Oldtimer

Hallo,

ab wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer.
z.B. ein Traktor

Gruß

Jacy

Hallo!

Da es keine „offizielle“ Definition für Oldtimer gibt, ist die Frage so nicht zu beantworten.

§21 c StVZo erklärt aber, daß ein Fahrzeug, welches älter als 30 Jahre ist und sich in originalgetreuem und gutem Zustand befindet, als „historisches“ Fahrzeug angemeldet werden kann. Es bekommt dann auf das Kennzeichen hinter die Ziffern ein „H“ und wird von da an mit einem Festbetrag versteuert statt hubraumabhängig.

KFZ-Versicherungen bieten teilweise auch „Oldtimertarife“ an, aber dabei kocht jede einzelne Versicherung ihr ganz eigenes Süppchen bezüglich Mindestalter, Zustand, etc., so daß auch hier eine allgemein gültige Definition nicht möglich ist.

Für Traktoren gilt sinngemäß dasselbe, ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß irgendeine Versicherung einen Sondertarif für Oldtimer-Traktoren anbietet…

Schönen Gruß,
Robert

Die Zulassung muss mehr als 30 Jahre her sein: