Öffentliches Parken in Hamburg

Hallo Leute,

eigentlich ist das weniger eine Frage als eine Bitte um den entsprechenden Paragraphen… und jetzt kommt’s (bitte nicht lachen) :

In unserer Strasse (auch wenn es irrelevant ist - nur zur Orientierung: Wohngebiet, ruhige Nebenstrasse, Einfamilienhäuser) gibt es auf der einen Seite vor den Grundstücken einen unbefestigten Parkstreifen. Es handelt sich dabei um öffentlichen Grund. Nun wohnt dort eine Art weiblicher Blockwart. Wennn auf dem Stück vor ihrem Haus jemand parkt, dann passiert es, daß sie aus dem Haus kommt und denjenigen zur Rede stellen will. Gerne steckt sie auch Zettel an die Scheibenwischer abgestellter Fahrzeuge (natürlich anonym, obwohl jeder weiß, daß sie das macht…).

Da diese Dame absolut diskussionsresistent ist und grundsätzlich dadurch besticht, daß sie jedem lautstark ins Wort fällt, erübrigt sich leider ein vernünftiges Gespräch. Deshalb meine Bitte:

Wo finde ich ein aussagekräftiges Zitat, welches ich ausdrucken kann, möglichst mit Angabe des entsprechenden juristischen Hintergrundes? Es geht dabei um Fahrzeuge bis 2,8 t (PKW), die auf - wie gesagt - öffentlichem Grund abgestellt werden.

Eine weitere Bitte: Kommentare wie „Versuch doch nochmal, mit ihr ruhig zu reden“ sind definitiv überflüssig. Ich würde nicht diesen Weg beschreiten, wenn ich nicht schon alle vernünftigen Möglichkeiten ausprobiert hätte.

§ 12 StVO regelt das Halten und Parken.

Hallo Wolfram Kollien, einen §en habe ich leider nicht zur Hand, weiß aber: auf öffentlichem Grund ist parken generell verboten (z.b.Bürgersteig ), es sei denn, der öffentliche Grund ist als Parkfläche ausgewiesen!
Gruß lennonmc

Hallo,
in der StVO steht etwas über die Restfahrbahnbreite, die bleiben muss, damit ein Fahrzeug in einer Straße geparkt werden darf, was jedoch ihren Fall gar nicht betrifft. Wenn der Grünstreifen (unbefestigt und somit nicht zur Straße gehörend) der Stadt gehört, würde ich die Stadt anmailen/anschreiben und um eine Stellungnahme bezüglich der Parksituation bitten, m.d.B. um Bestätigung der Legalität dort zu parken. Dieses Schreiben können sie dann hinter die Windschutzscheibe klemmen oder bei besagter Person in den Briefkasten. In unserem Ort, wo die gleiche Situation herrscht, hat die Gemeinde an den Seitenstreifen, an denen das Parken nicht gewünscht ist, Leitpfähle eingesetzt, damit sich die Grünstreifen nicht in Schlammsuhlen verwandeln.
M.f.G.

mir fallen keine paragrafen ein, nur der ansatz ist auch falsch rum. SIE muss beweisen, dass es verboten ist, dort zu parken. sonst haben wir ja einen generalverdacht gegen jeden, der irgendwo außerhalb von parkverbotszonen parkt. und dort muss ich auch nciht nachweisen, dass es erlaubt ist.

hm, grübel…

Unbefestigter Parkstreifen = öffentlicher Grund?

Ein unbefestigter Streifen muss ja nicht unbedingt eine Fläche zum Parken sein, es sei denn, dass der Eigentümer, hier anscheinend die Hansestadt Hamburg, diese Fläche zum Parken freigegeben hat.
Ich kann nicht davon ausgehen, dass jede „unbefestigte Fläche“ auch mit Autos beparkt werden darf.
Gewohnheitsrechte, die sich womöglich über jahre so ergeben haben, sind auch nicht relevant.
Ich kann zwar irgendwo am Straßenrand auf einer unbefestigten Fläche mein Auto parken, solange das toleriert wird.
Die frage, ob das von dir beschriebene Grundstück echt öffentlich ist, würde ich - da du nach §§ fragst - vorsichtshalber einmal untersuchen (Grundbuch),
denn es gibt immer mal wieder kuriose Fälle, wo öffentlich aussehende Grundstücke im Grundbuch als Privatgrund ausgewiesen sind.
Im Sinne guter Nachbarschaft fände ich es auch unangebracht,
mein Auto direkt vor einem Nachbargrundstück zu parken (womöglich dabei dem davor liegenden Eigentümer den für ihn nächstliegenden Parkplatz wegzunehmen… denn es hat ja jeder mal etwas im Auto zu transportieren…hin und herzuschleppen)
besonders dann, wenn diese® Nachbar(in) dann den Eindruck gewinnt, dass du sie ärgern willst.
Wenn es sich um öffentl. Parkplätze handeln sollte, dann sollte auch jeder anlieger möglichst vor seiner eigenen Tür parken - na gut er (sie ) kann das nicht erzwingen…
Besonder doof fände ich es, wenn du 2 Wochen in Urlaub fähst, und dein Auto extra bei der Nachbarin so lange vor die Tür stellst
(ich gehöre nicht zu denen, die immer auf ihr „Recht“ pochen… du kannst natürlich auch die zettel dieser dame einfach ignorieren, oder ihr mal einen Zettel in den Briefgkasten werfen:

„ich bitte um Verständnis… habe leider keinen anderen Parkplatz gefunden, bemühe mich aber demnächst woanders zu parken…“
Vielleicht wird sie sich dein auto merken und ihre Zettelwut dann ein wenig bremsen… also dann… auf gute Nachbarschaft…)

Hallo,
ich denke Sie haben auch schon ausreichend gegoogelt.

Daher empfehle ich den Gesetzestext der STVO §12 Halten und Parken Abs. (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Und im Gegenzug mit §1 Grundregeln Abs. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dadurch dass Sie Zettel verteilt und diskutiert nimmt Sie am Verkehr teil. Somit darf Sie auch keinen Anderen belästigen und kann gemäß § 1 angezeigt werden.

Ich hoffe das hilft.
MfG

Hallo

Bevor hier eine klare Aussage gemacht werden kann, solltest du „unbefestigt“ näher beschreiben. Handelt es sich um einen Grünstreifen? Oder um Schotter? Sind es ausgewiesene Parkflächen?

Gruß

Ist es denn ein unbefestigter Parkstreifen (und auch so ausgewiesen) oder ist es ein unbefestigter Seitenstreifen? Auf letzterem darf man in der Tat auch nicht parken…

gehe mal auf www.klein-gallien.de/der-dorfsheriff
da sind genug Hinweise, wie man so eine Nachbarin evtl. lächerlich machen kann.
Viel Glück

Das weiß ich nicht
Gruß
E.