Objektbesichtigung durch Bank nach Auszahlung

Guten Morgen,

ich bräuchte einen Rat.

Und zwar haben wir vor gut einem Jahr ein Haus gekauft. Ein Gutachter von der Bank war vor Ort und hat sich das Haus angeschaut.
Er hat damals lediglich einen mässigen Eindruck festgestellt, welches allerdings daran lag, dass in dem Haus einige kleine Rohrbrüche waren und das Haus ein gutes halbes Jahr nicht bewohnt war.
Die Vollauszahlung des Kredites erfolgte, nach Einreichung einer Aufstellung der von durchzuführenden Sanierungsarbeiten.
Wir finanzierten 100 % + 5000 Euro extra. Die Sanierung führten wir mit unserem Eigenkapital durch.
Nun möchte die Bank das Haus besichtigen.
Im grunde genommen hab ich damit kein Problem, es geht mir ums Prinzip, da ich finde dass ich niemand Fremden ins Haus lassen muss.
Der Banker behauptet er sei dazu verpflichtet und berechtigt.
Kann ich den Zutritt verwehren ?
Zum Hintergrund, die Raten werden regelmässig gezahlt und bereits eine Sondertilgung wurde durchgeführt.
Angenommen, ich stimme der Besichtigung nicht zu, was sind die Folgen ?

Danke und Gruß
little-puppy

Es ist leider so wer Geld gibt darf auch ins objekt. Denn er muss ja sehen ob das Kapitak auch für die Arbeiten verwendet wurde. Eine weigerung kann auch zu Darlehenskündigungen führen.

Steh aber alles in den Darlehensbedingungen

Guten Morgen Puppy,

für meine Bank habe ich genau diese Besichtigungen gemacht, an denen Sie sich etwas zu reiben scheinen.

Vorab sei gesagt, daß das Besichtigungsreicht in den AGB eingearbeitet ist. Ob es jetzt die allgemeinen AGB*s sind oder die speziellen für die Baufinanzierung das weis ich gar nicht, ist aber auch nicht wichtig.

Auis dem KWG (Kreditwesengesetz&gt:wink: läßt sich auch ableiten daß sich der Kreditgeber vom Zustand des
Sicherungsgutes zu überzeugen hat. Wenn die Banken nur die Leute hätten, dann könnten sie auch während der ganzen Kreditlaufzeit alle paar Jahre einen Objekteinwerter vorbeischicken.

Vermutlich hat in ihrem Fall eine bankinterne Prüfung festgestellt, daß bei so und so vielen Objekten noch keine abschließende Besichtigung und Einwertung erfolgte. Jetzt sausen die Bewerter durch die Gegend und bewerten fertige Häuser für die das Darlehen längst ausgezahlt ist, großen Sinn machts keinen, aber es ist eben mal so.

Aus den vielen hundert Besichtiungen und Einwertungen die ich für Objekte gemacht habe, die längst fertig waren, hat sich in keinen Fall ein Nachteil für den Kreditnehmer ergeben, häufig mußte ich aber bankintern sehr deutlich zum Ausdruck bringen, daß ich für die Finanzierung eines Objektes, das mit solchen Nachteilen behaftet ist kein Verständnis aufbringen. (z.b. unter Starkstromleitung, unter Stadtautobahn, neben AKW oder Sondermülldeponie) Von diesem bankinternen Reibungen hat aber der KN nie was mitbekommen.

Natürlich bin ich nicht generell gegen die Finanzhierung von Objekten, die mit o.a. Nachteilen be-
haftet sind, aberdiese Mankos müssen in den Kreditunterlagen entsprechend dokumentiert werden und bei der Kreditentscheidung miteinbezogen werden.

Also, freundlich sein und den Mann/Frau den Job machen lassen.

Viele Grüße

Hans Fischer

Hallo Little Puppy,

grundsätzlich sollten solche Fragen im Darlehensvertrag od. in den AGB´s geregelt sein. Ich denke jedoch dass gegen eine Besichtigung der Bank nicht einzuwenden ist (auf gute Zusammenarbeit). Für uns war das kein Problem. Für die Bank ist es nach Abschluss der Massnahme auch gut zu wissen das das Darlehen gut angelegt ist. Vielleicht benötigt ihr später nochmal eine Finanzierung. Aber wenn Ihr das nicht wollt, kann (so denke ich) die Bank nichts machen.

Macht aber kein Sinn.

