Online-Anzeige: "Läuft?

Hallo,
ich bin im März auf einen Betrüger reingefallen und habe dem 200 Euro überwiesen, aber keine Ware bekommen, dann auch die Meldung von Ebay bekommen, dass das Konto gehackt wurde.

Ich denke das Geld ist futsch, aber ich habe gelesen, dass man „trotzdem“ eine Anzeige erstatten sollte, bzw. dass man dies oft auch direkt Online erstellen kann.
Ich habe das mal gemacht, obwohl das Formular auch viele Angaben hatte, die nicht zutrafen, oder ich ganz einfach keine Ahnung hatte (zum Beispiel die komplette Adresse des Täters usw).

Ich habe das dann in meinem Account bei der Polizei gespeichert und seitdem nichts weiter gehört. Also dass da was eingegangen ist oder ob da noch was fehlt.

Ich habe zwar gelesen, dass man noch gesondert einen Strafantrag ausdrucken, Unterschreiben und der „Polizeidienststelle“ zukommen lassen soll, aber auch den Hinweis, dass dies in einer gesonderten Nachricht/Mail mitgeteilt wird, welche das ist. Bisher habe ich diese Nachricht aber nicht bekommen.

Daher wollte ich jetzt hier mal fragen, ob schon mal jemand eine ähnliche Anzeige online gemacht hat und was man da ggf. noch tun muß, oder ob es einfach so lange dauert, wie es dauert. Wird ja für die Polizei auch nicht leichter, wenn jeder aus seinem Haus heraus schnell mal jemanden wegen Falschparkens anzeigen kann :slight_smile:

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,

Wo hast Du das gemacht bzw. welche Seite hast Du dazu aufgerufen? Normalerweise bekommt man ja eine Art „Kopie“ zugeschickt (per mail) das man auch einen Nachweis der Anzeige hätte.

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Kann man machen, kann man sich aber vielfach in der Tat auch sparen. Ich hatte vor einiger Zeit eine Anzeige aufgrund eines Betrugsversuchs über Booking.com über die Online-Wache der Polizei erstatet, lange bevor das Thema in den letzten Wochen dann auch die Medien erreichte. Ich hatte auch Booking.com und den Hoster der betrügerischen Seite informiert und auch bei dem betroffenen Hotel angerufen. Interesse überall mehr oder weniger Null. Von der Polizei gab es einen Anruf einer sehr netten Beamtin, die sich von mir zum Thema erst einmal technisch und juristisch aufschlauen ließ, und die mir dann noch eine fast schon privat anmutende E-Mail schrieb. Trotzdem kam zwei Wochen später die Einstellung von der StA. D.h. da hatte man sich gar keine Mühe gegeben. In der Zwischenzeit sind sicherlich in erheblicher Zahl Leute auf die Masche reingefallen, wenn sie jetzt sogar im Fernsehen thematisiert wird. Da hätte man sicher den ein oder anderen vor schützen können.

Ansonsten gilt: Die Polizei oder StA melden sich schon, wenn sie etwas wissen wollen. Und einen Strafantrag muss man nur bei Antragsdelikten stellen, die eben nur auf Antrag verfolgt werden können (bei relativen Antragsdelikten zudem noch bei besonderem öffentlichen Interesse). Betrug ist kein Antragsdelikt. Insoweit also auch kein Strafantrag nötig.

Ähnliches bei mir. Habe einen gewerblichen Account bei eBay, Freitagabend gegen 22 Uhr sitze ich noch in einem Meeting, als eine Nachricht aufpoppt, Handy für 700€ gekauft und bezahlt. Lieferadresse war eine Adresse in den neuen Bundesländern, während bei uns hier am Montag Feiertag war. In der Nacht noch alle Register gezogen, Paypal und eBay informiert. Am nächsten Morgen nochmals mit beiden kurzgeschlossen und online Anzeige erstattet.
Nach ca. einer Woche erhielt ich eine Vorladung zur Vernehmung wo das Ganze nochmals durchgekaut wurde. Ich bin bestimmt nicht paranoid aber ich konnte mich dem Gefühl nicht erwehren als ob die Polizei mir auf den Zahn fühlen wollte ob ich da meine Finger mit im Spiel hatte. Auf meine Frage ob die wenigsten die Rezeption des Hotels, an die die Lieferung erfolgen sollte, aufgemischt haben. Fehlanzeige, O-Ton wenn wir da jedesmal hinterher laufen wollten…

Da hat es dich noch gut getroffen. Mich hat nach einer Strafanzeige ein Polizist angerufen, um mir zu erklären, dass ich, schon da ich ja nicht das Opfer der angezeigten Tat sei, keineswegs verpflichtet wäre, Anzeige zu erstatten.

