So pauschal dürfte die Antwort falsch sein.
Die Maßnahme ist korrekt und rechtmäßig. Beim Verlassen des
Fahrzeugs bist Du verpflichtet, das Fahrzeug zu verschließen.
Denn es gibt auch Fahrzeuge die man nicht verschließen kann.
Außerdem kommt es vermutlich auch darauf an, wo sich das Fahrzeug befindet.
Möglich wäre ja auch:
auf meinem Privatgrundstück,
in meiner unmittelbaren Nähe - also in meinem Blickfeld,
Allerdings besagt der
§ 14 StVO Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Meiner Meinung nach, bedeutet dies, dass kein Unbefugter das Auto benutzen, also fahren darf. Ein Hinweis, dass das Fahrzeug vollständig verschlossen sein muss, kann ich nicht entdecken.
Gruß Merger