Hallo,
es geht um ein Bundesland, dass bereits Grundschullehrern mind. A13/E13 vergütet.
Um Geld zu sparen und die prekäre Situation mancher Akademiker auszunutzen, plant es ein Quereinsteigerprogramm für 1 Schulfach, für das diese Akademiker fachlich nur z. T., schulisch-pädagogisch gar nicht ausgebildet sind.
Sie sollen direkt normalen Schulunterricht geben, auch in weiterführenden Schulen, Teilzeit 25-50%. Es sollen die üblichen Arbeitszeitberechnungen gelten.
Als Vergütung ist ca. EG 9a geplant, d. h. in der Endstufe erhalten bereits die angestellten Grundschullehrer ca. 40 % mehr brutto!
Außerdem sind sich Fachleute einig, dass diese Quereinsteiger bei den üblichen Arbeitszeitberechnungen weit mehr als jew. 100% unbezahlte Überstunden machen müssten, da ihnen die fachliche Ausbildung z. T. und die schulisch-pädagogische Ausbildung komplett fehlt.
Aus bezahlten 25-Stellenprozenten würden dann real 50-70%, das Meiste davon unbezahlt.
- Wieviel Lohnabstand von solchen Quereinsteigern zu regulären Lehrern wäre noch rechtens?
- Wären die besagten bis zu 40% brutto Lohnunterschied rechtens?
- Wieviel Prozent unbezahlte Überstunden kann der Staat verlangen? (In diesem Fall mehr als 100%!)
- Wie kann sich der prekäre Quereinsteiger, der auf die Stelle angewiesen ist, wehren?
Frdl. Gruß!