Ohne festen Wohnsitz und dann 1€ Job machen?!

Ich bin seit 2010 nicht mehr beim Amt gemeldet (Obdachlosigkeit)… Ich bin nun immernoch ohne festen Wohnsitz und das A-Amt besteht darauf das ich einen 1€ Job mache.

Meine Frage: Ist das Rechtens? Muss ich einen 1€ Job ohne festen Wohnsitz annehmen?

Sorry, aber das musst Du. Normalerweise lassen die Dich in diesem Fall in Ruhe. Solltest mal da hin gehen und mit denen reden. Ansonsten einen Antrag auf Soziale Hilfe in besonders schwierigen Faellen stellen, und einen guten Arzt suchen. Da koennen die nicht so gut drauf. Spaetestens dann sollten die Dich in Ruhe lassen. Und bei Obdachlosigkeit wird Dich jeder halbwegs vernuenftige Arzt unterstuetzen (war mal in derselben Lage, bei mir war es aber nur die GEZ, lol)

Hallo darkula,

rechtlich Verbindliches kann ich zu dieser Situation leider nicht sagen; vielleicht gibt es bei Euch ja ein Arbeitslosenzentrum oder ähnliches (Caritas…), die rechtsverbindliche Auskünfte geben können.
Meines Wissens muss aber keiner einen 1-Euro-Job annehmen - nur wenn hierüber eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde. Ob dies aber rechtlich haltbar ist, kann ich so nicht sagen, da ich diesbezüglich nicht mehr ganz auf dem Laufenden bin.
Sollte ich etwas Neues erfahren, werde ich es hier posten.

LG
Franz57

hallo, also deine angaben sind etwas wenig - bekommst du geld vom amt? wenn ja, dann musst du auch den 1€ job machen. wenn du keinerlei gelder bekommst, dann kann man dich nicht dazu zwingen. eins ist aber auch nicht klar für mich, wenn du vom amt geld bekommst, wieso hast du dann keine wohnung? vielleicht formulierst du deine frage ein wenig genauer, um dir auch eine genauere antwort zu geben. lg.

Hallo, sobald man von irgendeinem Amt ARGE/ Sozialamt Geld oder Zuschüsse bezieht, ist es klar, daß man auch einen 1,- Euro Job annehmen muß!
Oder sollen alle Steuerzahler den Obdachlosen finanzieren?
Und noch eine Frage: Schreiben Sie diese Frage ob einem Laptop?
Viele Grüße
siebengebirgler

Ja, das hat mit der Frage, ob man einen festen Wohnsitz hat und/oder irgendwo gemeldet ist, nix zu tun. Sonst könnte sich jeder seinen sozialrechtlichen Verpflichtungen durch Auszug oder Abmeldung entziehen.

Hallo,
tut mir leid, aber ich bin keine Expertin für die Leistung nach dem SGB II.

l.G

Wenn du irgend welche Gelder vom Amt bekommst dann denke ich schon. bin mir aber nicht sicher

Zwar ist man verpflichtet im Bezug von Sozialleistungen auch Anweisungen des Amtes in dem Falle 1 € Job Folge zu leisten.

Aber:

  1. Darf ein 1 € Job keine reguläre Arbeit ersetzen
  2. Ist einem Obdachlosen unzumutbar ausgeschlafen und gepflegt auf der Arbeit zu erscheinen.

Das Amt sollte in erster Linie erst einmal die Grundversorgung gewährlesiten dazu gehört auch eine Wohnung und das geradde in dieser Jahreszeit.

Obdachlose sind keine Sklaven oder minderwertige Personen sondern Menschen.

Arbeit ist nie schlecht, wenn durch Bezug von 1 € pro Std. dann noch mehr Geld zur Verfügung steht ist das für jeden auch für Sie eine entscheidende Frage.

An ihrer Stelle würde ich mit meinem Sachbearbeiter sprechen damit ihnen eine Wohngelegenheit zugewiesen wird und dann diesen Job machen, warum nicht bedeutet mehr Geld.

LG Monika

Sie bekommen ALG II ???

Hallo darkula,
auch einem Obdachlosen kann Hartz IV gekürzt oder gestrichen werden.
Dagegen kannst du nichts tun nach meiner Einschätzung nach.
Willst du Leistungen bekommen, dann wende dich an das Sozialamt oder eine private Hilfeeinrichtung. Du brauchst auch zuerst eine Wohnung, um überhaupt eine Arbeit tun zu können.
Das ist aber auch der Grund, dass viele Obdachlose auf Hartz IV verzichten.

Ich kenne deine Sytuation und deine Gründe nicht warum du auf der Strasse lebst.
Es ist natürlich hart, sehr hart wieder in ein normales Leben zu kommen, aber ich finde dass das eine Alternative ist über Hartz IV es zu schaffen.
Egal für welchen Weg du dich entscheidest weiter zu gehen, wünsche ich dir viel Glück.
Bei Fragen usw. kannst du dich gerne melden.
mfg falkoo

Hallo darkula,
sobald man von der ARGE oder vom Sozialamt Geld oder Zuschüsse bezieht, ist es so, daß man auch einen 1,- Euro Job annehmen muß.
Gruß USKO

Guten Morgen,
da kenne ich mich nicht aus und kann Dir leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Hallo,

leider ist das richtig, man muss alles unternehmen um die Euros die man vom Amt bekommt zu verringern.
Dazu gehört auch die Annahme eines 1-Euro-Jobs.
Aber Achtung, es dürfen nur Arbeiten sein, die sonst nicht gemacht würden. Sobald jemand anderem oder einer Firma Arbeiten weggenommen werden ist das nicht zulässig. (Gartenarbeiten, Reinigung)
Gruß
Franjo

Hallo,
Sie erhalten ALG II dort, wo Sie sich aufhalten. Somit kann die Behörde, da Sie Ihnen ja auch das ALG II gewährt, von Ihnen die Teilnahme an einem 1,-€ Job verlangen. Es besteht alternativ nur die Möglichkeit, einen Eintrag im Ausweis vorzunehmen und sich „ohne festen Wohnsitz“ zu melden. Dies bedeutet, dass dann die Behörde kein ALG II mehr zahlt. Somit entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme am 1,-€ Job. Sie müssten sich dann auf der jeweiligen Gemeinde die sogenannten „Tagessätze für Durchreisende“ abholen. Diese umfassen aber keinerlei Krankenversicherungsschutz. Darüber müssen Sie sich auch im Klaren sein.

Gruß
flottebiene110

Ja, wenn die Notwendigkeit besteht.
Wer Geldleistungen bezieht, muss auch Gegenleistungen erbringen.

tut mir leid, die Frage kann ich nicht mit Sicherheit beantworten, da ich leistungsrechtler bin. Mir fällt allerdings keine Grundlage ein, die dagegen spricht. Sie leben schließlich von Geldern, die aus steuermitteln finanziert werden.

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst jetzt lese. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage durch Zeitablauf für Sie erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch