Quelle tz-München August 2015: Online-Betrug: Betroffene sollen Anzeige erstatten - Die Polizei ruft Geschädigte sogenannter Online-Fakeshops auf, Anzeige zu erstatten. Hintergrund ist die Festnahme zweier Männer, die seit Ende 2012 auf mehr als zwei Dutzend Bestellseiten Produkte zu scheinbar konkurrenzlos günstiegen Preisen angeboten hatten. Die Kunden hätten zum Teil sehr hohe Vorauszahlungen geleistet, die Ware aber nie erhalten. Strafanzeigen nehmen alle Polizeidienststellen entgegen.
Also, haut rein und stellt Anzeige. Je mehr es werden, desto höher könnte die Strafe ausfallen. Der Staatsanwalt freut sich.
Also, nachdenken bevor man ein iPhone 6 für 99,99 EUR bestellt! Dann braucht man auch keine Anzeige erstatten!
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