Moin,
steht auch hier
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 72 Übergangsbestimmungen
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
steht auch in Duck313’s Link und weiter müssen für Land- und Forstwirtschaftliche (Zug)Maschinen die Beleuchtungskörper noch nicht mal Prüfzeichen haben, will sagen, dass da ohnehin die Vorschriften lascher sind.
Dein Renntrecker wird bis 25km/h haben und muss dann nicht so viel können.
Bremslicht und Hupe wird zu der Bauzeit genausowenig ab Werk gewesen sein, wie Blinker.
Grüße ynot