Hallo,
eine Firma wird aufgrund massiver Unsatzeinbußen ca. 100 von 230 Arbeitnehmern im nächsten Jahr kündigen.Es wird eine Auffanggesellschaft gegründet und ein Sozialplan erstellt und über ein Punktesystem ( abhängig v. Kindern,Betriebszugehörigkeit,GdB ) vergeben.Wenn man einen GdB von 40 hat bringt es was dieses Preis zugeben,praktisch eine Gleichstellung zu beantragen,um mehr Punkte für den Sozialplan zu erhalten ggf. eine höhere Abfindung zu erzielen. Wird man daurch nicht stigmatisiert und muß bei nachfolgenden Bewerbungen seinen GdB zwingend angeben.Hörte davon das man dadurch noch geringere Chancen auf einen neuen Job hat.
Danke für hilfreiche Antworten!
Hallo,
ohne Gleichstellung bringt eine Offenbarung des GdB gar nichts. Allerdings ist eine Gleichstellung nur mit dem Argument der Besserstellung in der Sozialauswahl völlig aussichtslos, da genau dies kein Gleichstellungsgrund ist.
Eine Gleichstellung muß man bei Bewerbungen nicht angeben. Allerdings muß man gesundheitliche Einschränkungen immer angeben, wenn sie sich auf die geforderte Arbeitsleistung auswirken könnten.
Es gibt zwar Arbeitgeber, die aufgrund von Vorurteilen auf eine Gleichstellung negativ reagieren, allerdings verbessert eine Gleichstellung die Aussichten auf einen Arbeitsplatz dann, wenn es in dem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt.
&Tschüß
Wolfgang
Hey,
ich kann Wolfgang nie widersprechen :smile , da er mir auch schon viele Fragen kompetent beantwortet hat. Nun etwas aus der Praxis (ich habe einen GdB von 90). Stelle auf jeden Fall einen Gleichstellungsantrag, allerdings nicht aus dem Grund, dass Du mehr Punkte erhalten willst…, sei einfach mal kreativ. Hilfen kriegst Du z.B. beim VdK oder auch hier . Dein Ziel ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Sofern die Gleichstellung oder ggf. auch ein GdB von 50 durch ist (hast Du mal über einen Verschlechterungsantrag nachgedacht) muss das Integrationsamt bei einer Kündigung zustimmen.
Angeben musst Du bei Bewerbungen -wie von Wolfgang dargestellt- nichts. Wie er auch angeführt hat, müssen Probleme aufgezeigt werden, die mit dem zukünftigen Job in Verbindung stehen.
Einfaches Beispiel: Jemand der eine starke Wirbelsäulenverletzung hatte und permanent unter Rückenschmerzen leidet, ist schlicht und einfach, als Maurer nicht geeignet. Bewirbt dieser sich aber auf eine Stelle als Sachbearbeiter (fiktive Annahme er kann sowohl mauern, als auch sämtliche kaufmännische Aufgaben erledigen) bewerben, muss er die Probleme nicht angeben.
Viel Erfolg…
Gruß D-T
PS: Man mag mir die etwas flapsige Art der Beantwortung entschuldigen, aber die Erfahrung zeigt, dass Beispiele neben den korrektem juristischen Argumentationen das Verständnis der Fragesteller erhöhen.
Hallo,
Dahinschmelzzzzzzzzz…
Sorry, aber genau in dieser Situation hilft auch „Kreativität“ erst mal nicht weiter. Ist der allgemeine Personalabbau der alleinige Grund für die Arbeitsplatzgefährdung, fehlt es am speziellen behinderungsbezogenen Anlaß gem. Gleichstellungserlass der AA, Nr. III.1.4:
http://www.schwbv.de/text/erlass_zur_gleichstellung.pdf
Dies wird auch in der Literatur so gesehen.
Ein GS-Antrag macht erst dann wieder Sinn, wenn der AG konkret auf den Antragsteller bezogen seine Kündigungsabsicht geäußert hat. Dann kann ggfs. mit der mangelnden Konkurrenzfähigkeit (aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen) argumentiert werden, die eine besondere Förderung, die ebenfalls Teil des besonderen Schutzes ist, notwendig machen kann (a.a.O. Nr. III.2.1.1 und 2.1.2)
&Tschüß
Wolfgang