Onlineshop, Versand an falsche Lieferadresse

Guten Tag,

vor 2 1/2 Monaten habe ich in einem deutschen Onlineshop Geschenke für meine Familie gekauft. Da ich in England lebe, habe ich als Lieferadresse die Adresse meiner Familie in Berlin angegeben.

In der Bestätigungsemail wurde mir meine Rechnungsadresse in England bestätigt und die Lieferadresse in Berlin.
Die Ware habe ich umgehend via Paypal bezahlt, wo natürlich meine britischen Adressdaten hinterlegt sind.

Nach ein paar Tagen fand ich einen Paketschein in meinem Briefkasten, die Ware wurde an meine Adresse in england geschickt.
Ich habe den Onlineshop umgehend kontaktiert und über den Fehler informiert und benachrichtigt, dass ich das Paket nicht annehmen werde. Die Rückmeldung war, dass ich bei der Paypal Zahlung meine britische Adresse angegeben habe und die Ware aus diesem Grund zu mir nach England geschickt wurde.

Nachdem das Paket rund einen Monat beim Postoffice lag und dann nach Rücksendung drei Wochen „Bearbeitungszeit“ benötigte, wurde mir heute eine Gutschrift zugesand abzüglich 10,- Versandkosten.
Begründung O-Ton „… Sie müssen für den Hin- und Rückversand aufkommen. Glauben Sie eigentlich wir übernehmen die Kosten für den Auftrag nur weil Sie nicht aufgepasst haben? ich schließe an dieser Stelle die Kummunikation. Weitere Schreiben können wir leider nicht beantworten“.

Ich finde das eine Unverschämtheit!! Des weiteren bin ich fest der Annahme, dass der Kaufvertrag mit der Bestätigungsemail vom Onlineshop zustande gekommen ist und dort wurde die Lieferadresse in Berlin bestätigt.

Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Beste Grüße,

Anne

Sehr geehrte Anne,

hier kommen zwei ganz entscheidene Dinge zusammen, Shop und das Bezahlsystem PayPal. Mir selber ist sowas auch schon passiert. Beim Shop habe ich eine Lieferanschrieft angegeben, bei PayPal habe ich das vergessen und meine normale Anschrift belassen. Und promt wurde an meiner Normalen Adresse geliefert.

Natürlich ist das für Sie ärgerlich, auch die Art und Weise wie der Shopbetreiber sich Ihnen gegenüber geäußert hat ist nicht die feine Art. Aber den Fehler kann man hier jetzt auf beiden Seiten suchen. Ja der Händler hätte noch einmal Nachfragen können. Über die rechtliche Seite kann ich persönlich keine Auskunft geben. Da Sie aber mit PayPal bezahlt haben können Sie immer noch Käuferschutz beantragen und via PayPal eine Einigung mit dem Verkäufer erzielen. Ich persönlich würde diesen Shop in Zukunft meiden und das erlebte als Erfahrung abspeichern und bei meiner nächsten Bestellung darauf achten das auch beim Bezahlsystemanbieter die Lieferadresse identisch mit der Bestellung ist.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

das Problem mit der PayPal Lieferadresse ist mir durchaus bekannt. Mir selbst ist es auch schon passiert, allerdings nicht so dramatisch. Mein Paket wurde anstatt an eine PACKSTATION an meine Hausadresse gesendet. Das war halb so wild.

Der Fehler liegt meiner Meinung nach an PayPal. Warum zum Teufel soll man beim Bezahldienst die Lieferadresse angeben? Und so wie es bei dir war, gibt man beim Bestellen im Shop (z.B. auch bei ebay) eine Lieferadresse an und bei PayPal auch nochmal, wobei bei ebay inzw. die Lieferadresse von ebay bei PayPal übernommen wird. Das war nicht immer so.

Ich denke der Onlineshop sollte dafür sorgen, dass die Daten korrekt vom Bestellformular zu PayPal übertragen werden. Ob die 10 EUR nun berechtigt oder unberechtigt einbehalten wurden entzieht sich meiner Kenntnis. Meiner Meinung nach wäre aus Kulanz ein volle Erstattung angemessen, aber es gibt halt zu viele Unternehmen, die es mit der Kundenbindung nicht so ernst nehmen.

Gruß
Frank

Hallo,
wenn das so stimmt wie Sie das schildern hat der Onlineshop den Vertrag nicht erfüllt und sollte allein für den Schaden aufkommen. Ich würde Ihn nochmals kontaktieren und ihm der Sachverhalt schildern sollte er sich weigern, würde ich ihm im selben schreiben mit einem Anwalt drohen. Ob Sie Ihn einschalten ist ganz Ihn überlassen, aber die 10 Euro werden Sie nur über den Anwalt zurück bekommen und vielleicht noch wenn der Onlineshop nicht korrekt aufgebaut ist noch eine Abmahnung dieser Person reindrücken. Mehr ist leider nicht drin.

Hallo Anne,
grundsätzlich bist du m.E. im Recht und musst die Versandkosten nicht tragen.
Welche Nachweise du benötigst, und wie du dich jetzt am besten verhälst um dein Recht auch durchzusetzen, können dir nur RechtsanwältInnen sagen.

Viel Erfolg

Maria Henkys
ShopConsult-NRW.de

Guten Tag,

vor 2 1/2 Monaten habe ich in einem deutschen Onlineshop
Geschenke für meine Familie gekauft. Da ich in England lebe,
habe ich als Lieferadresse die Adresse meiner Familie in
Berlin angegeben.

In der Bestätigungsemail wurde mir meine Rechnungsadresse in
England bestätigt und die Lieferadresse in Berlin.
Die Ware habe ich umgehend via Paypal bezahlt, wo natürlich
meine britischen Adressdaten hinterlegt sind.

Nachdem das Paket rund einen Monat beim Postoffice lag und
dann nach Rücksendung drei Wochen „Bearbeitungszeit“
benötigte, wurde mir heute eine Gutschrift zugesand abzüglich
10,- Versandkosten.
Begründung O-Ton „… Sie müssen für den Hin- und Rückversand
aufkommen. Glauben Sie eigentlich wir übernehmen die Kosten
für den Auftrag nur weil Sie nicht aufgepasst haben? ich
schließe an dieser Stelle die Kummunikation. Weitere Schreiben
können wir leider nicht beantworten“.

Ich finde das eine Unverschämtheit!! Des weiteren bin ich fest
der Annahme, dass der Kaufvertrag mit der Bestätigungsemail
vom Onlineshop zustande gekommen ist und dort wurde die
Lieferadresse in Berlin bestätigt.

Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Beste Grüße,

Anne

Das ist bestimmt sehr ärgerlich, aber was ist denn nun die eigentliche Frage?

Hallo, danke für die Anfrage, da ist nicht richtig gelesen worden, ein Fehler eindeutig vom Shop und ich denke Sie werden dieses soc hinnehmen müßen.

Es kommen sicherlich noch andere Antworten die Ihnen weiterhelfen.

Liebe Grüße

Hallo Anne,
leider kann ich Dir hierzu keine konkrete Antwort geben. Wichtig zur Beurteilung ist die Vertragslage und die AGB des Händlers.
Wenn der Versand an die Lieferanschrift bestätigt worden ist, muss der Händler auch auch dorthin liefern. Wenn das nicht möglich ist, muss der Händler dies vor dem Versand klären. Es kommt aber eben auch auf die AGD des Händlers an.
Hierzu wäre nach meiner Meinung an Rechtsanwalt zu befragen.
Wolfgang

Kann ich nichts dazu sagen weil wir eine Offsetdruckerei sind.