hallo www community,
ein kollege und ich wollen eine gbr gründen. wir müssen produkte ein kaufen und unser produkt verkaufen, am anfang dachte ich, die gbr ist ausreichend, jetzt habe ich folgendes gelesen:„Die GbR Gründung für ein Handelsgewerbe ist damit nicht zulässig. Ein Handelsgewerbe liegt vor, wenn die Führung des Unternehmens einen nach kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.“ … damit wäre das für meinen zweck die ohg doch besser?
oder?
viele grüße,
tom