Ohne Anwalt auf jedem Parkett RECHTSSICHER sein

Hallo jpr84,

ich finde dein Ansinnen nicht ganz so abstrus wie viele, die dir vor mir geantwortet haben.

Ich habe ein Jurastudium samt Referendariat absolviert sowie einige Jahre Berufspraxis. Das ist schon eine Weile her und Fachanwälte kamen damals gerade erst in Mode :smile:

Allzuviel Spezialisierung war früher weder an der Uni noch in unserer Praxis in Mode. Häufig gefragte Themen (bei uns waren das insbesondere Verkehrsunfallsachen, Strafverteidigung, privates Baurecht und Scheidungen pp.) wurden schon nach Interessengebieten aufgeteilt, aber den 08/15-Fall aus sämtlilchen Bereichen konnte eigentlich jeder von uns bearbeiten - es gibt dazu in juristischen Fachbuchhandlungen jeweils recht gute „Ratgeber“ :wink:. Wie es scheint, spart sich aber mancher Anwalt heute wie damals gern das Geld hierfür :frowning:

In außergewöhnliche Rechtsgebiete muss sich ein nicht spezialisierter Anwalt immer einarbeiten. Das kostet Zeit, ist aber ansonsten kein Problem. Wenn die erforderliche Lektüre nicht im Büro verfügbar ist, muss man schonmal einige Stunden in der Bibliothek des Gerichts oder der Uni zubringen.

Mir ist es während meiner Anwaltszeit durchaus passiert, dass Mandanten vor mir saßen, die erstmal mehr Wissen zur Rechtslage hatten als ich - freilich in Spezialgebieten, die nicht zu meinem Tagesgeschäft gehörten. Als Jurist ist man aber in der Lage, sich kurzfristig einzuarbeiten und normalerweise kann man die in der Literatur aufgenommenen Informationen auch zuverlässiger in einen Gesamtzusammenhang einordnen und bewerten als ein Laie.

Aus Mandantensicht finde ich es aber sinnvoll, möglichst umfassend informiert einen Anwalt zu konsultieren und dann ggf. auch mal nachzufragen, ob dies oder jenes berücksichtigt wurde …

Pauschal würde ich dir raten, für den konkreten Fall eine juristische Fachbuchhhandlung aufzusuchen und dort nach guter Beratung ein fachspezifisches Buch zu erwerben und in Ruhe durchzuarbeiten. Oft sind darin die aktuellen Urteile und Kommentierungen eingearbeitet.
(Gesetzestexte aus den Sammlungen von Schönfelder, Sartorius, Hippel-Rehborn etc. findest du normalerweise kostenlos im Internet. Diese Kosten würde ich mir an deiner Stelle sparen).

Auf anwaltliche Hilfe zu verzichten, würde ich nicht pauschal empfehlen, aber wenn du weißt, was Sache ist und worum es geht, kannst du dir schon viel Leid ersparen.

LG
sine

Hallo!

Das Ignorieren folgender Binsenweisheiten gehört zu den Hauptursachen für alltäglichen Pfusch auf allen Gebieten:

Die Aussage, ein Wissensgebiet in seiner ganzen Breite zu beherrschen, ist ein zuverlässiger Indikator kompletter Ahnungslosigkeit.

Außerdem: Mit tieferem Einstieg in ein Wissensgebiet wächst die Einsicht in die eigene Unvollkommenheit.

Und schließlich: Das Bewusstsein der eigenen Grenzen mit der Fähigkeit, geeignete Fragen zu stellen und sich das Verständnis der Antworten zu erschließen, setzt bereits einen hohen Meistergrad voraus.

Ohne die während eines Studiums vermittelte Systematik und Methodik wirst Du im günstigen Fall mit Hilfe von Analogien bei eng begrenzten Details zu einem brauchbaren Ergebnis kommen. Im besten Fall wirst Du erkennen, wo Du Hilfe brauchst. Mit dem Vorsatz, ohne fachkundige Hilfe zu agieren, wirst Du vorhersehbar vom eigenen Scheitern überrascht. Dies alles ist nicht auf die Juristerei beschränkt, sondern gilt für jedes Sachgebiet.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Urteile es zu einzelnen Themen gibt (spontan fällt mir da das
Stichwort „Grillen“ ein, dazu hat wohl jedes Gericht in
Deutschland schon ein abweichendes Urteil gefällt).

der Tenor ist immer der gleiche: Dritte dürfen durch die Grillerei nicht unzumutbar belästigt werden. Nun geht es ans Auslegen: was ist unzumutbar und welche Gerüche sind wie lästig?

