Ohne Anwalt auf jedem Parkett RECHTSSICHER sein

Den Personen, die in gutem Glauben auf die Richtigkeit und
Beständigkeit ihre Zukunft aufgebaut haben, ist ein Schaden
entstanden.
Denn ob man sein Leben mit 2/3 oder 1/2 seines Einkommens
plant, das macht einen erheblichen Unterschied, der unter
Umständen eine Hausfinanzierung bedeuten kann, die bei
Dreiteilung klappt und bei Halbteilung den Bach heruntergeht.
So wie es bei Eigentum den gutgläubigen Erwerb gibt, müsste es
auch hier eine Möglichkeit der- ich nenne es mal
Besitzstandwahrung- geben.

Gedeckt durch eine „Fehlentscheidungshaftpflicht“, ähnlich
einer Produkthaftpflicht.

Ich sage es mal so: Die Idee ist an sich keine neue, sowohl, was die Entscheidung von Gerichten angeht, als auch, was „falsche“ Gesetze angeht. Beides ist aber lange durchgekaut.

Was Gerichtsentscheidungen betrifft, hat sich der Gesetzgeber gegen eine Haftung für solche entschieden (was aber auch nicht alle Fälle betrifft).

Hinsichtlich des Gesetzgebers, der ja ebenfalls Normen erlässt, auf die der Bürger vertraut, gibt es das alles unter dem Stichwort „legislatives Unrecht“ zu erfahren.

Gruß
Dea

verfassungswidrige gesetze/rechtsprechung können NIEMALS
rechtssicherheit entfalten.

Doch, selbstverständlich können sie das. Rechtssicherheit ist eben etwas völlig anderes, als Rechtmäßigkeit.

Rechtssicherheit bedeutet lediglich, dass eine Entscheidung beständig ist, sich die Betroffenen also auf diese verlassen können. Das hat nichts damit zu tun, ob sie auch inhaltlich richtig ist.

Gruß
Dea

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Sie haben aber in Ihrem Artikel eines vergessen, dass es viele
Gebiete gibt, die durch Eigenschulung zum Spezialfach werden,

Ja, das ist ein häufiger Irrglaube.

Im weiteren moegen Sie bitte annehmen, dass nach ueberwiegend
statistischer Meinung etwa 60 % der am Markt taetigen Anwaelte
auch nicht fuer bessere Leistung garantieren, als es sich
vielleicht jemand im Eigenstudium beibringen kann.

Was bitte ist eine „überwiegend statistischen Meinung“ und können Sie bitte mal eine Quelle für diese Aussage bringen?

Die Frage
ist hierbei lediglich, ob man das Auftreten eines
„Hobbyjuristen“ vor Gericht, vor dem er sich vertreten kann,
oder von einer Behoerde, soweit er einem VA widerspricht fuer
„voll“ nimmt.

Oh, ich nehme die immer für voll, ich kann nur nichts daran ändern, wenn sie nicht in der Lage sind, etwa prozessual zulässige Anträge zu stellen, substantiiert vorzutragen oder erheblich zu bestreiten.

In Deutschland besteht leider Gottes noch der Wahn der
Goettlichkeit von Juristen und Anwaelten,

Ja, genau so, wie der Wahn, dass nur Ärzte operieren, Fluglotsen Flugzeuge einweisen und ausgebildete Piloten diese fliegen sollten.

in anderen
europaeischen Laendern sind diese weniger wert als ein Maurer.

Blablabla…

Gruß
Dea

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Hallo,

ist das jetzt als Zweitstudium zu verstehen?

/t/dissertation-ohne-abitur-und-studium-moeglich/655…

Du musst Dir mal vergegenwärtigen, dass es schon für Leute mit Abi, die das Fach in jungen Jahren und Aufnahmefähigkeit studiert haben, schwierig ist, so ein Wissen aufzubauen, dass sie einen guten Abschluss hinbekommen.

http://www.jurastudium-info.de/statistik-1-staatsexa…

VG
EK

Also Ihrer Meinung kann ich aus eigener Praxis nicht
zustimmen.

Sag doch bitte „du“ zu mir. Das ist hier so üblich.

Was deine Praxis angeht, so muss ich dazu leider einige sehr kritische Anmerkungen machen.

