Informiere schnellstens das Ordnungsamt und lade zu einem zeitnahen Ortstermin ein.
Die werden den Verursachern und dem Eigentümer Dampf machen.
Hallo zusammen,
ich wohne zur Miete in einem Bauernhof. Dort wurde vor geraumer Zeit die Heizungsanlage verändert - sprich versetzung der Öltanks etc… Der von der Eigentümerin beauftragte Handwerksbetrieb hat unsauber gearbeitet, somit liefen ca. 300l in die anliegenden Räume sowie in einen Ablauf zur Kleinkläranlage. Die Kosten für das Heizöl musste ich tragen, da ich das Heizöl hier auf meine Rechnung läuft. Weiterhin sind diverse Schäden entstanden. der Handwerksbetrieb hat den Schaden nicht seiner Betriebshaftpflicht gemeldet und diesen auch bis dato nicht reguliert, mit folgender Aussage: ich sei nicht Auftragsgeber und somit seien sie mir gegenüber auch nicht zur Regulierung verpflichtet. Meine Vermieterin sieht sich ebenfalls nicht verpflichtet den schaden zu regulieren. somit bleibe ich auf sämtlichen Kosten sitzen… Wenn muss ich für den entstanden Schaden haftbar machen? Habt Ihr mir vielleicht einen Rat dazu?
vielen Dank im voraus
mfg
Marion
Servus,
trotz der hübschen Erzählung schreibst Du nicht, um was für Schäden es sich handelt.
Wenn das Gebäude beschädigt ist, so ist es Sache des Eigentümers, sich diesen Schaden ersetzen zu lassen.
Wenn die gemieteten Räume nicht benutzbar sind, kann der Mieter nach Anzeige des Mangels die Miete angemessen mindern und vom Vermieter Beseitigung des Mangels verlangen.
Wegen des wegen Unachtsamkeit des Handwerkers verlorenen Öls kann der Mieter, der es bezahlt hat, vom Handwerker Ersatz verlangen.
Schöne Grüße
MM
Hallo.
Der Mieter sollte es tunlichst unterlassen, hier irgendwas zu zahlen! Nein, auch nicht das Öl!
Er muß hier eigentlich gar nichts tun, außer den Schaden umgehend dem Vermieter melden, was offensichtlich geschehen ist.
Wenn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist (z.B. Räume nicht mehr nutzbar, Geruchsbelästigung, …) kann die Miete entsprechend gemindert werden.
Wenn die Vermieterin weiter uneinsichtig ist bzw. untätig bleibt , kann kann man nur raten, einen Anwalt einzuschalten.
Gruß
Michael
Servus,
die Holzschuhe der Mieterin, die mit verläppertem Heizöl vollgesogen sind, weil sie im Keller standen, gehen den Vermieter gar nichts an.
Und wenn der Heizölmann für seine Lieferung nicht bezahlt wird, gibts halt kein Öl mehr für diesen Winter.
Und die Beseitigung eines Mangels in einer angemessenen Frist verlangen kann jeder, da braucht es keinen Anwalt.
Schöne Grüße
MM
Hallo.
Die Holzschuhe nicht, aber z.B. der ölversaute Boden eines nicht mehr nutzbaren Waschkellers schon. Permanenter Ölgeruch im Treppenhaus, der evtl. auch noch in die Wohnung zieht, auch.
Müßig zu spekulieren, welche Räume wie weit beschädigt sind und welche Mietminderung angemessen wäre - wir wissen es ja nicht.
Und natürlich muß der Mieter sein Heizöl weiterhin kaufen. Aber er muß auch für die 300 ausgelaufenen Liter entschädigt werden.
Und natürlich kann der Mieter die Sache auch ohne Anwalt angehen. Aber wenn sich sowohl Handwerker als auch Vermieter aus der Verantwortung stehlen wollen, könnte ein freundliches Schreiben vom Anwalt (dessen Kosten angesichts des vermutlichen Schadens im Peanut-Bereich liegen dürften) die Sache erheblich vereinfachen/beschleunigen.
Gruß
Michael
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Die entstandenen Schäden am Objekt interessieren mich nicht wirklich, für mich sind nur die entstanden Schäden an meiner Habe wichtig - sprich mein Heizöl und mein Material bzw. Mobiliar - weiterhin die von mir durchgeführte Arbeitsleistung zur Bereinigung des Schadens. Kann ich dieses direkt dem Handwerksbetrieb in Rechnung stellen?
lieben Gruß
Marion
Servus,
die eigene Arbeit nicht, aber notwendige Fremdleistungen und notwendiges Material zur Beseitigung der Schäden schon - falls der Verpflichtung zur Schadensminderung nachgekommen wurde und die Sachen nicht wochenlang im Öl herumgelegen oder -gestanden haben und dadurch erst beschädigt wurden.
Schöne Grüße
MM
Hallo Marion,
und von der Kläranlage Spricht keiner ? evtl. Bodenverunreinigung.
wenn ich das wäre, würde ich mich sofort an einem Anwalt, Rechtsberater, oder bei einer Verbraucher zentrale Schlau machen.
Sonst hast du evtl. die Ar… karte.
Gruß
Mücke.
Servus,
unter welchen Umständen träfe im Zusammenhang des kontaminierten Wassers und Bodens den Mieter eine Haftung oder andere Verantwortung?
Schöne Grüße
MM
Könnte, würde, hätte. Je nach Schmerzfreiheit von Vermieter und Handwerker könnte es auch der beschleunigte Auftakt einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung werden.
Trotzdem stimme ich dir zu, denn der Mieter hat ja wohl seine Schadenersatzforderungen schon bei den beiden Schädigern angemeldet und zwar erfolglos. Über die Anwaltskosten braucht er sich bei berechtigter Forderung auch keinen Kopf zu machen, die übernehmen schließlich später Vermieter und Handwerker.