Wenn man sich Gedanken über die Nachbarn macht, bevor man den Autoreifen als Grillanzünder in die Glut wirft, hat man das Problem schon weitestgehend umschifft. Wenn man zu seinen Nachbarn außerdem generell ein gutes Verhältnis hat, kann eine juristischen Auseinandersetzung weitgehend vermeiden.

Die Frage, ob nun dreimal im Monat oder achtmal im Jahr gegrillt werden darf, wird vor Gericht nur von Leuten ausgefochten, die eine jahrzehntelange feindschaft am Gartenzaun verbindet und die sich gegenseitig auch mal ein Klümpchen Hundekot in den Briefkasten werfen. Da hilft das Gericht aber gerne und auch rechtssicher weiter. Spätestens in der zweiten Instanz (ohne jetzt nachgeschaut zu haben) weiß jeder, wie oft im Jahr Rauchzeichen gegeben werden dürfen.

Hinzu kommt, daß die wenigsten Menschen Rechtsprobleme umtreiben, die zu Grundsatzdiskussionen zwischen gleich mehreren obersten Gerichtshöfen auslöst. Wer solche Probleme hat oder sie auslöst, ist zum überwiegenden Teil ein Querulant (ich erinnere an Rupp) oder ein Ausnahmefall.

Der Normalbürger hat also das Problem gar nicht, um das es hier geht. Um mich ein bißchen aus dem Fenster zu lehnen: wer dieses Problem hat, der hat im Zweifel auch nicht die Kapazitäten, sich die rechtlichen Grundlagen selbst in hinreichendem Maße (d.h. gerichtsfest) anzueignen.

Gruß
Christian

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Kollateralschaden
Hallo Benvolio,

Danke für Deine Mühe.
Ich hatte gegenüber loderunner das Beispiel BVerfG vs. BGH in Sachen Dreiteilung gebracht.
Dabei handelte es sich ja nicht um eine einzige Entscheidung des BGH, die gekippt wurde, sondern um ein Prinzip.
Ich denke, das spätestens mit dem dritten BGH-Urteil hinsichtlich Dreiteilung jeder Nichtjurist und evtl. die Mehrheit der Juristen von einer gefestigten Rechtsprechung ausgegangen ist.
Diejenigen, die im Vertrauen auf Rechtssicherheit ihre Lebensplanung auf die Dreiteilung eingerichtet haben, und jetzt mit der Halbteilung leben müssen, können ihre finanzielle Lebensplanung auf den Müll werfen.

Viele Grüße,

tantal

Diejenigen, die im Vertrauen auf Rechtssicherheit ihre
Lebensplanung auf die Dreiteilung eingerichtet haben, und
jetzt mit der Halbteilung leben müssen, können ihre
finanzielle Lebensplanung auf den Müll werfen.

dein beispiel kann man auch ad absurdum führen:

das prinzip der dreiteilung im unterhaltsrecht wurde vom bverfg für verfassungswidrig und damit nicht anwendbar erklärt.

was ist denn ein besser zeichen für rechtssicherheit, als verfassungswidrige verhaltensweise für nichtanwendbar zu erklären ???

Das war dann vermutlich ich.

Das wäre dann aber ein eigenartiges Beispiel. Du bist Polizist und versteht ergo von Berufs wegen sowohl etwas von Verwaltungs- als auch von Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Kein Beispiel für einen nichtjuristischen Bürger, der sich alles mal eben selbst beigebracht hat.

Zu diesem Beispiel kann ich nichts sagen. Es würde mich aber interessieren, ob du eine Idee hast, wie man solche Phänomene ausschließen kann.

Hallo,

Ich möchte lernen, mein Recht ohne Anwalt durchzusetzen.

Schön. Das möchten viele. Da kann man sich auch einiges aneignen.

Der Grund ist: Anwälte und Behörden wissen oft sehr viel
weniger, als wir Bürger im Allgemeinen glauben.

