Öffentlicher Dienst - Austritt - Minusstunden

Guten Tag,

in nichtmal mehr ganz 4 Wochen scheide ich aufgrund der Beendigung der Elternzeitvertretung aus dem öffentlichen Dienst aus.

Gearbeitet wurde das letzte Jahr nach Gleitzeit. So wird generell Montag länger geblieben, Freitag früher gegangen. Seit Anfang an war für mich zu wenig Arbeit, sodass ständig dein Defizit an Stunden aufgetreten ist welches dann oft zum Ausgleich erzwungen wurde. (rumsitzen und warten)

Heute habe ich eben auch wieder Minusstunden sehe aber aufgrund des baldigen Austritts eigentlich keinen Grund mehr hier die Zeit ab zu sitzen nur um auf die vollen zu kommen.
Urlaubstage habe ich auch noch die vollen welche ich bis zum Austritt nicht nehmen werden kann.

Muss ich nun die Zeit nachholen um keine Verrechnung mit meinem letzten Gehalt zu bekommen?
Immerhin wurde ich bis heute noch nicht aufgefordert meine Stunden bis zum Austritt aus zu gleichen. Darauf ansprechen möchte ich natürlich jetzt auch nicht unbedingt jemanden… :slight_smile:

Angestellt bin ich übrigens nach TVöD.

Danke vorab für eure Mühe.

Gruß

Ja, das wirst Du wohl müssen wenn Du die Minusstunden nicht „durch rumsitzen“ vermeiden willst.
Nur wenn der AG anordnen würde, dass Du früher nach Hause gehst müßtest Du sie nicht nachholen weil er sich dann im Verzug befindet.
Wenn Du aus eigenem Antrieb einfach nach Hause gehst befindest Du Dich im Verzug. ramses90

Hallo,

ich halte Ramses’ Antwort aufgrund des geschilderten Sachverhaltes für etwas zu pauschal. Man müßte sehr viel mehr konkrete Einzelfallumstände kennen, um beurteilen zu können, ob nicht doch ein Annahmeverzug nach § 615 BGB vorliegt, der diese Stunden zu Lasten des AG verfallen lassen würde.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

bist Du sicher, dass in Deinem Arbeitsvertrag / Zeitreglement nix dazu steht? Bei uns ist das zumindest recht klar geregelt.

Frohes Absitzen :slight_smile:

Ich verstehe grundsätzlich die Regelung nicht. Nach dem Lesen des Paragraphen verstehe ich es ehrlich gesagt noch weniger … Vielleicht kann wer anders ja was damit anfangen:
"§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."

Was ich verstanden habe ich folgender Abschnitt:
(Quelle: http://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/)
„Auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Minusstunden nicht anders geregelt, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Der Ausgleichszeitraum liegt hier bei sechs Monaten. Bei fristgerechten Kündigungen kann es deshalb dazu kommen, dass der verantwortliche Vorgesetzte den Mitarbeiter dazu auffordert, vorhandene Minusstunden aus dem letzten halben Jahr innerhalb der Kündigungsfrist abzuarbeiten…“

Daraus schlussfolgere ich, dass wenn ich dazu aufgefordert werde ich meine Stunden nachholen muss. Im Zweifelsfall durch rumsitzen.

Im Arbeitsvertrag steht nichts explizit für diesen Fall wobei ich davon ausgehe, dass das über den TVöD geregelt wird, oder?

Wieder ein wundervolles Beispiel, wie absurd die Auszeichnung „Beste Antwort“ ist. @Finner lässt sich hier gerade vielleicht von ihrem AG vorführen und verschenkt bares Geld.

Data

So nun habe ich doch nochmal in die Dienstvereinbarung geschaut …

„Vor dem Ende der Beschäftigung ist das Zeitkonto zwingend aus zu gleichen. Dies bedeutet, dass bestehende Arbeitszeitguthaben zum Zeitpunkt des Austritts verfallen. Ein bestehendes Stundendefizit wird mit Urlaub oder Gehaltszahlungen verechnet“.

Ich finde zwar etliche Seiten wo geschildert wird, dass ein verrechnen der Minusstunden mit den Urlaubstagen nicht rechtens ist aber keinen Paragraphen dazu …
Ich schließe nun aber daraus, dass ichs mir wohl doch auf meinem Stuhl hier bequem machen muss bis zum Austritt …