Hallo Leute,
ich habe ein großes Problem am Hals.Besser gesagt meine Mutter.
Also, meine Mutter hat letztes Jahr im August bei O2 einen Vertrag abgeschlossen
Zwei Monate nach dem Vertrag hat sie Ihren Handy verloren und somit die Sim-Karte die sie von O2 bekommen hatte.
So sind wir in die O2 Filiale gegangen und haben die Sache geschildert.
Wir mussten einen Betrag von 10,00 bezahlen damit die Karte gesperrt wird.Wir haben auch gesagt dass der Vertrag gekündigt wird,weil sie ja keine zweite Karte bekommen hat und keine Leistungen erhalten kann .Das wurde uns vom O2 Berater bestätigt.Jedoch haben wir keine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihnen bekommen.
Als O2 dann trotzdem die monatliche Gebühr vom Konto eingezogen hat.hat meine Mutter eine Rücklastschrift gemacht .
Zuerst die Frage hierzu .1) wenn O2 eine Einzugsermächtigung hat , aber der Kunde einmal eine Rücklastschrift macht,dann würde doch die Telefonica GmbH also O2 im nächsten Monat erneut den Betrag einziehen oder?
Denn mir sagte O2 , dass wenn einmal eine Rücklastschrift erfolgt die Einzugsermächtigung verfällt .
Also da O2 bis zum Juli keine Gebüren eingezogen hat, ist meinen Mutter davon ausgegangen,dass die Kündigung soweit erledigt ist oder war.
Dann im Juli hat meine Mutter einen Brief vom InkassoBüro bekommen, indem stand dass O2 Ihre Forderungen nicht begleicht bekommen hat.
Das war natürlich ein Schock für uns.Also habe ich für meine Mutter bei O2 angerufen um erklärt zu bekommen,warum bis zu diesem Zeitpunkt keine Mahnung verschickt wurde oder die Gebühren nicht eingezogen wurden.
O2 legte auf und teilte uns im nachhinein mit dass wir nur noch mit den Inkassobüro koorperieren können.
Also rief ich dort an, und das InkassoBüro teilte mir Einiges mit.
Sie sagten, dass O2 eine Forderung von 870,00€ habe.Das heisst sie möchten das Geld von den vergangenen 8 Monaten und die kommenden Monaten bis August 2014.
Und sie meinten O2 verschicke keine Mahnungen und man müsse sich selbst drum kümmern ob die Bezahlungen eingehen oder nicht.
- Kann O2 Beträge für kommende Monate verlangen,wenn der Kunde keine Leistungen kriegt.also die Sim-karte gar nicht verwenden kann.
- Stimmt es dass O2 keine Mahnungen verschickt?
- Muss man sich selbst mit der Bank in Verbindung setzen und schauen ob O2 die Beträge einzieht oder nicht wenn man eine Einzugsermächtigung im Vorfeld unterschrieben hat?
Meine letzte Frage wäre.Da meine Mutter das Geld nicht hat diesen Betrag zu begleichen und o2 meiner Meinung nach auch viele Fehler gemacht hat, mit dem Amtsgericht sprechen um einen Anwalt kriegen zu können?
Um eine Anwwort würde ich mich echt sehr freuen.