Ja, habe ich, aber das hilft dir ja auch nicht weiter. Das Einzige, was dir weiterhilft, ist eine Anfrage dort, wo du die Anzeige erstattet hast.

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Über die Frage, wo Du einen Strafantrag stellen mußt, mußt Du Dir prinzipiell keine Gedanken machen, weil jede Polizeiwache taugt. Jede. Mit einem Strafantrag beantragt der Geschädigte, daß eine Bestrafung (die durch das, was vor einem Gericht geschieht durch die Verurteilung des Täters, oder eines Unschuldigen - im Fall eines Justizirrtums - in die Wege geleitet wird) passiert, wozu als „Vorläufer“ erst mal ein Ermittlungsverfahren ausgeübt wird (Zuständiger Staatsanwaltschaft [oder etwas genauer gesagt unter Miteinbeziehung der Polizei, die ja als Aufgabenbereich die als Hilfe taugende Erzeugung des nützlichen faktischen Bündels der Erkenntnisse hat]). NICHT verwechseln darf mans mit der Nebenklage, die ist ein paar Milliarden Milliarden Kleidergrößen größer. Weiteres Fakt: bei dem Bereich, um den Deine Geschichte sich dreht, also den Taten, die den Geschädigten irgendwie um seine Euros bringen, angenommen Du hast Dich mit Recht schon näher beschäftigt, dann hast Du davon schon mal was mitgekriegt, mit, gibt es einzelne Tatbestände, wo der Staatsanwalt schon ALLEIN aufgrund des Verdachts, daß eine Straftat passiert ist, NICHT ein Verfahren einleitet. Die Delikte, wo ers nicht macht, werden Antragsdelikte genannt, die wo ers sehr wohl macht Offizialdelikte (der Name kommt daher, weil da ja der „Offize-Bezüglich-Bezogene“, der Staatsdiener, jenes tut). Beispiel für Offizialdelikt ist Betrug. Ein Beispiel für ein Antragsdelikt ist Diebstahl. Doch es gibt da ne Art Zwischenstufe: Diebstahl kann trotzdem zu einer Straftat werden, die auch ohne Antrag verfolgt wird. Zum Punkt, der einige Zeilen weiter oben steht: Dir hat man gesagt, daß quasi ein Senden des Antrags in Papierform an eine Polizeidienststelle nötig ist (oder selbst gleich hingehen - läuft auf das Gleiche hinaus). Das kommt sicherlich daher, weil er die Unterschrift tragen muß. Ich weiß es nicht, aber wenn man Dir das gesagt/durch den Bereich im Netz, der für Onlineanzeigenaufnahme da ist, mitgeteilt hat, dann wird das wohl stimmen. Aber die anscheinend suggerierte Bindung des Stellens des Strafantrags an eine bestimmte Polizeidienststelle halte ich für nix weiter als ein Gerücht. Bei JEDER Dienststelle kann man ihn stellen, bei der Staatsanwaltschaft übrigens auch. Nebenbei: wenn der Antrag an eine bestimmte Polizeidienststelle gebunden wäre, würde die Richtige aber in der Bestätigungs-Email nicht stehen (sie dient ja nur der Bestätigung).

Die Täter bei solchem Beschiß haben extremstes Hightech mit tollen Raffinessen, ganz ausgereift. Die Bombenaussicht auf Erfolg ist nicht gegeben.

Schon im eigenen Interesse sollte die Polizei interessiert sein, dass jede Straftat angezeigt wird. Die bereitzustellenden Haushaltsmittel werden sich auch nach der Statistik richten.
In Berlin hatte ich aber auch Mühe einen Unfall-Abzockversuch mit anschließender Fahrerflucht bei einem Abschnitt anzuzeigen.
Erst wird auf die Onlineanzeigemöglichkeit hingewiesen, dann moniert, warum man nicht zu dem örtlich näheren Abschnitt gegangen ist.
Da alles, inklusive Täterauto und Scheinzeugenauto, gut durch Fotos dokumentiert war, bequemte sich der Beamte doch.
Die haben halt gut zu tun.