Hallo,
ist es zulässig eine Suche nach Person: Max Muster aus Hamburg zu posten?
Der Name fällt doch auch unter das Persönlichkeitsrecht, nur macht eine Such nach M.M. aus Hamburg wenig Sinn.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
viele Grüße,
Christian
Hallo,
ist es zulässig eine Suche nach Person: Max Muster aus Hamburg zu posten?
Der Name fällt doch auch unter das Persönlichkeitsrecht, nur macht eine Such nach M.M. aus Hamburg wenig Sinn.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
viele Grüße,
Christian
Hallo und willkommen zurück bei w-w-w,
vielleicht verstehe ich Deine Frage falsch, weil sie im Rechtsbrett steht:
Du darfst natürlich bei Google, bei w-w-w im Suchmenü, bei Stayfriends, bei Xing, bei LinkedIn und an allen anderen Stellen „Max Mustermann Hamburg“ als Suchbegriff eingeben.
Wenn Du aber hier im Forum einen neuen Beitrag erstellen würdest, mit dem Du Max Mustermann suchst, der von 1970 bis 1980 auf die JFK-Schule in Hamburg ging und dann zum Studium nach München, wo Du ihn aus den Augen verloren hast, dann würde dieser mit Sicherheit gelöscht werden.
VII. Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Users
[…] Der User hat ferner sicherzustellen, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte weder gesetzliche Verbote (insbesondere den Jugendschutz betreffende Bestimmungen) noch Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, und Kennzeichenrechte) verletzen. Insbesondere verpflichtet sich der User, keine Inhalte in der Webseite hochzuladen, die
[…]
- in sonstiger Weise rechtswidrig, sittenwidrig, obszön, vulgär, störend für die Privatsphäre anderer Personen, diffamierend oder anstößig sind oder unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten;
[Hervorhebungen durch @Pierre]
Grüße
Pierre
Si tacuisses, philosophus mansisses.
Hallo Pierre,
danke für die Auskunft.
Ich dachte eher an ein posting (ohne Bild!) bei Facebook…
suche Max Muster aus Hamburg.
Wäre das ok?
gratias tibi X_Strom
Oh, da wird’s für mich als Laien im Recht schwierig mit der Beurteilung.
Die Nutzungsbedingungen von Facebook sind ja in vielen Belangen recht lasch. Daher könnte ich mir vorstellen, dass Du gegen diese nicht verstoßen würdest (ich gebe zu, ich bin zu faul diese zu durchforsten).
Ich kann mir aber vorstellen, dass Du mit der Veröffentlichung den Namens von Max Mustermann gegen sein Recht auf informationelle Selbsbestimmung verstößt und gegen sein Recht auf Selbstdarstellung (das sind zwei Teile des Oberbegriffs „Persönlichkeitsrecht“).
Stelle Dir nur mal vor, Max Mustermann achtet seit vielen Jahren darauf, im Netz so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen und „googelt“ sich selber regelmäßig. Und plötzlich ist das halbe Facebook voll mit Deinem Beitrag, Likes, Antworten, Teilungen, Weiterleitungen zu Twitter usw.
Ich würde es lassen.
Grüße
Pierre
Genau, deswegen SO meine Antwort !
Guten Morgen,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Mein ungutes Gefühl hat mich wohl nicht getrügt,
aus diesem Grund wollte ich hier vorab weitere Einschätzungen einholen.
Das positive, so gibt es auch weiterhin keine Veranlassung mich bei FB anmelden zu müssen,
das wäre ohnehin Neuland für mich.
Vielen Dank an Alle,
freundliche Grüße,
Christian