Du warst hier eine Weile sehr aktiv. Ich habe in dieser Phase wohl so ziemlich alles gelesen, was du geschrieben hast, und die Fehlerquote war jenseits von Gut und Böse. Mit der rechtlichen Realität hatten deine Antworten meistens nichts oder allenfalls zufällig und am Rande zu tun. Das lässt sich alles im Einzelnen nachweisen, und ich bin ja auch gelegentlich eingesprungen, damit Fragende hier nicht völlig fehlinformiert wieder gehen. Bei deiner Website, die in der ViKa verlinkt ist, bin ich mir bis heute nicht ganz sicher, ob sie und dein Auftritt hier bei w-w-w ernst gemeint oder ziemlich gute Satire ist. Auf der einen Seite lässt du nicht erkennen, dass es ein Augenzwinkern gibt, auf der anderen Seite meine ich, das kann doch gar nicht dein Ernst sein.

Ich möchte dir als Mensch wirklich nicht zu nahe treten. Aber ich glaube wirklich nicht, dass du irgendwas von den Dingen, die ich geschrieben habe, beurteilen kannst, und noch weniger glaube ich, dass du wirklich etwas von Recht verstehst. Letzteres hat seinen Grund einfach in den desaströsen Beiträgen, die du hier abgeliefert hast. Wenn ich mich recht entsinne, habe ich sogar das Team gebeten einzuschreiten, weil ich es wirklich gefährlich finde, so viele Unwahrheiten unters Volk zu bringen, nicht etwa, weil ich irgendwas gegen dich hätte oder dir irgendwie in die Karre fahren wollte oder so.

Ein Studium im genannten Umfang vermittelt zwar das noetige
Wissen, aber wenn dies Grundlage jeder juristischen Taetigkeit
und Garant fuer Erfolg waere, warum gibt es dann vor Gericht
Verlierer und Obsiegende.

Hieran sieht man wieder, dass du nicht weißt, wovon du sprichst.

Zunächst einmal habe ich mit keinem Wort geschrieben, dass ein juristisches Studium „Garant für Erfolg“ ist. Mir ist auch völlig unerklärlich, wo ich etwas geschrieben haben könnte, das auch nur im Entferntesten in diese Richtung geht. Ich bin vielmehr der Meinung, dass es Juristen gibt, die von ihrem Job nicht viel verstehen. Um mal ein Beispiel zu nennen: Wenn ein Jurist zwei Examina mit 4,0 Punkten ablegt, kann er trotzdem eine Kanzlei aufmachen. Ich will nicht (!) sagen, dass Juristen mit 2 x 4,0 Punkten schlecht sind! Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum jemand keine so berauschenden Examina hat. Prüfungsangst zum Beispiel. Dann kann selbst der beste Jurist noch dramatisch schlecht abschneiden. Aber: Auch ein schlechter Jurist kann Examina ablegen, und die mögen dann noch so schlecht sein, er hat Anspruch auf Zulassung zur Anwaltschaft und kann loslegen.

Meine Aussage ist darum eher das Gegenteil. Schon mit fundierter juristischer Ausbildung muss man nicht unbedingt ein Held der Juristerei sein (kann aber, es gibt ganz tolle Juristen!), aber ohne ist die Chance, ein guter Jurist zu sein, der sich ernsthaft selbst vertreten kann, kaum nennenswert. Mir wäre kein einziges Beispiel bekannt. Das ist natürlich nicht juraspezifisch, sondern gilt für andere Fachgebiete auch. Ich mische mich niemals in die Diskussion von Biologen oder Soziologen oder Informatikern ein mit der Auffassung, all das genauso gut zu kennen und zu wissen und beurteilen zu können. Jeder (!) ist Laie, nur nicht auf demselben Gebiet.

