ja, das verstehe ich. Anbei der Vertragsentwurf
Sissy Sklaven Vertrag
ZWISCHEN:
(1)
(nachfolgend bezeichnet als Herr)
(2)
(nachfolgend bezeichnet als Sklavin)
Haben folgende vertragliche Übereinkunft geschlossen:
Mit diesem Vertrag erklärt die Sklavin ihren Körper zum Eigentum ihres Herren.
Der Vertrag ist gültig, solange ihr Herr es wünscht und kann auch an Dritte weiter vermacht werden, wenn der Herr kein Interesse mehr an seiner Sklavin haben sollte.
Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr, der Herr hat jedoch das Recht, eine Verlängerung auf unbefristete Zeit auszulösen.
Die Sklavin willigt ein, je nach Ermessen des Herren von ihm kontrolliert, erniedrigt, gedemütigt, trainiert, bestraft und gefoltert zu werden, wenn sie ihren Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt oder der Herr es für gerechtfertigt hält.
Die Sklavin legt mit diesem Vertrag ihren männlichen Namen ab und darf diesen im Kontext der Vertragserfüllung nicht mehr verwenden.
Anstelle eines männlichen Namens trägt die Sklavin nun eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben bestehend aus dem amtlichen Ortskürzel des Wohnorts der Sklavin, der genauen Postleitzahl, dem Geburtsdatum im Format tt.mm.jj und zusätzlich 4-8 vom Herren ausgewählte Ziffern und Buchstaben. Die Sklavin hat diesen neuen Namen auf Nachfrage stets auswendig zu wissen.
Außerdem erhält die Sklavin von ihrem Herren einen weiblichen Namen, welcher von nun an von der Sklavin als neuer Name zu nutzen ist.
Der vertraglich vereinbarte Name der Sklavin ist:
Mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert die Sklavin diesen Namen als ihren neuen Namen.
- HINTERGRUND
1.1. Mit diesem Vertrag willigt die Sklavin ein Eigentum ihres Herren und diesem hörig zu sein.
1.2. Dieser Vertrag gilt zugleich als Besitzurkunde über die Sklavin.
1.3. Dieser Vertrag gilt ausnahmslos und weltweit.
- ERKLÄRUNG
2.1. Sklavin bestätigt, dass sie diesen Vertrag aus freien Stücken und ohne jeglichen Druck oder Zwang unterschreibt, dass sie geistig, körperlich und seelisch gesund ist und nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht.
2.2 Die Sklavin bestätigt außerdem, dass sie die Bedeutung und die Folgen dieses Vertrages vollständig versteht und verlangt ausdrücklich, dass dieser vollständig und zu jedem Zeitpunkt, wie unten definiert, für die gesamte Vertragsdauer behandelt wird.
- PFLICHTEN DER SKLAVIN
3.1. Die Sklavin stimmt zu, dass sie dem Herren die Bestimmung über ihren Körper und ihre Sexualität überlassen hat. Der Herr kann von der Sklavin alles verlangen, soweit es in diesem Vertrag nicht ausgeschlossen ist.
3.2. Die Sklavin ist damit einverstanden, dass sie jede vom Herr angeordnete sexuelle Handlung und körperliche Züchtigung akzeptiert und ausführt. Die Sklavin wird bereitwillig, frei und nach besten Kräften sofort jeder Anordnung Folge leisten und alle vom Herr geforderten Maßnahmen ergreifen.
3.3. Die Sklavin wird immer ehrlich und wahrheitsgemäß antworten und den Herrn niemals anlügen.
3.4. Die Sklavin wird niemals Bestrafungen für ein Versäumnis oder eine ihrer Handlungen, Inaktivität oder einen Verstoß gegen diese Vereinbarungen oder die damit verbundenen Regeln in Frage stellen.
3.5. Die Sklavin wird dem Herren jederzeit den höchsten Respekt erweisen und ihn niemals in Verlegenheit bringen. Dazu gehören alle Gespräche, Handlungen oder Aktivitäten mit Dritten und unabhängig davon, ob der Eigentümer anwesend ist oder nicht.
3.6. Die Sklavin wird immer versuchen, sich körperlich und geistig zu verbessern, um dem Herr besser dienen zu können.
3.7. Die Sklavin steht dem Herren immer zur Verfügung, außer nach vorheriger Absprache mit dem Herren oder bei beruflichen und familiären Notfällen. Nach jedem Notfall, der die Sklavin daran hindert, dem Herr zu dienen, akzeptiert die Sklavin jede Strafe.
