Ohrfeige, folge Anzeige

Hallo,

ich (20) habe einen (19), nachdem er mich Provoziert hatte eine Ohrfeige gegeben. Er hat keinerlei Hämatome oder derartiges. Ich selbst habe keinerlei Vorstrafen.

Mein „ehemaliger“ Kumpel hat mich nun wegen dem Angezeigt. Zählt das als „Körperverletzung“, oder doch als „Beleidigung“?

Was für Strafe könnte ich nun dafür kriegen? Was könnte ich am besten nun machen? Wie schon gesagt, er hat mich Provoziert, ich hab ihn 5-6 mal ermahnt…

Würde mich über schnelle und positive Antworten freuen…

Leider ist es nun soweit gekommen was ich eigl. nicht wollte…

Grüße

moin,

du hast ihn keine ohrfeige gegeben,
sondern geschupst :wink:
Dennoch ist es kein Grund einen Menschen so etwas anzutun. Du könntest auch weg gehen und diesen Stress vermeiden. Jetzt hast du unnötig Kopfschmerzen nur weil du dich nicht unter Kontrolle hattest.

Also was du machen kannst, bei der Aussage bei der Kripo verdeutlichen das du ihn geschupst hast und ihn mehrfach ermahnt hast.
Du fühltest dich von ihm Bedroht und hast ihn nach mehrfacher Ermahnung und Aufforderung geschupst weil er dir zu nahe getreten ist.

Und Nein das zählt nicht als Beleidigung.

Zeugen die nicht zu deinem Freundeskreis gehören könnten auch eine sehr große und hilfreiche Rolle spielen.

Egal was kommt es wird fallen gelassen oder erst gar nicht bearbeitet.

Liebe Grüße

Hallo,

ich habe nun eine Vorladung erhalten mit folgendem Betreff von der Polizei: „… in der Etmittlungssache Körperverletzung - vorsätzlich am …“

Kann ich das trotz dieses „VORSÄTZLICH“ sagen wie oben steht, dass ich Ihn öfter ermahnt habe und ich mich von ihm bedroht fühlte, als er Näher kam und ich ihn „schupfen“ wollte und versehentlich eine „Ohrfeige“ gegeben habe?!

hallo,

du musst da nicht mal hingehen, wäre aber besser für dich. Du sagst du hast ihn öfters gebeten dir nicht zu nahe zu treten. Als er dann doch zu nahe kam fühltest du dich bedroht und schupstest ihn aus angst weg.

NOCHMAL DU BLEIBST DABEI DU HAST IHN KEINE OHRFEIGE GEGEBEN!!! Wenn sogar der polizist sagt es gibt zeugen die ausgesagt haben das du ihn geschlagen hast NEIN!!! das hast du nicht!!! du hast ihn geschupst!!!
Egal was passiert oder gesagt wird auch wenn der polizist dir droht das du eine geldstrafe bekommst oder sonst was du hast ihn geschupst und fertig!
Bei weiteren fragen wo du nicht antworten willst, hast du das recht zu schweigen.

Liebe grüße