Und schließlich zeugt deine Frage von enormer Praxisferne. Wenn du wirklich im juristischen Geschäft aktiv wärst und zwar auch anwaltlich oder als Richter oder dergleichen, dann würdest du eine so eigenartige These, verpackt in eine Frage, nicht bringen. Es kann ganz viele Gründe haben, warum man einen Prozess verliert. Mir ist ein Fall im Kopf, wo der deutlich schlechtere Anwalt den Fall verloren hat, weil die Zeugenaussagen zu seinen Gunsten sprachen. Und das ist nur der eine Fall, den ich jetzt im Kopf habe. Es ist nicht wahr, dass gute Anwälte immer alle Fälle gewinnen und schlechte alle verlieren. Der anwaltliche Einfluss auf einen günstigen Prozessverlauf ist gegeben, hat aber Grenzen. In der Regel pflegen Anwälte übrigens die Risiken der Prozesse zu erkennen und zu kommunizieren, aber natürlich nur dem Mandanten. Wenn ein Fall verloren wird, von dem von Anfang an klar war, dass er verloren zu gehen droht, ist das ja kein Zeugnis gegen die Qualität des Anwalts. Juristerei ist keine Mathematik, man kann nicht immer vorher genau sagen, wie es ausgeht. Erst wenn ein Anwalt immer alle Fälle gewinnt und ein anderer immer alle verliert, muss man sich fragen, ob das wohl mit der Befähigung zu tun hat.

Ihre philosophische These kann nicht aufgehen.

Natürlich nicht, denn ich habe keine philosophische These aufgestellt.

Ebenso wie
Boersenspekulanten scheitern weil sie die falsche Theorie
haben, so geht es auch Anwaelten.

Das spricht nur leider gar nicht gegen meine Aussage, dass es ohne fundierte juristische Ausbildung nicht möglich ist, sich grundsätzlich selbst zu vertreten. Dass es ganz einfach gelagerte Fälle gibt, in denen das geht, versteht sich übrigens von selbst. Die meisten und ganz alltäglichen Rechtssituationen werfen ja keine besonderen Fragen auf.

Und glauben Sie, es gibt
nachweislich „Hobbyjuristen“ die mehr Wissen servieren als ein
geschulter Durchschnittsanwalt.

Mir ist keiner bekannt.

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Ich bin zwar nicht deiner Meinung, finde es aber interessant, dass du als Volljurist das so siehst und unaufgeregt erläuterst. Darum ein * als Ausdruck meiner Anerkennung.

MfkG

Zehn verdiente ***. Pointiert und der wohl beste Beitrag überhaupt in diesem Thread. Und ansprechend formuliert!

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verfassungswidrige gesetze/rechtsprechung können NIEMALS
rechtssicherheit entfalten.

Doch, selbstverständlich können sie das. Rechtssicherheit ist

wenn ich so etwas lese, dann kann ich nur eine auffrischung der grundlagen im verfassungsrecht empfehlen…

stichworte:

  • ex-tunc-wirkung von bverfg-entscheidungen
  • ausnahmen vom vertrauensschutz bei nichtigen gesetzen/rechtsprechung
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wenn ich so etwas lese, dann kann ich nur eine auffrischung
der grundlagen im verfassungsrecht empfehlen…

stichworte:

  • ex-tunc-wirkung von bverfg-entscheidungen
  • ausnahmen vom vertrauensschutz bei nichtigen
    gesetzen/rechtsprechung

Wenn ich so einen Unsinn lese, kann ich nur Auffrischung von Verständniskompetenz empfehlen…

Stichworte:

  • Unterschied zwischen Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit
  • Existenz des juristischen Begriffs der Rechtssicherheit trotz der Entscheidungskompetenz des BverfG

Also mach mich nicht so dumm an, wenn Du keine Ahnung hast!

3 Like

Na, das ist aber eine komische Argumentation! Ausgangspunkt der kritischen Überlegung ist doch, dass die Rechtsprechung Jahre lang soundso entschieden hat. Nun kommt es nicht darauf an, ob Volljuristen den einzelnen Menschen etwas empfehlen. Es kommt darauf an, dass durch die ständige Rechtsprechung der Eindruck entsteht, dass auch künftig so entschieden werde, weshalb man sich darauf einstellt. Wenn es dann zu einem krassen Umschwung kommt, ist das unter Umständen nicht zu ändern, aber man kann den Betroffenen doch keinen Vorwurf daraus machen, dass sie mit so etwas nicht gerechnet haben: „Hätteste mal nicht auf die Gerichte gehört (ohwohl die immer so entschieden haben)!“

1 Like

stichworte:

  • ex-tunc-wirkung von bverfg-entscheidungen
  • ausnahmen vom vertrauensschutz bei nichtigen
    gesetzen/rechtsprechung

