Online auktionen

Liebe/-r Experte/-in,
angenommen jemand ersteigert privat eine angegebene Menge Zinnschrott in einem Internet Auktionshaus.(mit fotos und vermerk privatverkauf keinerlei gewährleistung oder rücknahme)
nach dem ersteigern würde sich der Käufer beschweren, dass das angegebene Gewicht angeblich nicht stimmen würde und das er alleine nur schon anhand der Auktionfotos, bei angeblich ungeöffnetem Paket, erkennen könnte, dass ein Teil des Schrottes nicht aus Zinn, sondern aus Blei bestehen würde und er somit auf volle Erstattung bestehen würde und er würde das Paket ohne Einverständnis des Verkäufers zurück schicken.Der Verkäufer würde die Annahme des Paketes verweigern und
sich an das Auktionshaus wenden und dieses bescheinigt ihm, dass der Käufer kein Recht auf Erstattung hätte.
Trotzdem würde der Käufer auf Rücknahme bestehen würde dem Verkäufer mit einer Anzeige drohen.
Danke
MfG

Hallo, auch wenn die eigentliche Frage fehlt, würde ich sagen, hat der Käufer schlechte Karten. Wenn sich schon angeblich anhand der Fotos erkennen lässt, dass nicht alles Zinn ist, warum hat er dann gesteigert? Zutat et mit dem Verkäufer Rücksprache gehalten? Ich denke, der Käufer hat einen gültigen Kauf getätigt und sollte auch die erneuten Versandkosten übernehmen! Aber meine Antwort erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Belastbarkeit!

Hallo,

etwas viel Info durcheinander - hast du die passende Auktionsnummer dazu?
Aber generell, wer 10 kg verkauft sollte auch schon 10 kg liefern. Und wer Gold anbeitet sollte auch nicht vergoldet liefern…
Aber es kommt auf die genaue Artikelbeschreibung an. Z.B. 10 kg inkl. Verpackung oder Ohne.
Besonders aber ob du hingewiesen hast nicht jedes TEil geprüft zu haben.
Hast du etwas anderes geliefert als du angeboten hast kann auch ein privater Käufer reklamieren. Selbst wenn ebay keinen Handlungsbedarf sieht kann der Käufer Schritte unternehmen. Er hat etwas gekauft was er bezahlt und dann nicht korrekt erhalten hat.

hallo,
danke für deine antwort.
das paket wurde mit der angegeben kg zahl gepackt, tochter hatte geholfen.kein teil wurde von mir als reines blei erkannt und das zinnteile blei enthalten ist bekannt.mich wundert es, dass der käufer das angeblich ungeöffnete paket auf die waage gestellt hätte, das geringere gewicht festgestellt und anhand der auktionsfotos reine bleiobjekte erkannt hätte und für ihn damit die auktion nicht rechtens wäre.
ich kann mir beides nicht erklären.
gruß

danke für deine antwort.
das paket wurde mit der angegeben kg zahl gepackt, tochter hatte geholfen.kein teil wurde von mir als reines blei erkannt und das zinnteile blei enthalten ist bekannt.mich wundert es, dass der käufer das angeblich ungeöffnete paket auf die waage gestellt hätte, das geringere gewicht festgestellt und anhand der auktionsfotos reine bleiobjekte erkannt hätte und für ihn damit die auktion nicht rechtens wäre.
ich kann mir beides nicht erklären.
gruß

Irgendiwe paßt das Ganze aber sowieso nicht!
Der Käufer hat anhand des geringeren Gewichtes und der Auktions-Fotos auf Blei als Inhalt geschlossen?
Blei ist aber deutlich schwerer als Zinn!

Also diese Argumentation ist Schwachsinn, oder ?

Gruß

Andreas

Sorry, hab ich damals übersehen, hätte aber dazu leider auch nichts sagen können (eher rechtliches)