Guten Morgen,
dieses Thema hier ist eine Mischung aus technischer und rechtlicher Frage. Mir wäre wichtig, dass Ihr Euer Hauptaugenmerk auf die technische Komponente legt.
Ein Arbeitnehmer hat ein Smartphone Samsung Galaxy S4 und darauf installiert whatsapp. Vor wenigen Tagen bekommt er eine whatsapp, versendet um 12.18 Uhr. Er beantwortet sie um 12.36 Uhr, nimmt das Telefon danach nicht mehr in die Hand. Um 13.18 Uhr bekommt er eine neue whatsapp.
Tags drauf bekommt der AN eine schriftliche Ermahnung. In dieser wird ihm vorgeworfen, er sei am Vortag um 13.10 Uhr zum wiederholten Male dabei ertappt worden, whatsapp während der Arbeitszeit genutzt zu haben.
Fakt ist: Der AN war um 13.10 Uhr de facto nicht online. Daher stellt sich die Frage, ob whatsapp immer mal wieder online geht, auch wenn ein Smartphonenutzer sein Telefon garnicht in die Hand genommen hat. Kann es sein, dass über das Tool „mobile daten“ oder „GPS“ immer mal wieder ein Onlinestatus gesetzt wird, auch wenn whatsapp gar nicht genutzt wurde?
Für Eure Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar.
Einen schönen Tag wünscht
Micha