Mag sein, aber meist ist es immer noch mehr als das „gesunde Volksempfinden“ so an den Stammtischen los lässt.

Ich habe von
einem Mann gehört,

Hören kann man viel.

der juristisch als Bürger derart geschult
ist, dass er mit zum Beispiel mit Behörden praktisch machen
kann, was er will, sofern es juristisch korrekt ist.

„Machen was er will“? Interesant…

Wozu eigentlich? Um sein Recht durchzusetzen? Oder das, was er dafür hält? Muß er das denn ständig? Meine Lebenserfahrung sagt nein, ich habe bisher mit „den Behörden“ wenig Probleme gehabt.

Oder will er nur „Katz und Maus“ mit „den Behörden“ spielen? Nur so, oder aus Rache, weil „die Beamten“ dort ja aus reiner Freude an der Bosheit dem ehrbaren Bürger ständig, unvermutet und ungerechterweise Knüppel zwischen die Beine wirft. Ein moderner Robin Hood sozusagen.

Und der
Punkt ist: Unser Rechtssystem soll sehr viele Türen haben,
damit man frei und unabhängig sein kann.

Nach meinem Gefühl geht es meist ziemlich gradlinig durch diese Türen. Und wer was verursacht hat, der muß dafür gerade stehen.

Daher: In welcher Reihenfolge muss man ganz grundsätzlich beim
autodidaktischen Studium der Rechtsliteratur vorgehen muss,
bzw. was muss man immer wissen und was gibt es sonst noch zu
beachten?

Zeig mir diesen Mann und seine Motive und seine Fähigkeiten, dann reden wir weiter.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Kein Beispiel für einen nichtjuristischen Bürger, der sich alles mal eben selbst beigebracht hat.

stimmt, hast recht.

Gruss

Iru

ja, das kenne ich. aber das ist Mitläufertum. Es geht auch
ohne. Du denkst: geht nicht. Das ist begrenzt. es geht
nähmlich doch!

wetten wir?

Ich würde deine Wette gern annehmen, wenn du auch mich als Wettpartner akzeptieren würdest. Also, klär mich bitte auf, wie kann man den Anwaltszwang umgehen?

ähm, dir sind die gesetze schon zu teuer? guck mal auf die preis der kommentare, die du wirklich brauchst…

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Stop!
Es wäre verständlich, hätte es dieses Veto sofort nach der ersten BGH-Entscheidung zur Dreiteilungsmethode gegeben!
Nachdem es aber mehrere gleichartige „höchstrichterliche“ Entscheidungen dieser Art gegeben hat, sind wieviel Menschen von einer gefestigten Rechtsprechung und somit Rechtssicherheit ausgegangen?
Wieviele Volljuristen in OLG´s und AG´s haben nach dieser Maxime entschieden?

Hallo Benvolio,

ich danke Dir dass Du meine Bedenken ernst zu nehmen scheinst.

Für das allgemeine Phänomen werde ich mir noch Gedanken machen, die vielleicht wieder von Juristen zerissen werden, aber für diesen speziellen Fall hätte ich einen Vorschlag.
Den Personen, die in gutem Glauben auf die Richtigkeit und Beständigkeit ihre Zukunft aufgebaut haben, ist ein Schaden entstanden.
Denn ob man sein Leben mit 2/3 oder 1/2 seines Einkommens plant, das macht einen erheblichen Unterschied, der unter Umständen eine Hausfinanzierung bedeuten kann, die bei Dreiteilung klappt und bei Halbteilung den Bach heruntergeht.
So wie es bei Eigentum den gutgläubigen Erwerb gibt, müsste es auch hier eine Möglichkeit der- ich nenne es mal Besitzstandwahrung- geben.

Gedeckt durch eine „Fehlentscheidungshaftpflicht“, ähnlich einer Produkthaftpflicht.

Viele Grüße,

tantal

Es wäre verständlich, hätte es dieses Veto sofort nach der
ersten BGH-Entscheidung zur Dreiteilungsmethode gegeben!
Nachdem es aber mehrere gleichartige „höchstrichterliche“
Entscheidungen dieser Art gegeben hat, sind wieviel Menschen
von einer gefestigten Rechtsprechung und somit
Rechtssicherheit ausgegangen?

du gehst schon von einer falschen behauptung aus.

verfassungswidrige gesetze/rechtsprechung können NIEMALS rechtssicherheit entfalten.