Wenn ich so einen Unsinn lese, kann ich nur Auffrischung von
Verständniskompetenz empfehlen…

niedlich:

Stichworte:

  • Unterschied zwischen Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit

weitere stichworte dazu:

  • regelfolge der verfassungswidrigkeit: nichtigkeit
  • verwerfungsmonopol des bverfg
  • Existenz des juristischen Begriffs der Rechtssicherheit
    trotz der Entscheidungskompetenz des BverfG
  • ausnahme von der rechtssicherheit/vertrauensschutz bei verfassungswidrigem gesetz/rechtsprechung (moment, das hatte ich doch schon…)

Also mach mich nicht so dumm an, wenn Du keine Ahnung hast!

tu’ dir selbst einen gefallen und wiederhole noch einmal die grundlagen (oder lerne sie das erste mal ?), darf man wohl von einem richter erwarten… :wink:

wunderschönen abend noch…

  • regelfolge der verfassungswidrigkeit: nichtigkeit

Meine Frage war offensichtlich zu kompliziert für Dich, ich sehe aber wenig Möglichkeiten, sie einfacher zu formulieren.

Ich versuche es daher einfach noch mal (Du kannst ja jemanden Fragen, wenn Du es erneut nicht verstehst):

Also, Achtung, jetzt gehts los. 2. Versuch:

Was ist der Unterschied zwischen einem verfassungswidrigen und einem nichtigen Gesetz?

Hmmm? Das ist doch nicht so schwer, oder?

Und speziell für Dich gibts, weil ich so ein echt netter Kerl bin, sogar noch einen Tip dazu: Art. 100 GG hat was damit zu tun (mehr zu sagen wäre jetzt echt zu leicht).

Aber, Du hast mich auch gleich auf noch eine Frage gebracht mit Deiner „Antwort“:

Was genau ist eigentlich eine „Regelfolge“ iSd. BVerfGG (denn da müsste es ja stehen)?

Das wird noch richtig interessant hier.

  • verwerfungsmonopol des bverfg

Herzlichen Glückwunsch! Wir haben mal eine Information erhalten, auswendig gelernt und können Sie wieder nieder schreiben.

Nur…tja…was genau hat das jetzt mit dem Thema zu tun? Also, man könnte es schon irgendwie einbauen…so mit einer Erklärung und so…

Also, erklär doch mal, warum speziell das Verwerfungsmonopol des BVerfG begründen solle, dass verfassungswidrige Gesetze grundsätzlich keine Rechtssicherheit begründen könnten.

Ich gebe ja zu, auf den ersten Blick köööööööönte das irgendwie Sinn machen, weil: Gesetz…Verfasssung…Verstoß…kann für nichtig erklären…usw. … klingt irgendwie danach.

Wäre da nicht der Begriff des, Du hast es ja selbst gesagt, „Verwerfungsmonopols“. Ups! Da liegt das Problem (also in einem von beiden Wortteilen. Und noch ein kleiner Tip von mir: Es ist nicht der zweite).

Tja, und das steht dann auch noch im Zusammenhang mit der ersten Frage, die noch beantwortet werden muss. Wie? Das ist das Schwierige und jetzt bis Du dran.

  • ausnahme von der rechtssicherheit/vertrauensschutz bei
    verfassungswidrigem gesetz/rechtsprechung (moment, das hatte
    ich doch schon…)

Richtig: Und da war es schonmal falsch.

Wo ist das Problem? Genau: „Ausnahme“. Wie genau lautet denn der Grundsatz? Vielleicht definierst Du einfach mal diesen und subsumierst darunter den von der Rechtswissenschaft verwendeten Begriff der Rechtssicherheit. Das wir erstaunliche Erkenntnisse bringen. Glaub mir, das macht Spaß! Und jetzt bist Du dran.

tu’ dir selbst einen gefallen und wiederhole noch einmal die
grundlagen (oder lerne sie das erste mal ?), darf man wohl von
einem richter erwarten… :wink:

Na, was ein Glück, und ich dachte schon, Du wolltest mir hier die Fachkompetenz absprechen :smile:

Das wird noch lustig hier (vielleicht sogar besser als mit Sadran, der hatte auch einen riesen Unterhaltungswert).

Gruß
Dea

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Hallo!

