Oberstufe 11.Klasse ungerechte Benotung?

Moin moin,
hoffentlich kann mir jemand von euch helfen, der sich mit diesem Gebiet ganz gut auskennt!
Und zwar muss ich jetzt (besuche die Oberstufe, 11Klasse aktuell) in die Nachprüfung, weil mir meine Englischlehrerin auf dem Zeugniss die Note „Mangelhaft“ gegeben hat.
Jetzt kommt es zu meiner Frage:
Quartalsmäßig sieht es so bei mir aus:

SoMi - erstes Quartal 4+
SoMi - zweites Quartal 5 (Sie wollte mir die Note nicht sagen)

Schriftlich 4 und 4-

Ingesamt komme ICH auf eine 4-

Aber meine Lehrerin antwortete, dass meine Englischkenntnisse „Mangelhaft“ seien und ich deswegen diese Note bekommen habe.
Und das es verboten sei, die Noten sich auszurechnen.

Kann mich jemand aufklären, der aber bestens Bescheid weiß?

Infos die euch helfen könnten:

Gesamtschule aus NRW
11.Klasse

Ich überlege gerade ernsthaft der Schule bzw der Niederschrift einen Beschwerdebrief zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

SoMi - erstes Quartal 4+
SoMi - zweites Quartal 5 (Sie wollte mir die Note nicht sagen)

Schriftlich 4 und 4-

Ingesamt komme ICH auf eine 4-

Wenn alles gleich gewertet wird, stimmt das auch. Aber selbst wenn das zweite Quartal doppelt gewertet wird und das Mündliche ebenfalls doppelt, wird das noch eine 4-
Wenn du im zweiten Quartal eine 6 hättest und alles gleich gewertet wird, bleibt die 4- trotzdem noch.
Was aber die Frage aufwirft, warum sie dir deine Note nicht sagen will… Soweit ich weiß, ist sie dazu verpflichtet. Und wenn nicht, dann sollte sie es zumindest sein, und es gäbe keinen vernünftigen Grund, der dagegen spräche.

Und das es verboten sei, die Noten sich auszurechnen.

Wenn sie dir das wirklich so gesagt hat, kannst du ihr meinetwegen von mir ausrichten, dass das absoluter Unsinn ist…

Ich würde sie nochmals fragen, wie genau sich die Note zusammensetzt. Wenn sie dir das nicht sagen will, beschwer dich.

mfg,
Che Netzer

Hallo,

die Endnote eines Schuljahres wird nicht nur durch Rechnerei ermittelt, und es gibt auch keine Vorschrift zur mathematischen Auf- oder Abrundung.

(…) weil mir meine Englischlehrerin
auf dem Zeugniss die Note „Mangelhaft“ gegeben hat.

Gibt es bei Euch keine Punkte in der 11. Klasse?

Quartalsmäßig sieht es so bei mir aus:
SoMi - erstes Quartal 4+
SoMi - zweites Quartal 5 (Sie wollte mir die Note nicht sagen)

Die Note muss sie Dir schon sagen (SoMi soll wahrscheinlich sonstige Mitarbeit bedeuten; den Kürzel versteht man nicht in jedem Bundesland)

Schriftlich 4 und 4-
Ingesamt komme ICH auf eine 4-
Aber meine Lehrerin antwortete, dass meine Englischkenntnisse
„Mangelhaft“ seien und ich deswegen diese Note bekommen habe.

Die tatsächlichen Sprachkenntnisse haben stärkeres Gewicht als die Mitarbeit; außerdem hast Du dich verschlechtert. Da kommt der pädagogische Ermessenspielraum zum Tragen.

Und das es verboten sei, die Noten sich auszurechnen.

Wenn sie das wirklich so gesagt hat, dann hat sie es nicht wörtlich so gemeint, sondern eher so: es führt zu nichts wenn Schüler glauben, ihre Rechnerei würde zu der vom Lehrer notierten Zeugnisnote führen.

Ich überlege gerade ernsthaft der Schule bzw der Niederschrift
einen Beschwerdebrief zu schreiben.

Das kannst Du machen, aber Du solltest Dich dabei sprachlich nicht so verhaspeln wie in Deinem letzten Satz.
Der Schule/Schulleitung kannst Du schreiben, aber nicht der Niederschrift :wink:
Vorher solltest Du noch einmal in Ruhe mit der Lehrerin sprechen, am besten im Beisein Deines Klassen- oder Vertrauenslehrers.

Grüße
Pit

Ingesamt komme ICH auf eine 4-

Da haben Sie völlig recht. Die Lehrerin hätte Ihnen eine 5+ geben müssen.

Nebenbei, bevor Sie Sich bitterlich bei der Niederschrift beschweren: Haben Sie es schon einmal mit Lernen versucht? Das soll helfen, solche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Es ist nicht verboten die noten auzurechnen. ganz im gegenteil…
in den abschlussklausuren ist es ganz normal, wenn nicht sogar pflicht die endnoten auszurechnen.
allerdings glaube ich nicht das sie dir keine 5 geben durfte. ich habe schon von anderen gehört, dass manche lehrer mündlich mehr bewerten als schriftlich.