Hallo zusammen,
wenn man mal Youtube durchstöbert, kann man auf viele Bearbeitungen von bekannten Liedern stoßen. Z. B. wird Leonhardt Cohens „Hallelujah“ hier (https://www.youtube.com/watch?v=XYKwqj5QViQ) mit einem eigenen Text aufgeführt. Es ist also eine Bearbeitung.
Wie ist das rechtlich? Musste der Pfarrer sich eine Genehmigung für die Aufführung? Musste eine weitere Genehmigung für die Veröffentlichung in der Kirche besorgt werden?
Welches Recht gilt eigentlich? Cohan ist Kanadier, er ist bei Sony (soweit ich weiß) unter Vertrag, der Pfarrer ist Brite, und ich sitze in Deutschland.
Vielen Dank,
Bombadil