Viele Grüße Guido Lulei

Hallo,

die Bank ist generell berechtigt, das Objekt jederzeit zu besichtigen, genauso wie die Bank berechtigt ist, jederzeit aktuelle Bonitätsnachweise einzufordern. Dies müsste theoretisch auch im „Kleingedruckten“ nach zu lesen sein.
Was passiert, wenn Sie der Bank den Zutritt nicht gewähren, kann ich mit eindeutiger Sicherheit leider nicht beantworten. Wenn Sie jedoch nichts zu befürchten haben, dann würde ich dem Gutachter zutritt gewähren und die Sache ist dann vom Tisch.
Gruß
Maik

Hallo little-puppy,
rechtlich betrachtet, bräuchtest Du den Herrn von der Bank vermutlich nicht ins Haus zu lassen.
Zur Finanzierung: Die Bank setzt für das Haus vor Finanzierung einen Beleihungswert fest, der unter anderem Grundlage für den Zinssatz ist.
Dieser Beleihungswert enthält, vermute ich, auch die durchzuführenden Sanierungsarbeiten. Daher hat die Bank ein grundlegendes Interesse, zu wissen, dass diese Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt wurden. Ansonsten könnte, sofern die Arbeiten nicht durchgeführt wurden, auch eine eventuelle Verwertung bei Zwangsversteigerung zu dem angesetzten Beleihungswert nicht mehr in dieser Höhe erfolgen.
Gegebenenfalls könnte man auch einen Sachverständigen zur Überprüfung der Arbeiten einschalten. Dies ist jedoch mit weiteren Kosten verbunden.

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob im Kreditvertrag oder den AGB´s das Recht zur Besichtigung verankert ist. Wenn ja, könnten Sie den kürzeren ziehen.
Ob die Bank dann den Kredit aufkündigen kann oder welche Konsequenzen ergehen können, kann ich definitiv nicht sagen.

Hallo little-puppy
Die Bank hat kein Besichtigungrecht.
Hausdurchsuchungen kann ein Richter erwirken.
Den Einzigen den du ins Haus lassen musst ist der
Bezirksschornsteinfeger.
Die 100Prozent Finanzierungen sind in meinen Augen
eine wackelige Sache.(Meine persönliche Meinung)
Lade doch den Bankmenschen auf einen Kaffee ein.
Manchmal wenn im Leben nicht alles glatt geht,
bist du evtl. auf das Wohlwollen der Bank angewiesen.
Viele Grüsse
Manfred Runge

Guten Morgen,
die Bank möchte sich von dem Besuch ein Bild von dem Haus machen um festzustellen, ob die Besicherung noch von Wert ist. Da die Bank 100% + X finanziert hat, ist es in deren Interesse die Werthaltigkeit zu prüfen. Oftmals wird das ganz unbemerkt gemacht, wenn einfach nur vorbeigefahren wird. Da die Bank aber Schädenbei Kauf festgestellt hat, will sie nun am Objekt die Beseitigung nachprüfen.
Ein Recht hat die Bank m.W. nicht, das Objekt zu besichtigen, Sie kann aber Sie dazu auffordern, die Werthaltigkeit nachzuweisen, das geht dann über einen Gutachter.
Ich würde den Bankberater hineinlassen und ihm das Zeigen, was gemacht wurde. Das wird die günstigste Variante sein.
Ansonsten kann die Bank dann zusätzliche Sicherheiten fordern, und das wird im allgemeinen schwierig.

Gruss,
HarryKSK

Sorry, aber solche Fragen nerven einfach und sind megapeinlich.

Ich empfehle einen Blick in Ihre Verträge. Eine Objekt(innen)besichtigung ist m.E. Voraussetzung für den Fremdmitteleinsatznachweis und zwangsläufig zu gestatten. Wenn nicht --> Kreditkündigung und Tschüß. Im Übrigen: Wie soll die Bank ohne Besichtigung den Beleihungswert nach Sanierung ermitteln?? Durch Blick in den Mond ??

Es will sicher niemand Ihre ungebügelte Wäsche zählen…

Guten Abend,

solange der Kredit pünktlich bezahlt wird, hat man bei der Bank generell gute Karten, auch zum verhandeln.
In den AGB des Kreditvertrages stehen die Bedingungen, unter denen der Vertrag zustande kam. Mit Ausreichung des Geldes hat die Bank ein Eigentumsrecht und Sie sind „nur“ der Besitzer. Das Haus gehört jetzt der Bank! Der Eigentümer hat also jederzeit das Recht, Einritt zu verlangen. Wenn Sie dieses Recht verweigern, kommt es zu Streitigkeiten und glauben Sie mir, die Bank hat eine größere Rechtsabteilung als Sie.
Für mich stellt sich die Frage, warum Sie die Bank nicht reinlassen wollen. Was haben Sie am Sanierungsplan verändert? Da diese Seiten anonym sind, schreiben Sie mir einfach den wahren Grund. Vielleicht kann ich Ihnen einen Tip geben, wie Sie das dem Banker „verkaufen“ können.

Viele Grüße
Falkenauge