoffe sehr das ich helfen konnte!