Öffentlicher Dienst - Zuschuss zu Weg zwischen Wohnort und Berufsstätte?

Hallo,

ich überlege aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst an eine Schule zu wechseln.

Jetzt habe ich schon die Gehaltstabelle TV-L recherchiert und festgestellt, dass auch nach Anrechnung der bisher geleisteten Berufsjahre in vergleichbarer Position das Netto Gehalt deutlich geringer ausfällt.

Zudem befindet sich diese Schule in einem Gebiet mit höheren Mieten bzw. für mich höhere Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitstätte (Benzin ca. 250,- / Bahn und Bus ca. 300,-)
Ich erinnere mich, dass früher im öffentlichen Dienst, solche kostenintensieveren Gebiete mit dem Ortszuschlag ausgeglichen wurden. Nur nach der neuen TV-L wird dieser nun Landesweit mit eingerechnet.

Da ich dennoch sehr gerne in dieser Schule arbeiten würde, weil ich mit deren Werten übereinstimme und mir das wichtiger als materielle Werte, überlege ich nun wie ich es dennoch hin bekomme :smile: 

Hier nun die eigentliche Frage: 
Gibt es im öffentlichen Dienst die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss bzw. die Bahnfahrkarte gestellt oder zumindest vergünstigt zu bekommen?
Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit solche Zuschüsse zu gewähren wenn er jemanden einstellen möchte, oder ist das fix vorgegeben?

Vielen Dank für Eure Anregungen

Lieber frager,
Ich bin nun schon eine zeitlang in Frühpension. Aber…
Ich weiß, das wir immer einen kleinen Etat für Besonderes hatten. Die gesamten Kosten wirst Du nicht bekommen. Denn auch in der freien Wirtschaft hat man ja Kosten zum Antritt.
Jedoch gibt es die Möglichkeit,mit dem örtlichen ÖPNV eine Sonderregelung für ein Kollegium abzuschließen. Z.b. Alles, was von dieser schule kommt, bekommt dann einen Gruppenrabatt. Das klappt nicht nur beim Ottoversand.
Außerdem kann man beim Finanzamt einiges in der Steuerkarte eintragen lassen,so auch die Wegekosten. Hat den Vorteil,das man eben mehr Netto hat und weniger Theater bei der Einkmmensteuererklärung.
Hoffentlich eine kleine Anregung.
LG

Hallo, 
Kann hier leider keinen Rat geben. Bei meinem Arbeitgeber gibt es für niemanden einen Fahrkostenzuschuss. Ich bin aber auch nicht an einer Schule angestellt.
Trotzdem allea Gute

Es sieht grundsätzlich schlecht aus. Einen Fahrkostenzuschuß gibt es nicht (Abgesehen von Reisekosten, wenn Du eine Dienstreise machst).zwar gibt es nach dem TVL Möglichkeiten Zulagen zu bekommen, einen Rechtsanspruch gibt es aber in aller Regel nicht.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin eine höhere Erfahrungsstufe zu bekommen, wenn Du schon eine entsprechende Tätigkeit gemacht hast.
ich würde es ganz offen mit der Personalabteilung besprechen, dann bist Du besser informiert.
Dir viel Erfolg
Jürgen

Hallo

Hier nun die eigentliche Frage: 
Gibt es im öffentlichen Dienst die Möglichkeit einen
Fahrtkostenzuschuss bzw. die Bahnfahrkarte gestellt oder
zumindest vergünstigt zu bekommen?

Vorab ist es wichtig zu wissen:
Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst.

Es gibt Arbeitgeber, die gewähren etwas, andere wiederum nicht.

Ich war einmal in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt, da gab es Fahrtkostenersatz in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse. Das ist allerdings 20 Jahre her.

Mein jetziger Arbeitgeber bietet ein Firmenabo für öffentliche Verkehrsmittel an, hier spart man in meinem Fall ca. 10 % auf eine Jahreskarte. Dann bekommen wir noch 12,80 EUR als Zuschuss zu diesem Ticket was bei mir nochmal ungefähr 10 % sind.

Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit solche Zuschüsse zu
gewähren wenn er jemanden einstellen möchte, oder ist das fix
vorgegeben?

Schwierig, aber nicht unmöglich, z. B. in Form einer außertariflichen Zulage, die natürlich ausgehandelt werden muss.

Gruß
Wawi

Hallo,

sowas gabs mal, seit dem neuen TVöD gibts nix mehr. Höchstens noch ein vergünstigtes Job-Ticket.

Grüße
miamei

Hallo,

Hallo,

ich überlege aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen
Dienst an eine Schule zu wechseln.

Mir ist noch nicht klar, um welche Tätigkeit es an der Schule überhaupt geht!

Als Lehrer dürfte der TVL richtig sein.
Für eine Tätigkeit im Schulsekretariat könnte auch der TVÖD zutreffen.

Jetzt habe ich schon die Gehaltstabelle TV-L recherchiert und
festgestellt, dass auch nach Anrechnung der bisher geleisteten
Berufsjahre in vergleichbarer Position das Netto Gehalt
deutlich geringer ausfällt.

Vielleicht besteht die Möglichkeit eine höhere Eingangsstufe zu erhalten.
Oder wurde diese Stelle mit einer fest-definierten Stufe ausgeschrieben?

Zudem befindet sich diese Schule in einem Gebiet mit höheren
Mieten bzw. für mich höhere Kosten für den Weg zwischen
Wohnort und Arbeitstätte (Benzin ca. 250,- / Bahn und Bus ca.
300,-)

Dies muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er dann einen Wohnsitzwechsel vornimmt,
entweder am Dienstort selbst oder in der näheren Umgebung auf dem Land.
Und bestimmt finden sich dort auch günstigere Mietmöglichkeiten.

Ich erinnere mich, dass früher im öffentlichen Dienst, solche
kostenintensieveren Gebiete mit dem Ortszuschlag ausgeglichen
wurden.

Dieser Ortszuschlag auf den Du dich beziehst, wurde schon vor sehr vielen Jahren reduziert und dann vor einigen Jahren in das Grundgehalt eingerechnet.

Hier nun die eigentliche Frage: 
Gibt es im öffentlichen Dienst die Möglichkeit einen
Fahrtkostenzuschuss bzw. die Bahnfahrkarte gestellt oder
zumindest vergünstigt zu bekommen?
Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit solche Zuschüsse zu
gewähren wenn er jemanden einstellen möchte, oder ist das fix
vorgegeben?

Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht,
denn sonst würde er ja einige bevorzugen und andere benachteiligen.

Evt. besteht wie oben geschrieben, die Eingangsstufe zu erhöhen.
Dies kann allerdings niemand hier im Forum beantworten.
Also sollte man einfach den zuständigen Arbeitgeber fragen.

Vielen Dank für Eure Anregungen

Gruß Merger