Oberstufe zwei mal wiederholen?

Hallo, ich gehe in Rheinland-Pfalz in die 13te Klasse. Der Schwierigkeitsgrad hat jetzt aber stark angezogen sodass ich nicht damit rechne die Klasse zu bestehen.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob ich nocheinmal die 13te wiederholen kann, da ich bereits die 11te Klasse wiederholen musste.
Ich kam damals von der Realschule und der Anspruch war dann doch ein ganz anderer.
Zudem habe ich gehört, dass es eine 4 Jahresregelung gibt, die besagt, dass man in der Oberstufe nur 1 mal wiederholen darf.

Ich würde daher gerne wissen ob ich auf der gleichen Schule, oder einer anderen nocheinmal das Jahr wiederholen könnte.

Hallo

Ich würde daher gerne wissen ob ich auf der gleichen Schule, oder einer anderen nocheinmal das Jahr wiederholen könnte.

In dem folgenden Link steht auf Seite 19:
„Schülerinnen und Schüler können einmal am Ende der Halbjahre 11/2 (nach erfolgter Zulassung zur Jahrgangsstufe 12), 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13 um ein Jahr freiwillig zurücktreten, sofern die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholt worden ist.“
"http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload…

Da ist allerdings die Rede von freiwilligem Zurücktreten.

Wenn man das Abitur nicht besteht, kann man es offensichtlich wiederholen und beginnt ab 12.2 wieder. Jedenfalls steht da nichts von einer Einschränkung von 4 Jahren oder ähnliches. Diese Einschränkung gibt es, wenn man zur Stufe 13 nicht zugelassen wird, aber die Hürde hast du ja geschafft.

Jedenfalls verstehe ich das so. Lies noch mal selber nach in dem verlinkten Infoblatt.

Viele Grüße

Hallo,

Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob ich nocheinmal die 13te
wiederholen kann, da ich bereits die 11te Klasse wiederholen
musste.

Du darfst die Oberstufe in RLP maximal 4 Jahre lang besuchen. Wenn du die 11 wiederholt hast (und zwar egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen), dann kannst du die 13 nicht wiederholen. Die einzige Ausnahme ist das Nichtbestehen der Abiturprüfung - in diesem Fall geht das Recht auf Prüfungswiederholung vor der 4-Jahres-Regelung. Dann wärst du am Tag nach der mündlichen Prüfung Schüler der Jahrgangsstufe 12/2.

Ich würde daher gerne wissen ob ich auf der gleichen Schule,
oder einer anderen nocheinmal das Jahr wiederholen könnte.

Auch auf einer anderen Schule kannst du nicht wiederholen - vermutlich auch nicht in einem anderen Bundesland.

Gruß Orchidee