Ich beabsichtige meinen VW Golf 1 zuzulassen ( als Oldtimer). Zählt der tag der Erstzulassung oder das Baujahr als Zeitpunkt der 30 Jahre Grenze?
Hallo
Das hängt vom Wohlwollen den Zulassungsbeamten ab. Für eine Zulassung auf eine 07er Nummer reicht für gewöhnlich das Baujahr. Wie es beim schwarzen H-Kennzeichen ist weiß ich nicht, da ja dort auch die Versicherung und das Finanzamt noch mitspielen. Vermutlich reicht aber dort auch das Baujahr.
Einfach mal bei der Zulassungsstelle fragen.
Horst
Guten Tag,
eigentlich müßte es das Datum der ersten Zulassung sein.
Denn in welchen Papieren, die normalerweise dem Besitzer
eines 30 Jahre alten Autos zur Verfügung stehen, ist das
Baujahr vermerkt? Man nimmt es gemeinhin als gleich an.
Oder irre ich mich?
mfG
Zulassungsstelle Stuttgart bestand auf dem Tag der Erstzulassung. Wegen 6 Wochen konnte ich bei der Umstellung des 07-Kennzeichens von 20 auf 30 Jahre menen Porsche 924S nicht mehr anmelden!
Gruß
hps
Korrektur
Ich meint mit Baujahr nicht das Baujahr, sondern das Jahr der Erstzulassung.
Baujahr ist ja nirgends vermerkt.
Aber wie schon gesagt, das hängt von der Willkür des Sachbearbeiters ab. In Heilbronn kann man eigentlich alles zulassen, was Räder und Papiere hat.
Horst
Ich beabsichtige meinen VW Golf 1 zuzulassen ( als Oldtimer).
Zählt der tag der Erstzulassung oder das Baujahr als Zeitpunkt
der 30 Jahre Grenze?
Hallo,
ich nehme mal an, du möchtest den Golf mit einem H-Kennzeichen zulassen. Dann muss er „vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen“ sein, also Erstzulassung. Manchmal reicht der Zulassungsstelle das entspr. Jahr, andere bestehen auf dem Datum.
07-Kennzeichen: Aufgrund der Einschränkungen im (legalen) gebrauch eines fahrzeuges mit 07-zulassung, wird dies für dich wohl nicht in Frage kommen.
Martin
Zweifelsfrei Datum Erstzulassung, dennoch ließe sich Anhand der Fahrgestell-Nr. relativ einfach das Baujahr (und Produktionsstätte) rausfinden.
Aber in allen Fällen ist eigentlich die Erstzulassung maßgebl., weshalb es zum Beispiel fast unmöglich ist, heute einen fabrikneuen PKW aus dem Jahre 1979 zuzulassen (der noch nie ein Zulassung hatte), da er die für ihn nun geltenden Abgasbestimmungen nicht erfüllt.