Hallo zusammen,
Herr X hat eine Firma und freie Kapazitäten. Herr A gründet eine GmbH in den Räumen der Firma vom X und bietet Dienstleistungen an, für die er Maschinen und Anlagen der Firma X benutzt.
A beauftragt Handwerker und bezahlt die Rechnungen. Bei einem Folgeauftrag wird die Rechnung nicht mehr gezahlt.
Der Handwerker erfährt, dass A und X sich zerstritten haben und die es die „A GmbH“ nicht mehr gebe, die Mahnung landete in einem Wäschekorb. A hat unter ähnlichem Namen ein Einzelunternehmen mit denselben Dienstleistungen in der Nachbarstadt eröffnet.
Laut Handelsregister existiert die A GmbH aber noch am Standort der X GmbH. Herr A garantiert telefonisch, dass er den Betrag noch bezahlen werde - schließlich habe er die gelieferten Waren ja auch zum neuen Firmensitz mitgenommen.
Zwei Wochen passiert nichts.
Heute sieht der Handwerker, dass aus der A GmbH mit Geschäftsführer Herrn A durch Änderung des Gesellschaftervertrages die XYZ GmbH mit Geschäftsführer X geworden ist.
An wen muss der Handwerker nun die zweite Mahnung schicken - an Firma XYZ GmbH? Oder an die A GmbH, was ja dieselbe Firma ist - nur mit dem alten Namen.