Online Recht nach Rückversand

Guten Tag liebe Community, ich habe da mal eine Frage im Bezug zum Online Recht. Folgender Sachverhalt: Handyvertrag und Handy Online erworben. Bestellung erhalten und Handy in Betrieb genommen. Nach 2-3 Tagen und ein paar Versuchen damit in mein Wlan bzw das Wlan eines Freundes zu gelangen durch installation von Apps habe ich nach Recherchen im WWW den Hinweis erhalten das dass Modell damit enorme Probleme hat und somit habe ich mich entschieden gehabt das Handy zurück zu senden. Soweit alles OK da es ja in der 14Tage Frist war. Jetzt kommt es. Der Online Händler hat mir eine Rechnung via E-Mail über 150 € geschickt wo ich doch 90€ für Kratzer, 30€ für eine neue Verpackung und 10€ für eine neue Folie wie auch 20€ für das Rebooten bezahlen soll. Nachdem ich mich da im Recht gesehen habe habe ich bis dato die Zahlung verweigert und heute ein Schreiben vom Gericht erhalten. Jetzt wollte ich wissen bin ich mit meiner annahme im Recht das ich die Zahlung verweigere oder sollte ich es besser tuen um weiter kosten zu ersparen?

Gruß und bitte um Hilfe Patrick

Hallo!

Ein Schreiben vom Gericht ?

Ein Mahnbescheid ?

den MUSS man ernst nehmen, da muss man schnell reagieren. Also Einspruch einlegen(auch formlos und ohne Begründung) oder zahlen.
Mehr bleibt nicht.

Kratzer?
Wenn man den Rückgabeartikel beschädigt hat, dann haftet man dafür.
Ist das nicht klar ?
Das Beweisproblem ist der Haken. Händler sagt das eine, Kunde das andere.

Man haftet aber nicht für Verpackung, das ist Risiko des Händlers, die Ware neu verpacken zu müssen, zu prüfen usw.

Man hat bereits Software aufgespielt ?
Da weiß ich ehrlich nicht Bescheid, möglich, das das über den normalen, zulässigen Gebrauchstest hinausgeht.

Mal ein etwas abwegiges Beispiel, was aber zeigen soll, was man machen darf um die Gebrauchsfähigkeit der Ware zu testen.
Wasserbett bestellt, man füllt es und testet, es gefällt nicht, man darf zurückgeben!
Ohne Kosten für den Kunden. Was Händler damit macht ist dessen Problem.

MfG
duck313

Hallo,

Mal ein etwas abwegiges Beispiel, was aber zeigen soll, was
man machen darf um die Gebrauchsfähigkeit der Ware zu testen.
Wasserbett bestellt, man füllt es und testet, es gefällt
nicht, man darf zurückgeben!

das dürfte in den meisten Fällen nicht richtig sein. Wasserbetten normalerweise werden nach Kundenwunsch hergestellt. Das geht von der Beruhigung des Wassersackes über den Bettkasten bis hin zu Art bzw. Material des Schutzbezuges. Da greift dann § 312d Abs. 4 Nr. 1.

Gruß
C.