Liebe Experten,
die Firma ist eine oHG mit zwei Gesellschaftern (A & B).
A hat diese Firma gegründet und war einige Jahre als Einzelunternehmer tätig. Nun gründen A & B eine oHG und führen die Firma weiter fort.
Nach 4 Monaten entscheiden A und B, dass Sie nicht mehr weiter zusammen arbeiten möchten. B tritt zum Ende des 6. Monats aus. Die Rechtsform der oHG hat sich ab dem 7. Monat in eine KG geändert.
Die KG hat seine Daten nun beim Steuerberater abgegeben und eine Rechnung erhalten. A hat von B verlangt die Kosten für die Buchführung durch den StB für die ersten 6 Monate zu tragen. Dies hat B auch getan. Jetzt gibt es eine weitere Abschlussrechnung vom StB und A will, dass B auch hier die Hälfte der Kosten trägt.
Jetzt die Frage:
Ist das so rechtens? Muss B auch die Hälfte der Abschlussrechnung für die oHG/KG tragen?
Vielen Dank im Voraus.