Hallo,
auf der Seite des Ombudsmannes habe ich gelesen, dass dieser nur eingeschaltet werden kann, wenn noch kein Gericht tätig war bzw. keine andere Schlichtungsstelle angeschrieben wurde. Wie ist es zu verstehen, wenn man einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, die Bank aber schlichtweg nicht reagiert und man nun klagen müsste? Gilt der Rechtsanwalt ebenfalls schon als Schlichtungsstelle? Da noch nicht geklagt wurde, ist ein Gericht ja noch nicht tätig…
Laut Rechtsanwalt stehen die Chancen zu 90% auf Sieg, da die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags fehlerhaft ist. Die Bank reagiert jedoch nicht auf die Schreiben des Anwaltes.
Durch die Klage würden jedoch Kostenentstehen, die man gerne vermeiden möchte. Danke für Eure Antworten.
Grüße,
Sonja
Hallo Sonja,
ich denke, du kannst deinen Fall beim Ombudsmann einreichen. Es läuft noch kein Gerichtsverfahren und dein Anwalt zählt nicht als Schiedsstelle. Im ersten Schritt wird im Büro des Ombudsmanns geprüft, ob dein Fall für das Verfahren in Frage kommt. Dann bekommst du einen schriftlichen Bescheid. Wenn dein Fall vom Ombudsmann angenommen wird, wird er deine Schilderung der Beschwerde lesen und dann eine Stellungnahme der Bank anfordern. Danach macht er einen Lösungsvorschlag. Dieser kann nur umgesetzt werden, wenn du und die Bank damit einverstanden seid. Wenn nicht, kannst du deinen Anwalt immer noch eine Klage einreichen lassen. Du riskierst also nichts und kannst auch nichts verlieren, wenn du es beim Ombudsmann versuchst.
Ich hoffe, diese Antwort hilft dir ein wenig weiter.
Viele Grüße
Hardy Kraft
Gilt der Rechtsanwalt ebenfalls schon als Schlichtungsstelle?
Nein.
Da noch nicht geklagt wurde, ist ein Gericht ja noch nicht tätig…
Toll erkannt!
Laut Rechtsanwalt stehen die Chancen zu 90% auf Sieg,
Denn der Anwalt will klagen…
da die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags fehlerhaft ist.
Sagt der Anwalt…
Durch die Klage würden jedoch Kosten entstehen, die man gerne vermeiden möchte.
Die Kosten bezahlt der Verlierer. Und Du hast doch eine 90%- Chance auf Gewinn, oder?
BTW:
Was willst Du von der Bank? Meinst Du die Sache mit der Ing Diba?
Hallo Sonja,
ein Rechtsanwalt ist keine Schlichtungsstelle, sondern nur ein Rechtsberater. Viele meinen, ein Rechtsanwalt habe mehr Möglichkeiten in der Hand etwas zu regeln, dem ist aber eigentlich nicht so. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet, die Gegenseite erkennt, dass man sich rechtlichen Beistand geholt hat und daher vermutlich auch noch weitere Schritte (Klage etc.) gehen möchte. Das reicht oft schon, um etwas zu erreichen, in Ihrem Fall wohl leider nicht.
Der Gang zum Ombudsmann steht m.E. daher nichts im Weg.
Was ich nicht so ganz verstanden habe: wenn Ihre Chancen zu siegen 90% betragen, dann werden Ihre Kosten doch im Falle eines Sieges an den Verlierer (die Bank) weitergereicht. Welche Kosten fürchten Sie dann bei einer Klage?
Gutes Gelingen
Barbara