Ohne Baugenehmigung gebaut - und nun?

Liebe internetgemeinde,
ich habe jetzt nach einniger Zeit festegestellt, dass wir wirklich ohne Baugenehmigung gebaut haben. Ich weiß da nun auch nicht, ob man so eine Genehmigung noch hinterher beantragen kann. Und vor allem: wann verjährt bauen ohne Baugenehmigung? Das ist schon ne Weile her… Bisher ist das auch niemandem aufgefallen, aber weil hier einige Neubauten entstehen, glaube ich, dass doch mal einer vorbei kommt und bemerkt, dass ein Teil des Hauses nicht genehmigt ist.

Also wann das verjährt kann ich Dir nicht sagen. Ich weiß aber aus dem Bekanntenkreis, dass die unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können, dass das Haus abgerissen wird. Werden die In der Realität wohl eher nicht machen, aber ich würde auf jeden Fall mal einen Rechtsanwalt dazu konsoltieren.

Ok, danke schon mal. Ich möchte da ja nun keine schlafenden Hunde wecken.
Ich werde mich mal vorsichtig erkundigen.

"Nein, Verjährung gibt es im öffentlichen. Baurecht nicht.
Allerdings kann das Eingriffsrecht der Bauaufsicht verwirkt werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum von den Schwarzbauten weiß und nicht gehandelt hat (Vertrauenstatbestand beim Bürger).
Bestandsschutz ungenehmigter Gebäude gibt es übrigens auch nicht…
"

Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t/bauen-ohne-baugenehmigung-verjaehrung.145413/

Genau so würde ich das auch sehen. Generell erkundigen macht auf jeden Fall Sinn, aber dem Amt es auf die Nase zu binden, dass es da etwas gibt, zwingt die wiederum zum Handeln und keiner ist glücklich. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Hallo,
solange Du was genehmigungsfähiges gebaut hast, ist das alles „fast“ halb so wild. Das was da zu tun ist, nennt sich Nachtragsbaugenehmigung.

Allerdings entbindet Dich das so ziemlich von gar nichts. Weder vom Statiker noch von nachbarrechtlichen oder gar brandschutztechnischen Erfordernissen.

Und genau das ist das Gefährliche, wenn Du nichts machst! Es kommt raus, sei Dir sicher. Je nach Bundesland gibt es eine Gebäudeeinmessungspflicht oder mehr oder weniger gut ausgestattete Bauordungsbehörden, die Ortsvergleiche machen. Auch wenn Dein Nachbar baut, kanns ziemlich schnell vorbei sein mit der Heimlichtuerei, da er in aller Regel im Lageplan zum Bauantrag die Nachbargebäude darstellen muss. Abgesehen davon kannst Du natürlich so unschöne Dinge wie Deinen Gebäude- oder Hausratversicherungsschutz verlieren, wenn Dein Bau so gar nicht brandschutzsicher war.

Mit Verjährung ist da nichts zu machen. Die greift wie schon geschrieben im wesentlichen nur gegenüber demjenigen, der Kenntnis davon hat und nichts gemacht hat.

Also such entweder den Kontakt zum „Amt“ oder wenn Du Dich so gar nicht traust, einen geeigneten Entwurfsverfasser, der sich das Gemäuer mal ansieht.

Gruß vom
Schnabel

Wie schon erwähnt, eine Verjährung gibt es nicht.

Entweder fällt es irgendwann jemandem auf (einem „neidischen“ Nachbarn o.a.), dann kann es zu Bußgeldern und Abriss- oder Rückbauforderungen kommen.
Oder man stellt einen nachträglichen Bauantrag -damit ist man dann auf der sicheren Seite (sofern dieser genehmigt wird).

Beatrix