OHG und KG -> Kaufmann i. S. d. HGB?

Hallo,

habe in einem Buch stehen, dass Personengesellschaften (also auch OHG, KG) keine juristischen Personen sind. Stimmt das so?

Wenn ich richtig informiert bin ist die OHG und auch die KG aber immer Kaufmann iSd HGB, da sie ja auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet sind. Stimmt das so?

habe in einem Buch stehen, dass Personengesellschaften (also
auch OHG, KG) keine juristischen Personen sind. Stimmt das so?

Ja, man kann sie aber durchaus quasijuristische Personen nennen, weil sie nämlich teilrechtsfähig sind.

Wenn ich richtig informiert bin ist die OHG und auch die KG
aber immer Kaufmann iSd HGB, da sie ja auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes ausgerichtet sind. Stimmt das so?

Zumindest gilt für sie dasselbe wie für Kaufleute, § 6 I HGB:

„Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.“

Levay

Ja, man kann sie aber durchaus quasijuristische Personen
nennen, weil sie nämlich teilrechtsfähig sind.

Wieso nur teilrechtsfähig, sie können doch unter ihrer Firma klagen und verklagt werden und Rechtsgeschäfte abschließen.

Wenn ich richtig informiert bin ist die OHG und auch die KG
aber immer Kaufmann iSd HGB, da sie ja auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes ausgerichtet sind. Stimmt das so?

Vermögensverwaltende OHG nicht.

Ja, man kann sie aber durchaus quasijuristische Personen
nennen, weil sie nämlich teilrechtsfähig sind.

Wieso nur teilrechtsfähig, sie können doch unter ihrer Firma
klagen und verklagt werden und Rechtsgeschäfte abschließen.

Das ist aber keine Frage der Rechtsfähigkeit. GbR, oHG und KG sind nur teilrechtsfähig, weil sie nicht alle Rechte und Pflichten haben können, die natürliche und juristische Personen haben können

Wenn ich richtig informiert bin ist die OHG und auch die KG
aber immer Kaufmann iSd HGB, da sie ja auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes ausgerichtet sind. Stimmt das so?

Vermögensverwaltende OHG nicht.

Weil?

Levay

Wenn ich richtig informiert bin ist die OHG und auch die KG
aber immer Kaufmann iSd HGB, da sie ja auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes ausgerichtet sind. Stimmt das so?

Vermögensverwaltende OHG nicht.

Weil?

Levay

Weil das in § 105 (2) HGB steht, wenn die OHG nicht ins Handelsregister eingetragen ist? Oder lese ich das falsch?

Weil das in § 105 (2) HGB steht, wenn die OHG nicht ins
Handelsregister eingetragen ist? Oder lese ich das falsch?

In § 105 II wird insoweit lediglich gesagt, dass auch eine Gesellschaft, die nur eigenes Vermögen verwaltet, eine oHG sein kann (was sie normalerweise nicht wäre, weil sie kein Handelsgewerbe betreibt bzw. überhaupt kein Gewerbe). Hier geht es also um die Frage, wann eine Gesellschaft eine oHG ist.

WENN sie es ist, geltne gem. § 6 I HGB die Regeln über Kaufleute entsprechend.

Levay

Hab ich was anderes geschrieben?

Also, auf


Wenn ich richtig informiert bin ist die OHG und auch die KG
aber immer Kaufmann iSd HGB, da sie ja auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes ausgerichtet sind. Stimmt das so?

hast du geantwortet


Vermögensverwaltende OHG nicht.

Wenn sich das „nicht“ auf den zweiten Halbsatz bezog, hast du nichts anderes geschrieben. Bezog sich das „nicht“ aber auf den ersten Halbsatz, so hast du etwas anderes, nämlich etwas Falsches geschrieben. Da der ganze Thread sich mit der Frage befasst, ob eine oHG Kaufmann i.S.d. BGB ist, ging ich davon aus, dass du mit deinem „nicht“ den ersten Halbsatz meintest, also: „Eine oHG, die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist kein Kaufmann.“

Levay

Warum müssen Rechtsreferendare nur so sein???

Warum müssen Rechtsreferendare nur so sein???

Wie sind sie denn?

So!

So!

Ach so, ja, klar.

Leb wohl.

Levay

Ich hab weder vor zu sterben noch auszuwandern, also ist das „Leb wohl“ etwas fehl am Platze, aber trotzdem danke.

Warum müssen Rechtsreferendare nur so sein???

Du meinst, warum sein Einwand zutreffend war?

Du meinst, warum sein Einwand zutreffend war?

Nein, meinte ich nicht.