Hallo, xy ist selbstständig und freiwillig bei der BKK versichert. mit ein paar Beiträgen im Rückstand zahle dies aber schon in Raten ab. So lange ruht der leistungsanspruch. Sprich xy wäre nur versichert für eine Notfall Behandlung. Jetzt hat xy allerdings über Nacht starke Schmerzen an der rechten Hals Seite bekommen. Xy vermutet es sind die lymphknoten eine Erkältung oder einen Infekt habt xy nicht. Es tut sehr weh beim schlucken bei jeder Bewegung. Und auch bei Berührung ist es ein unheimlicher schmerz… Jetzt weiß xy nicht was er machen soll ?! Wenn xy zu seinem Hausarzt damit geht würde so etwas unter eine akute Notfall Behandlung fallen ? Die Arzt kosten selber zu tragen wäre für xy. einfach zuviel Momentan
bitte um Hilfe
Die Arzt kosten selber zu tragen wäre für xy. einfach zuviel
Momentanbitte um Hilfe
Die Arztkosten für die erste Behandlung beim Hausarzt liegen bei 20€ oder 30€ (vorher dort anrufen und fragen). Wenn der Pseudo- Selbstständige das nicht zahlen kann, wäre ein Gang zum Hartz- Amt angebracht.
Erdbeerzunge
geht würde so etwas unter eine akute Notfall Behandlung fallen
Nein, das ist kein Notfall.
? Die Arzt kosten selber zu tragen wäre für xy. einfach zuviel
Ist sich xy über die Arztkosten im Klaren oder vermutet er sie nur? Mit dem Arzt läßt sich sicher über Ratenzahlung reden.
Die Arzt kosten selber zu tragen wäre für xy. einfach zuviel
Momentanbitte um Hilfe
Die Arztkosten für die erste Behandlung beim Hausarzt liegen
bei 20€ oder 30€ (vorher dort anrufen und fragen).
Wie kommt man nur auf solch eine Antwort.
Ist dies nicht abhängig von der Schwere des Leidens und der entsprechenden Behandlung ???
Hallo,
ich verstehe die Frage als solches nicht - wenn man solche Schmerzen hat, dass man den Arzt aufsuchen muss, dann macht man das erst einmal und lässt diesen entscheiden ob es sich nicht doch um einen Notfall handelt - die Entscheidung trifft der Arzt. Und selbst, wenn nicht,
Schulden sind doch ohnehin schon da, da kommt es wohl auf die „paar“ Euro für einen Arztbesuch auch nicht mehr an.
Wenn es kein Notfall ist, dann denke ich, dass 50,00 maximal am Ende auf der Rechnung stehen werden (ohne evtl. Medikamentenversorgung).
Gruss
Czauderna
Wenn es kein Notfall ist, dann denke ich, dass 50,00 maximal am Ende auf der Rechnung stehen werden (ohne evtl.
Das wird nicht ganz reichen. Vergiß den Faktor 2,3 nicht, der auf jeder Privatrechnung steht.
Wenn es kein Notfall ist, dann denke ich, dass 50,00 maximal am Ende auf der Rechnung stehen werden (ohne evtl.
Das wird nicht ganz reichen. Vergiß den Faktor 2,3 nicht, der
auf jeder Privatrechnung steht.
Für eine einfache Behandlung kostet das deutlich weniger. Ich habe kürzlich eine Rechnung eines HNO- Arztes gesehen (Ohrenentzündung). Da standen um die 30€ Endpreis drauf (Medikament in der Apotheke waren 15€ extra).
An der Stelle des Threaderstellers würde ich schon mindestens das Geld für eine Diagnose ausgeben.
Für eine einfache Behandlung kostet das deutlich weniger.
Das kann ich als langjährig privat-Versicherter nicht bestätigern.
Hallo,
wenn der Leistungsanspruch nach § 16 3a SGB V ruht, heißt das nicht, dass man nur Notfallbehandlung bekommt, sondern nur Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände … erforderlich sind.
Zweifelsohne handelt es sich bei diesen Halsschmerzen um eine akute Erkrankung mit Schmerzustand. Entsprechend wird hierfür auch geleistet.
Grüße, Bernhard.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4820i
Hallo Nordlicht,
doch, das stimmt schon - und dass Du das als Privatversicherter nicht bestätigen kannst, das glaube ich auch, denn deine Ärzte wussten ja, dass du versichert bist.
Ich kann bestätigen, dass gerade Allgemeinärzte in solchen Fällen auch nur mal den 1,0 Satz ansetzen und habe sogar schon Zahnärzte erlebt, die auch bei der notwendigen Krone am unteren Rande ihrer Möglichkeiten geblieben sind - es kommt eben auf die Umstände an.
Gruss
Czauderna
Hallo, und danke für die vielen Antworten zum Glück wurde es Anfang der Woche besser und ich bin nicht zum Arzt. Allerdings ist mit eins noch unklar, ich habe einen Rückstand von rund 1000€ zahle allerdings seit 2 Monaten die Raten a 150€ und einen meinen laufenden Beitrag von 310€ die Versicherung sagte mit ein Anspruch auf Leistungen besteht erst wieder , wenn der Rückstand komplett ausgeglichen ist. Ist das wirklich so in Ordnung ? Oftmals habe ich gelesen es wäre überlicherweise so das man wieder versichert wird sobald man Raten und seinen Beitrag zahlt!
Hallo,
ja, leider ist es grundsätzlich so, aber auch hier scheint es auf die Kasse anzukommen - ich habe schon von Kollegen/innen (auch von anderen Kassen gehört), dass es es da offenbar unterschiedliche „Auslegungen“ gibt - so etwa - wenn die lfd. Beitragszahlung gesichert ist und die Ratenzahlung penibel eingehalten wird, dass dann nach einer bestimmten Zeit auch schon vorher die volle Leistung wieder zugebilligt wird - aber wie gesagt, nur gehört, nicht beweisbar.
Gruss
Czauderna