Hallo zusammen,
ich habe paar Fragen zu Kfz-Versicherung:
Ich hatte schon mal 30% Schadensfreiheitsrabatt, mein abgemeldet Auto habe ich aber verpasst nach 10 Jahren wieder anzumelden (bin mit dem Auto meiner Fra gefahren) und jetzt müsste ich - bei Neuanmeldung meines alten Autos nach 13 Jahren - wieder mit der vollen „Anfängerprämie“ von 130 % anfangen. Besteht die Möglichkeit, mein Auto auf den Namen eines Bekannten als Kfz-Halter, der 30% Rabatt hat, bei seiner Versicherung als Zweitwagen zu versichern und auch für diesen Zweitwagen auch den 30% Rabatt zu bekommen?
Ist es auch möglich, dass der Bekannte diesen (meinen) Zweitwagen bei einer anderen Versicherung versichert als seinen Erstwagen und dort auch die 30% SFR bekommt?
Und: Ist der Kfz-Halter dann automatisch auch Eigentümer diese Kfz? Welche Gefahren birgt diese Konstruktion? Es müsste zwischen mir und dem Kfz, der seine Versicherung bzw. seinen SFR zur Verfügung stellt, ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach der neugebackene Kfz-Halter auf die Benutzung des Autos verzichtet und die Nutzung ausschließlich an mich überträgt, das Auto nicht verkaufen darf usw.
Hat jemand von Euch so etwas bereits gemacht? Hat jemand einen solchen Vertrag schon gemacht und kann mir sagen, was alles dort sonst noch stehen muss? Oder gibt es solche Verträge vorgefertigt zum downloaden im Internet? (Falls ja, bitte ich um die URL.)
Und ist es möglich, dass der Bekannte die Kfz-Versicherung zahlt und ich die Kfz-Steuer? Als Schwerbehinderter habe ich Anspruch auf 50%-ige Kfz-Steurermäßigung. Das Auto wird als Oldtimer (mit „H“-Kennzeichen) angemeldet - da soll es auch eine Steuerermäßigung geben - weiß jemand Bescheid, wie viel %?
Für ernst gemeinte und qualifizierte Antworten wäre ich Euch sehr dankbar
Gruß,
Walter