3.8. Der Herr hat das Recht, Regeln für die Sklavin festzulegen. Darüber hinaus kann der Herr ihre Grundbedürftnisse einschränken oder spezielle Regeln dafür festlegen (Urinieren, Masturbieren, Essen, Ernährung…).
3.9. Die Sklavin darf Urlaub beantragen. Der Herr entscheidet, ob ddieser genehmigt wird.
3.10. Der Herr hat das Recht, die Kleidung der Sklavin nach eigenem Ermessen zu wählen.
3.11. Die Sklavin wird den Herren nicht belästigen, wenn er beschäftigt ist.
3.12. Die Sklavin ist verpflichtet, genaue Maße ihres Körpers wie z.B. Schuhgröße, Bauchumfang, Körpergröße, Gewicht, etc. in diesem Vertrag anzugeben.
3.13. Die Sklavin ist bereit, ihr aktuelles Gewicht anzugeben und für den Herren abzunehmen. Hierzu legt der Herr ein von ihm bestimmtes Wunschgewicht fest, welches die Sklavin in einem bestimmten Zeitraum erreichen muss. Das Gewicht wird regelmäßig kontrolliert und geringer Fortschritt wird vom Herren bestraft. Neben Body-Shaming darf der Herr von der Sklavin verlangen eine Schweinenase zu tragen oder ein ganzes Schweinekostüm, sofern die Sklavin nicht gut mitarbeitet. Die Sklavin wird diese Demütigung als Bildergalerie dokumentieren und der Herr kann diese auf Pornoseiten veröffentlichen, sofern die Sklavin sich nicht bessert.
3.14. Die Sklavin wird in einem öffentlichen Blog im Internet wöchentlich ihre Gefühle und Erfahrungen mit ihrem Herren dokumentieren. Dies geschieht unter Pseudonym und jeder kann es lesen.
3.15. Die Sklavin darf ihr primäres Geschlechtsteil nicht mehr als Penis o.ä. bezeichnen, sondern von nun an als Klitoris.
3.16. Rechtschreib-, Grammatikfehler und fehlende oder falsche Anreden der Herren mit “Herr” werden auf einem monatlichen Punktekonto gesammelt und je nach Ausmaß am Monatsende bestraft. Diese Bestrafung wird die Sklavin mit zahlreichen Fotos dokumentieren.
- VETO
4.1. Die Sklavin hat kein Vetorecht gegen Handlungen, die der Herr wünscht, aber sie kann ihn nach einer alternativen Möglichkeit fragen, ihn zufriedenzustellen.
- PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS
5.1. Der Herr akzeptiert, dass die Sklavin sein Eigentum ist und daher sicher und gesund gehalten wird.
5.2. Der Herr wird die Sklavin nicht anweisen, unsichere oder illegale Handlungen vorzunehmen.
5.3. Der Herr wird die Privatsphäre der Sklavin achten und keine sensiblen Daten zur Sklavin an Dritte weitergeben.
- EINSCHRÄNKUNGEN
6.1. Der Herr wird die Sklavin keiner unsicheren Praxis aussetzen.
6.2. Der Herr wird die Sklavin nicht dauerhaft verletzen oder markieren.
- DRITTE
7.1. Die Sklavin darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Herrs keine anderen Eigentümer und Partner haben oder sich einer anderen Person unterwerfen.
7.2. Dem Herren steht es frei, andere Sklaven, Partner oder Beziehungen jeglicher Art zu haben.
- ÄNDERUNGEN
8.1. Vertragsänderungen werden von beiden Parteien vereinbart, sofern sie vom Eigentümer als notwendig erachtet werden.
8.2. Änderungen am Vertrag stellen nicht zwangsläufig eine Änderung der Laufzeit dar, sofern sie nicht ausdrücklich anders beschrieben werden.
8.3. Bei Vertragsänderungen kann Die Sklavin Änderungen verhandeln oder verlangen, der Herr kann jedoch gegen alle erforderlichen Änderungen ein Veto einlegen.
- KÜNDIGUNG
9.1. Der Herr behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen.
9.2. Der Sklavin steht kein Recht zu, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.