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Es wäre verständlich, hätte es dieses Veto sofort nach der
ersten BGH-Entscheidung zur Dreiteilungsmethode gegeben!

In diesem Satz ist keine Behauptung, dies ist eine Frage.

Nachdem es aber mehrere gleichartige „höchstrichterliche“
Entscheidungen dieser Art gegeben hat, sind wieviel Menschen
von einer gefestigten Rechtsprechung und somit
Rechtssicherheit ausgegangen?

du gehst schon von einer falschen behauptung aus.

verfassungswidrige gesetze/rechtsprechung können NIEMALS
rechtssicherheit entfalten.

Wieviele Volljuristen auf BGH, OLg und AG-Ebene haben voraussichtlich verfassungswidrig „Recht“ gesprochen?

Es wäre verständlich, hätte es dieses Veto sofort nach der
ersten BGH-Entscheidung zur Dreiteilungsmethode gegeben!

In diesem Satz ist keine Behauptung, dies ist eine Frage.

etwas unüblich dein satzbau bei der formulierung einer frage…

Wieviele Volljuristen auf BGH, OLg und AG-Ebene haben
voraussichtlich verfassungswidrig „Recht“ gesprochen?

ist das eine rhetorische frage ?
die rechtsfortbildung des bgh war verfassungswidrig. da die rechtsprechung so viele jahre lang nicht überprüft wurde, ist die antwort: VIELE !

und wenn dir 1000 volljuristen raten aus dem fenster zu springen, machst du das doch hoffentlich auch nicht…

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Sie haben aber in Ihrem Artikel eines vergessen, dass es viele Gebiete gibt, die durch Eigenschulung zum Spezialfach werden, insoweit kann ich Ihnen nicht zustimmen.
Im weiteren moegen Sie bitte annehmen, dass nach ueberwiegend statistischer Meinung etwa 60 % der am Markt taetigen Anwaelte auch nicht fuer bessere Leistung garantieren, als es sich vielleicht jemand im Eigenstudium beibringen kann. Die Frage ist hierbei lediglich, ob man das Auftreten eines „Hobbyjuristen“ vor Gericht, vor dem er sich vertreten kann, oder von einer Behoerde, soweit er einem VA widerspricht fuer „voll“ nimmt.

In Deutschland besteht leider Gottes noch der Wahn der Goettlichkeit von Juristen und Anwaelten, in anderen europaeischen Laendern sind diese weniger wert als ein Maurer.

Also Ihrer Meinung kann ich aus eigener Praxis nicht zustimmen.

Ein Studium im genannten Umfang vermittelt zwar das noetige Wissen, aber wenn dies Grundlage jeder juristischen Taetigkeit und Garant fuer Erfolg waere, warum gibt es dann vor Gericht Verlierer und Obsiegende.

Ihre philosophische These kann nicht aufgehen. Ebenso wie Boersenspekulanten scheitern weil sie die falsche Theorie haben, so geht es auch Anwaelten. Und glauben Sie, es gibt nachweislich „Hobbyjuristen“ die mehr Wissen servieren als ein geschulter Durchschnittsanwalt.

Entschuldigung, wie willst DU das denn beurteilen?

Also Ihrer Meinung kann ich aus eigener Praxis nicht
zustimmen.

Ich bekomme gerade das Grinsen nicht aus dem Gesicht, denn wenn man ausgerechnet auf Deine Antworten zum Thema Recht schaut, hat man die 100%ige Sicherheit, eine komplett falsche Antwort zu Gesicht zu bekommen - was einen bei Deiner Homepage aber auch nicht wundert, denn schließlich steht auch dort nur Unfug…

Amüsierte Grüße zur Nacht
Guido

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Ein Studium im genannten Umfang vermittelt zwar das noetige
Wissen, aber wenn dies Grundlage jeder juristischen Taetigkeit
und Garant fuer Erfolg waere, warum gibt es dann vor Gericht
Verlierer und Obsiegende.

Das weiß man, wenn man eine juristische Ausbildung abgeschlossen hat.

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