Ohg oder gbr - kaufmänniche tätigkeit?!

hallo www community,

ein kollege und ich wollen eine gbr gründen. wir müssen produkte ein kaufen und unser produkt verkaufen, am anfang dachte ich, die gbr ist ausreichend, jetzt habe ich folgendes gelesen:„Die GbR Gründung für ein Handelsgewerbe ist damit nicht zulässig. Ein Handelsgewerbe liegt vor, wenn die Führung des Unternehmens einen nach kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.“ … damit wäre das für meinen zweck die ohg doch besser?

oder?

viele grüße,
tom

Hast du falsch verstanden.

Ein Gewerbe als GBR wird zur OHG, wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäfsbetrieb notwendig wäre;
dass heißt eine gewisse Größe erreicht (Umsatz, Mitarbeiter…)
wird.

Hat nichts mit handeln zu tun.
Handelsgewerbe = Kaufmann : es gilt das HGB

achsooo. sehr gut. das hat mich die ganze zeit verwirrt … weil ich ja auch als gbr tätigkeiten ausführen wie waren einkaufe und leistungen anbiete … aber darauf bezieht es sich nicht.

danke!