Gegen einen solchen Hochstapler, der sich auch sowas einbildet, hab ich erst vorletzte Woche vor Gericht verhandelt…

Gruß
Tom

Hallo!

Im Prinzip ganz einfach: Abitur, Studium, Referendariatszeit und die Prüfungen. Dann kannst du dein Recht ohne Anwalt durchsetzen, mehr ist an sich nicht zu tun.

Gruß
Tom

ist das eine rhetorische frage ?
die rechtsfortbildung des bgh war verfassungswidrig. da die
rechtsprechung so viele jahre lang nicht überprüft wurde, ist
die antwort: VIELE !

und wenn dir 1000 volljuristen raten aus dem fenster zu
springen, machst du das doch hoffentlich auch nicht…

In dem Gebiet sind Juristen auch keine Fachleute.
Ich will es mal so sagen: Wenn 1000 Techniker sagen, das Aufzugseil ist sicher, so verlasse ich mich drauf. Würden diese Techniker aber sagen, im Verhältnis 5:3 sind wir sicher, würde ich mein Leben nicht davon abhängig machen.

Zu diesem Beispiel kann ich nichts sagen. Es würde mich aber
interessieren, ob du eine Idee hast, wie man solche Phänomene
ausschließen kann.

Hallo Benvolio,
zu Deiner Frage habe ich eine Anregung, ob sie realisierbar wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Wie Gesetze zustande kommen, braucht Dir ja niemand zu erklären, die Anmerkungen sind für Mitleser.
Zuständig für die Ausarbeitung er Gesetzesvorlagen ist der Rechtsausschuss des Bundestages.
Die Verabschiedung im Bundestag ist im Grunde lediglich ein Abnicken nach Fraktionszwang.
Die Einzigen, die wirklich wissen, was der Gesetzgeber gewollt hat, bzw. welche Wirkung die initiierten Gesetze haben sollen, sind die Mitglieder des Rechtsausschusses.
Wenn also das bverfg in dem verlinkte Urteil
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110125_1bvr0…
zu diesem Schluss kommt:
„2) Die Dreiteilungsmethode setzt sich überdies über den Willen des Gesetzgebers hinweg.“
(Ziffer 74 am rechten Seitenrand)
so stellt sich die Frage, woher kennt das bverfg so genau den Willen des Gesetzgebers?

Ich vermisse hier ein Bindeglied zwischen Rechtsausschuss und Justiz,
die entweder zum BGH sagt: So war das nicht gemeint,
oder zum bverfg sagt: Doch, genau so haben wir das gemeint.

Die Interpretation des Willens des Gesetzgebers, auch unter Zuhilfenahme verschiedener ausserparlamentarischer Organisationen, erinnert schon etwas an Orakeldeutung.

Viele Grüße,

tantal

Hallo Dea,

vielen Dank für Deine sachliche Antwort.

Gedeckt durch eine „Fehlentscheidungshaftpflicht“, ähnlich
einer Produkthaftpflicht.

Ich sage es mal so: Die Idee ist an sich keine neue, sowohl,
was die Entscheidung von Gerichten angeht, als auch, was
„falsche“ Gesetze angeht. Beides ist aber lange durchgekaut.

Was Gerichtsentscheidungen betrifft, hat sich der Gesetzgeber
gegen eine Haftung für solche entschieden (was aber auch nicht
alle Fälle betrifft).

Könntest Du mir hierzu bitte Quellen nennen? Die Begründungen für das Versagen von Schadensersatz interessieren mich.

Hinsichtlich des Gesetzgebers, der ja ebenfalls Normen
erlässt, auf die der Bürger vertraut, gibt es das alles unter
dem Stichwort „legislatives Unrecht“ zu erfahren.

Gruß
Dea

Nochmals vielen Dank und viele Grüße,

tantal

Was Gerichtsentscheidungen betrifft, hat sich der Gesetzgeber
gegen eine Haftung für solche entschieden (was aber auch nicht
alle Fälle betrifft).

Könntest Du mir hierzu bitte Quellen nennen? Die Begründungen
für das Versagen von Schadensersatz interessieren mich.

Das steht ganz einfach so in § 839 Abs. 2 BGB (der gilt aber zB. nicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Gruß
Dea

Sehr löblich, dass du uns Wörter wie „Matura“ gleich in der Übersetzung bringst. :smile:

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