Onkel gestorben: Erbe annehmen oder ausschlagen

Mein verschollen geglaubter Onkel ist jetzt mit über 80 Jahren gestorben. Seine beiden Schwester (eine Dame ist meine Mutter) wurden darüber informiert. Es gab 40 Jahre keinen Kontakt mehr zu diesem Mann. Er war offenbar alleinstehend und zuletzt Hausmeister. Mehr ist und nicht bekannt.
Nun geht es darum, ob wir das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen. Wie soll man diese Frage beantworten, wenn überhaupt nicht klar ist, ob der Mann womöglich überschuldet war.
Auskünfte bekommt man ja wohl nur mit Erbschein, was einer Annahme des Erbes gleichkäme.

Um es vorweg zu nehmen: wir rechnen mit keinen großen Reichtümern. Uns geht es eher, um Ev. Vorhandene persönliche Dinge in seiner Wohnung, Ev. Briefe, die erklären, warum er vor 40 Jahren verschwunden ist.
Vllt. Gibt es hier auch einen Juristen, der mir sagen kann, wie man ohne erbschein eine Übersicht über den Nachlass erhalten kann. Banken geben doch so doch keinerlei Auskunft?!:face_with_raised_eyebrow:

Mit Kenntnis des Erbfalls hat bei dir die 6-Wochen-Frist zu laufen begonnen:
https://www.finanztip.de/erbausschlagung/
Verschaffe dir ein Überblick über die Vermögensverhältnisse:

Du hast zwar als Erbe ein Recht darauf, Auskunft über die Kontoverhältnisse des Verstorbenen zu bekommen. Allerdings wollen Banken dafür die Sterbeurkunde oder den Erbschein sehen. Letzteres kann für Dich zum Problem werden. Grund: Wer einen Erbschein beantragt, hat das Erbe bereits angenommen und kann es nicht mehr ausschlagen.

Der Bundesgerichtshof hat darum entschieden, dass Geldinstitute nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen können (Urteil vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12). Es reicht, wenn Du gegenüber der Bank Deine Erbenstellung mit der Sterbeurkunde und zum Beispiel einem Stammbuch nachweist. Am einfachsten ist es jedoch, wenn Du bereits zu Lebzeiten über eine Kontovollmacht oder eine Vorsorgevollmacht des Erblassers verfügst, die über den Tod hinaus gelten sollen.

Den Rest, den du wissen musst, würde ich an deiner Stelle durch einen Anruf bei den Rechtspflegern des Nachlassgerichts klären.

Gruß
rakete

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Finde den Fehler!

@rimi_d41303: tut mir leid, aber ich kann dir bei deiner Frage auch nicht helfen. Habt ihr keine Möglichkeit, euch von einem Anwalt beraten zu lassen? Das kostet natürlich auch Geld, aber es gibt auch so spezielle Seiten im Internet, wo die Erstauskunft kostenlos ist, vielleicht kann euch da ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt sagen, ob das überhaupt möglich ist.

Ich habe das hier gefunden, vielleicht hilft es weiter:

Statt das Erbe auszuschlagen, können Sie aber auch die Haftung begrenzen: Das geht mit einer Nachlassverwaltung oder einem Nachlassinsolvenzverfahren.
(auf der Seite steht weiter unten auch Genaueres dazu)

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Vielen Dank. Wir haben nächste Woche einen Termin beim Nachlassgericht. Eigentlich wollten wir da das Erbe ausschlagen, zumal wir uns als Familie um die Beerdigung kümmern müssen.
Aber jetzt kommen Zweifel auf. Zumindest bei mir. Ich habe den Mann zuletzt als Kind gesehen. Und ich habe ihn da sehr gemocht. Mich beschäftigt, warum er abgetaucht ist und nie mehr den Kontakt zu uns gesucht hat.
Das lässt mich irgendwie nicht los. Ich werde versuchen, mich beim Nachlassgericht „schlau“ zu machen

Danke für die Antwort. Meinen Rechtsschutz habe ich schon bemüht. Das war irgendwie nicht ergiebig. Vermutlich habe ichsüchtig falschen Fragen gestellt…
Gegoogelt habe ich natürlich auch. Da gab es gegensätzliche Auskünfte. 1) Erbschein bedeutet Annahme des Erbes, deshalb Vorsicht und
2) ein Erbschein kann nachträglich angefechtet werden, sollte sich der Nachlass als überschuldet erweisen

Mit diesen beiden Aussagen gehen wir nächste Woche zum Nachlassverwalter. Mal sehen, ob wir da weiter kommen. Angeblich wird dort ja nicht beraten… :upside_down_face: