Online-Bestellung storniert - wer übernimmt Porto?

Hallo ihr Lieben,
ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet:

Hallo,
ich habe bei einem Online-Shop einen Artikel per Nachnahme bestellt. Kurz nach der Bestellung (ca. 2 Stunden) habe ich aus verschiedenen Gründen die Bestellung stornieren müssen, was ich schriftlich per E-Mail gemacht habe.
Am darauffolgenden Tag bekomme ich eine Email mit der Info dass die Ware ausgesandt wurde. Daraufhin versuchte ich mehrfach die Kundenhotline anzurufen, hing aber vergeblich in der Warteschleife fest. Also schrieb ich wieder eine Email mit der Info, dass ich die Bestellung storiert habe und das Paket, das trotzdem ausgesandt wurde, nicht annehmen werde.
Wiederum am darauffolgenden Tag kommt der Postbote mit dem Paket, ich verweigerte die Annahme.

Nun bekam ich eine Email vom Kundenservice, dass sie
mir die Versandgebühren von 17,43 € in Rechnung stellen.

Da ich ja rechtzeitig storniert habe bin ich nun nicht sicher ob sie im Recht sind mir die Kosten zu berechnen.

Könnt ihr mir hier helfen???

Vielen Dank!

Du müsstest im Rahmen der Bestellung eine Widerrufs- oder Rückgabebelehrung bekommen haben.
In dieser steht, wie mit den Rücksendekosten verfahren wird. Die Standard-Formulierung lautet so, dass der Besteller die Kosten für die RÜCKSENDUNG zu tragen hat, wenn die Ware bis 40 EUR gekostet hat.
Um Genaueres entscheiden zu können, müsste man den gesamten Bestellablauf wissen, auch die AGB des Lieferanten kennen.
Ich vermute aber, dass deine Bestellung bereits verbindlich war, auch wenn du sie sofort storniert hast.

Hallo, leider habe ich diesbezüglich nur das hier gefunden. Im Notfall fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach!
§ 415
Kündigung durch den Absender

(1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.

(2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder

  1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, oder
  2. ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)

verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Satz 1 Nr. 2; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Satz 1 Nr. 1, soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.

(3) Wurde vor der Kündigung bereits Gut verladen, so kann der Frachtführer auf Kosten des Absenders Maßnahmen entsprechend § 419 Abs. 3 Satz 2 bis 4 ergreifen oder vom Absender verlangen, daß dieser das Gut unverzüglich entlädt. Der Frachtführer braucht das Entladen des Gutes nur zu dulden, soweit dies ohne Nachteile für seinen Betrieb und ohne Schäden für die Absender oder Empfänger anderer Sendungen möglich ist. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 der Frachtführer verpflichtet, das Gut, das bereits verladen wurde, unverzüglich auf eigene Kosten zu entladen.
Mfg lueri


Der Händler! Du hast ja einen Widerruf gemacht! Alles ist gut!

hallo juli puhh,
ich würde zunächst mal in den agb des onlineshops unter „versandkosten“ nachschauen, was dort vereinbart wird im falle einer bestellung bzw. stornierung. die eigentliche bestellung hast du durch storno vermutlich rechtswirksam rückgängig machen können. ob das für die versandkosten auch zutrifft wage ich zu bezweifeln. ich befürchte, diese kosten musst du tragen…:frowning:(
gruss
ww

Hallo,
ich glaube nicht, dass es sich nur um Versandkosten handelt, sondern auch um Gebühren für das NICHT zustellen.
Ließ mal in den agb des Shops nach. In der Regel gibt es eine Klausel, in der darauf hingewiesen wird, dass die Ware immer angenommen werden muss, einer Rücksendung dann aber nichts im Wege steht.
Wenn du die Annahme verweigerst entstehen dem Shop unnötige Kosten.

Sicher ist, dass du vom Kauf zurück treten kannst. Dies auch ohne Angabe von Gründen.

Es gibt auch eine Regelung, wer das Porto für die Rücksendung zu zahlen hat.
Ich glaube, bis 40eur Warenwert, muss der Shop diese bezahlen, erst darüber zahlt der Kunde. Oder anders herum.

Gruß

Hallo.
Das ist in meine Augen nicht korrekt. sie haben rechtzeitig storniert und keiner kann die Versandkosten verlangen, so seh ich den Vrgang.
Es kommen sicherlich noch positive Nachrichten rein und ich wünsche vel Erfolg.
Liebe Grüße

Vielen Dank für die ausführlichen und vor allem schnellen Antworten! Das hat mir sehr weiter geholfen.
Wie es aussieht muss ich die Gebühren nun nicht übernehmen. Nachdem ich eine klärende Email geschickt hatte, kam eine Rückmeldung, dass die Sache damit abgeschlossen ist.
Ich hoffe es bleibt dabei :smile:

Wünsche euch einen schönen Tag!

Hallo Juli Puuh,

mein Beratungsgebiet umfasst das Planen von Handels-Unternehmen (Businessplan).
Da sich die Gesetze zum Thema Versandgebühr beim Distanzhandel kürzlich geändert haben, schreibst du am besten RechtsanwältInnen an, die auf E-Commerce spezialisiert sind.

Bis vor kurzem musste das Porto für die Rücksendung nur bezahlt werden, wenn der Warewnwert weniger als 40 Euro betrug.

Viel Erfolg.

M Henkys
ShopConsult-NRW.de

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