Oberflächenbeschaffenheit & Rauheitswerte

Hallo,

ich möchte eine komplizierte Messing Hülse anfertigen lassen (gedreht aus Vollmaterial mit unterschiedlichen Durchmessern und Gewinden, Zentralbohrung usw usw), dazu habe ich auch eine technische Zeichnung mit sämtlichen Tolleranzen gemacht. Leider stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch wie ich die Rauheitswerte wählen muss für die glatten Oberflächen. Diese sollen in einer Kunststoffführung einfach gleiten können.
Muss ich da überhaupt etwas angeben?

Gruß Holger

Einsatzzweck!
Hallöchen

Erstmal klaue ich Dir ein „l“ bei den Toleranzen :wink:
Rundlauf(doppelt), Zentrizität, Rechtwinkligkeit und Durchmesser/Maß-toleranzen nicht vergessen? Dann ist das ja schonmal kein Problem mehr.

Die Oberflachenbeschaffenheit hängt maßgeblich von den Kosten der Fertigung, den verfügbaren Maschinen und dem eigentlichen Einsatzzweck ab. Bei einer engeren Passung z.B. sollte man feinere Oberflächen bevorzugen. Ebenso bei einer hohen Flächenpressung (auftretende Stick/Slip-Reibung).
Bei gleitenden Oberflächen würde ich maximal Ra0,8 (N6) angeben.
Bei höheren Belastungen oder öfteren Schaltspielen würde ich Ra0,1-0,2 (N3/N4) angeben. Bei Hydrostatischen Lagern habe ich aber auch schon Ra0,004 gesehen (seehr teuer).

Wie gesagt, es kommt auf den Einsatzzweck an.
Ohne genauere Randbedingungen kann ich nichts weiteres sagen.
Greetz, Gley

ich möchte eine komplizierte Messing Hülse anfertigen lassen
(gedreht aus Vollmaterial mit unterschiedlichen Durchmessern
und Gewinden, Zentralbohrung usw usw), dazu habe ich auch eine
technische Zeichnung mit sämtlichen Tolleranzen gemacht.
Leider stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch wie ich die
Rauheitswerte wählen muss für die glatten Oberflächen. Diese
sollen in einer Kunststoffführung einfach gleiten können.
Muss ich da überhaupt etwas angeben?

Gruß Holger

Muss ich da überhaupt etwas angeben?

Hallo

Bei allen Spanabhebenden Bearbeitungen ist der Preis des Bauteils aus diesen Oberflächenrauheiten direkt betroffen.
Der Bearbeiter kennt die Funktion des Bauteils nicht.
Darum sagt man ihm die Mindestanforderung durch Angabe der Rauheit.

Werden diese gefräst, ist eine Angabe notwendig.
Werden diese gebohrt und ausgerieben nicht, weil dann eine H7 Bohrung automatisch eine Reibahle erfordert.
Bei gefrästen Führungen musst du darauf pochen, dass diese nicht zu schnell gefräst werden. Die Oberfläche N7 ist dann mindestens Plicht.

Gruss
Beat

Hallo Gleylancer,

also ich habe hier einen Prototypen an dem ich einige Verbesserungen durchführen soll. In Kunststoffplatten (t=5mm) sind längliche Schlitze (ca 40mm lang). Davon liegen 3 übereinander und bei Bewegen einer Platte rutscht eine Messinghülse entlang dieser Führungen (Zweck: ganz komplizierte bewegung Nachfahren). Ich hoffe man hat das jetzt verstanden was ich versuche zu erklären.
Die Hülse ist starr und nur die Kunststoffplatten bewegen sich. Diese sollen natürlich so leicht wie möglich gleiten. D.h. es rutscht Kunststoff auf Messing. Ich möchte allerdings auch die kosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Der ganze Aufbau bewegt sich auch sehr langsam und wir von einem kleinen Elektromotor angetrieben. Ich möchte dass die Hülse nicht am Kunststoff „bremst“.

Gruß Holger

Hallo Holger,
wenn Du gewisse Anforderungen an die Funktionalität des Bauteiles hast, musst Du es auch dem Bearbeiter mitteilen. Eine Kunststoffführung verträgt keine hohen Temperaturen, - also feine Oberflächen (feingeschlichtet). Rz6,3; besser Rz4, würde ich für die Führungsflächen angeben. Das ist auf CNC- oder konventionellen Maschinen ohne grossen Aufwand machbar. Machst Du keine Angaben stellt der Zerspanungsmechaniker Passmaße immer in der Qualität Rz6,3 bis Rz10 her. Freimaße dann ab Rz16. Daher ist eine Angabe der Oberfläschenqualität schon sinnvoll.
Gruß Bernd

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