Hallo ich arbeite momentan beim Bäcker die haben mich als ungelert eingestellt obwohl ich den Beruf Kauffrau im Einzelhandel gelernt habe zwar nicht die Fachrichtung aber ich denke das ist egal.Jetzt meine Frage dürfen sie das oder müssen sie mich als gelernt einstellen?
hallo,
du kannst nur in dem beruf als gelernte Kraft eingesetzt werden, den du gelernt hast. für die anderen berufe bist du ja eine ungelernte kraft.
Viele grüße
gartenfee
Privat darf fast alles. Wenn es einem nicht paßt, kann man ja gehen. Als was eingestellt spielt doch eigentlich auch keine Rolle,sondern was man Cash raus hat.
Hallo,
die Betreffzeile und der Text verrät dass Deine Deutschkenntnisse nicht so gut sind. Das kann daran liegen dass es nicht Deine Muttersprache ist- dann würde ich es entschuldigen und nur raten dass Du Kurse besuchst.
Zur Frage: Ich habe nur oberflächliche Kenntnisse im Handwerk. Im Bäckereihandwerk kann man verschiedene Lehren beginnen und abschliessen. Es gibt sogar Bäckermeister- bei so einem bist Du vermutlich eingestellt als ‚kaufmännische Hilfskraft‘ . Ob Du einen gültigen Gesellenbrief mit Abschluss als Einzelhandelskaufmann hast, kann ich aus Deinem Text nicht erkennen. Du schreibst Du hättest den Beruf gelernt, aber hast Du ‚abgeschlossen‘ mit Zeugnis/Zertifikat usw. Und wenn schon, Du hast einen Vertrag unterschrieben so wie der nun mal lautet ist er nun mal. Der AG (Arbeitgeber) muss jetzt gar nichts !!
Die Optionen sind nun -
Leistung vorweisen - also hart arbeiten- keine Fehler machen - sich als Arbeitsbiene profilieren - dann nach etwa 1-2 Jahren mal beim Chef vorsprechen und ihm / ihr einen Vorschlag machen.
Lesen, lesen, lesen - z.B. bei
www.stellenanzeigen.de
da gibt es sehr gute Tipps zum Berufsleben.
Sorry, war evtl. etwas hart, aber das Berufsleben ist hart und Fehler werden nur 1x verziehen (manchmal).
KI
wenn du im verkauf arbeitetst, dann müssen sie dich auch so anstellen. wende dich an die gewerkschaft oder das arbeitsamt, die können dir das genau sagen
Also erstens solltest du Vorsichtig mit Aussagen sein ob ich Deutsch bin oder nicht.Es gibt auch Menschen die haben eine Lese Rechtschreibschwäche.Ich habe den Beruf gerlernt mit Prüfungszeugnis und auch Facharbeiterbrief bestanden.
Es ging mir nur darum ob es Rechtens ist, dass sie mich dann als ungelernt eingestellt haben.Ich arbeite in einer Großbäckerei.In einer der vielen Fielialen und dort arbeite ich schon seit 2 1/2 Jahren.
ich denke mal sie dürfen das , solange Sie nur verkaufen und nicht in der Bäckerei tätig sind.
Mfg