Hallo!
Wir haben Anfang Dezember einen 55-Zoll LCD-Fernseher im Internet gekauft, der nun endlich am 6.1.2012 bei uns ankam. Leider ist dieser defekt (externe Geräte lassen sich nicht anschließen, da die Anschlussbuchse einen Wackelkontakt hat) und leider hat auch der Bildschirm einen grauen Schatten, den man bei dunklen Bildern deutlich sieht und der ca. 1/3 bis 1/2 des Bildschirms ausmacht.
Wir haben den Artikel sofort per email reklamiert und folgende Antwort bekommen:
„Da wir leider keinen Warenbestand des Tvs im Lager haben und kein Lieferantentermin datiert ist können wir Ihnen den Fernseher leider nicht austauschen.“ Darüber hinaus sollten wir uns direkt an den Hersteller wenden. Man wäre uns bei Problemen aber auch behilflich.
Allerdings hat ein Blick auf die Internetseite des Händlers gezeigt, dass hier der Artikel als sofort lieferbar angegeben wird. Ein Umtausch wäre also möglich.
Nun meine Frage:
Ist der Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet einen Ersatz zu liefern, wenn der Kunde dies wünscht? Oder kann er auch reparieren?
Da wir noch innerhalb der Frist liegen könnten wir auch noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Allerdings haben wir leider die Originalverpackung bereits entsorgt.
Sollten wir also schnell widerrufen (mit der Angabe das Gerät weise Mängel auf) und es zurück schicken (bzw. wieder von der Spedition abholen lassen)? Müssen wir es originalverpacken?
Vielen Dank für Eure Antworten!