Hallo,
mir wurde bei einer Panne in Schweden ein Volvo 544 angeboten. Wer weiss, was es alles zu beachten gibt, wenn man einen Oldie in Schweden kauft und nach D importiert? Da gibt es zuerst wohl riesige Steuern auf den Kaufpreis zu zahlen?
Der Import ist nicht die Frage, sondern der Kauf in S, die damit verbundenen Steuern, und ob ich z.B. ein in S zugelassenes Auto aus dem Land fahren darf (das geht ja z.B. in CH gar nicht).
Danke, ynot
Hallo
Mann kann auch Autos aus der Schweiz herausfahren, das habe ich die letzten 3 Jahre mindestens 8 mal gemacht.
Nun zu Deiner Frage:
Schweden ist in der EU, d.h. Du kaufst das Auto in Schweden, bringst es nach Deutschland, gehst in D zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Steuern sind keine fällig, da EU. Wenn Du das Teil als Oldtimer zulassen willst brauchst Du halt beim TÜV das Oldtimergutachten. Wenn das Fahrzeug in Schweden zugelassen ist, kannst Du damit selbstverständlich nach D fahren, wenn der Verkäufer mitspielt. Ansonsten holst Du Dir in D eine Kurzzeitkennzeichen (das gelbe) und hängst das in Schweden hin und fährst damit heim. Nachteil hierbei ist das Zeitfenster von 5 Tagen zwischen zulassen und ablaufen des Kennzeichens. Andere Alternative, Autoanhänger. Variante 3 (leider illegal) Auto kaufen, Panne vortäuschen und vom Autoclub per Schutzbrief nach Hause transportieren lassen.
Horst
Doppelbesteuerungsabkommen!
Hallo,
Wenn das Fahrzeug in Schweden
zugelassen ist, kannst Du damit selbstverständlich nach D
fahren, wenn der Verkäufer mitspielt.
das klappt nur, wenn Schweden mit D ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen hat. Da ich es nicht weiß, würde ich vorsichtshalber beim Finanzamt nachfragen. Denn EU hin oder her - die Kfz-Steuer ist Bundessache, und bei einigen EU-Ländern wird schon der erste Meter, den ein in D gemeldeter Bürger mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug unternimmt, zur Steuerhinterziehung.
Mein Informationsstand stammt aus dem Jar 2006, vielleicht hat sich indes etwas geändert…
Grüße
formica
Hallo
Das was Du hier schreibst ist lediglich für die Überführungsfahrt interessant und betrifft auch nur die KFZ Steuer falls das Auto selbstfahrend mit schwedischem Kennzeichen auf deutscher Straße unterwegs ist. Dieses Problem lässt sich mit einer deutschen Kurzzeitzulassung (gelbes Kennzeichen) oder einem Autotransportanhänger umgehen.
Für den Import des Fahrzeuges an sich fallen aber keine Steuern an.
Horst
Hallo
Mann kann auch Autos aus der Schweiz herausfahren, das habe
ich die letzten 3 Jahre mindestens 8 mal gemacht.
Hallo Horst,
das glaub ich dir - ist aber illegal, zw. CH und D gibt es scheints ein Spezialabkommen, nachdem keine Deutschen ein Auto mit CH Kennzeichen und keine Schweizer eine Auto mit D Kennzeichen fahren dürfen (es gibt spezielle Ausnahmegenehmigungen für best. Fälle)…
Wußte ich auch nicht bis ich es tun wollte und der Schweizer sich gesperrt hat.
Gruß, Achim
Hallo,
und betrifft auch nur die KFZ
Steuer falls das Auto selbstfahrend mit schwedischem
Kennzeichen auf deutscher Straße unterwegs ist.
genau. Etwas anderes habe ich, wenn ich mich recht erinnere, nie behauptet. Ich habe nur Deine Aussage „Wenn das Fahrzeug in Schweden
zugelassen ist, kannst Du damit selbstverständlich nach D
fahren“ damit relativiert, denn genau darum geht es.
Aus Deiner Aussage könnte man schließen, dass man dies jedenfalls darf, u.U. resultiert aus solch einer Fahrt aber mächtig Ärger inkl. einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung und weiteren (teuren) Unannehmlichkeiten. Hatte da einen konkreten Fall im Bekanntenkreis, Strafe war höher als der Fahrzeugwert…
Dieses Problem
lässt sich mit einer deutschen Kurzzeitzulassung (gelbes
Kennzeichen) oder einem Autotransportanhänger umgehen.
Klar. Habe ich nicht angezweifelt.
Grüße
formica