Hallo,
folgende Angelegenheit, würde mich mal interessieren. Mein jüngerer Bruder eigentlich ein ganz ruhiger Zeitgenosse hatte letztens ein Problem bei Rewe an der Kasse. Will die Vorgeschichte kurz halten… Es kam zu einer Unstimmigkeit zwischen meinem Bruder und einem anderenKunden in der Warteschlange, wo denn die Einkaufkörbe hingehören, nachdem Sie nicht mehr gebraucht werden, weil da mal Jemand einen Schritt zur Seite machen musste… Darauf hin wurde mein Bruder angeschnauzt, von dem Mann und dies gefiel meinem Bruder nicht. Er sagte ihm 2 x er solle ihn in Ruhe lassen und das er kein Interesse daran hätte dieses Gespräch weiter fortzusetzen, als das nicht half, sagte er zu dem Mann, er solle endlich die Klappe halten, aber das half auch nicht der Mann schnauzte ihn weiter an und rückte ihm immer wieder ganz nah auf die Pelle. Dann war für meinen Bruder das Maß voll, er drehte sich um, und gab dem Mann eine saftige Ohrfeige. Von seiner Handlung selbst erschrocken, stürmte er aus dem Laden. Also keine polizeiliche Verfolgung, aber ob er sich in dem Laden nochmal blicken lassen kann weiß ich nicht.Nun zu meiner Frage, dass war doch Nötigung und Belästigung von dem Mann, lag da eine Notwehrgrundlage vor? Was will man eigentlich machen, wenn da jemand stumpf weiter macht und man verbal nicht mehr weiterkommt, jetzt mal schimpfliche Flucht außen vorgelassen. Die Paragraphen 32 -34 STGB sind mir da ehrlich gesagt nicht genau genug an der Stelle, in der Sitaution sind für mich die Rechtsgüter Freiheit und Ehre bedroht. Ganz klar Belästigung und Nötigung! Und nochmal in eigener sache, wie ist das wenn der Gegenüber dann auch noch anfängt jemandem am Arm zu packen etc. Bitte separat angeben. Danke für Ihre Hilfe