Ökodesignanforderungen Stufe 5

Moin,

ab September tritt ja die fünfte Stufe der Ökodesignanforderungen in Kraft.
Hier müssen ja nun diverse Angaben auf der Verpackung stehen.
Wenn ich http://www.osram.de/media/resource/HIRES/343997/9155… auf Seite 13 (Abs. 3.1 bis 3.13) richtig verstehe gilt dies für Hersteller bzw. Händler die an private Endverbraucher liefern bzw. nur für die Verpackung und Webseiten.
Natürlich muss der Hersteller diese Angaben auf der Verpackung machen, aber muss ich diese Angaben nun auch auf allen Lieferscheinen und Rechnungen machen? Die Waren werden nicht über das Internet vertrieben.
Wer weiss da näheres? Quellenangaben würden mir sehr helfen.

Gruss Jakob