Hallo Kerstin,
du hast den Vertrag bei einem Makler abgeschlossen.
Hier spielt das sogenannte „Doppelrechtsverhältnis“ eine Rolle. Der Makler ist dem Kunden gegenüber zur Wahrung der Kundeninteressen *Risikoanalyse, angemessene Deckung des festgestellten Bedarfes etc. * verpflichtet, da er in dessem Auftrag arbeitet. Und dem Versicherer gegenüber, weil er dessen Verwaltungsaufgaben *also normal auch Inkasso( Beitragseinzug)* übernimmt.
Der Makler bekommt für die Vermittlung und Betreuung, also für die Verwaltung deines Vertrages von dem jeweiligen Versicherer eine Aufwandsentschädigung. Courtage genannt.
Mit dieser Courtage legt der Versicherer den Makler aber auch in die Pflicht, dass der Makler eben diese Verwaltung auch weitesgehend wahrnehmen muss.
*blätter*
§93ff HGB (Handelsmakler ) … ich habe das HGB leider nur in Auszügen hier…
Jedenfalls kenne ich das auch von einigen Makler, was aber wiederum sicherlich auch an deren Ausgestaltung der Verträge mit dem Versicherer zusammenhängt. Mehr Übernahme der Verwaltung ergibt auch eine höhere Courtage.
Frage doch zur Sicherheit bei der HPK DArmstadt an, ob der Makler dazu berechtigt ist, falls du dir zu unsicher bist.
In diesem Sinne…
Marco
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