Opel Astra-G Stahlfelge Einpresstiefe

Hallo,
ich habe einen Astra-G Caravan T98 2.0 DTI BJ.2003
Darauf hatte ich als Winterreifen 185/65R 15 und als Felge 6J 15 H2 ET49

Nun habe ich als Sommerreifen die Gleiche Größe und als
Felgen auch, nur das die ET43 ist.

Kann das zu einem Problem werden??

Bei der Montage war zum Federbein genügendn platz es schleift nichts.

Kein Problem!
Nein, das dürfte kein Problem darstellen.
Bei VW (Polo 86C) gab es sogar bei den original VW Felgen schon unterschiedliche ETs - wohl baujahrbedingt. ET steht ja auch nicht im Schein. Solange Du die Eckdaten der Felge beachtet hast, ist alles in Ordnung.

Der faktische Unterschied zw ET43 und ET49 ist, dass die Spur jetzt (bei ET 43) um insgesamt 12mm breiter ist. Jedes Rad steht quasi jetzt 6mm(!) weiter nach aussen.

Siehe auch hier Gruß. Felix

Doch Problem, da sich damit die Momente bzw Kräfte die auf Achse und Lenkung wirken, ändern. Mach dich schlau, was in der ABE od. EG-Typgenehmigung deines Fahrzeuges an Felgenabmessungen freigegeben ist. Dann sit es wirklich kein Problem.

Immer noch kein Problem!
Servus, wenn die Felgen für sein Fahreug bestimmt sind, gekauft aus dem Ersatzteilhandel ist DAS SO IN ORDNUNG!

ich bin ein kleiner Reifenhändler und habe eben beim Großhändler Reifen Krupp, Schifferstadt seine Angaben eingegeben und mir Herrn savag’s Felgen auswerfen lassen. Folgende angaben sind relevant:

6x15, 5X110x65

6Zollx15Zoll 5 Loch mit 110mm Lochkreis und 65mm Nabe.

Einpresstiefen sind im Ersatzteilhandel keine zwingendes Kriterium und es steht auch nicht in der Zulassung und gehört somit nicht zu den genehmigungspflichtigen und überwachten Angaben bei Serienbereifungen (Tuning-Maßnahmen und Alufelgen ausgeschlossen). Wenn die Felgen offiziell für den Astra G gekauft wurden, bei Vorlage der erforderlichen Daten ist das schon in Ordnung.

Ich hatte bei einem Kunden einen Fall mit ORIGINAL VW Felgen für den Polo 86C, die Felgen trugen den VW Stempel/Einschlag und hatten verschiedene ET. DUMMERWEISE - und DAS IST NICHT IN ORDNUNG: - wurden auf einer Achse verschiedene Einpresstiefen montiert. Also zB. links 43 und rechts 48. Das ist dann nicht in Ordnung!!!

Mitunter werden auch innerhalb eines Modellels Daten geändert wenn zB Bremsanlagen revidiert werden.

savag ist sowieso auf der „sichereren“ technischen Seite, da er mit den jetzigen Felgen noch 6mm mehr Luft in der Montage hat.

Lange Rede, kurzer Sinn, als Reifenhändler gibt es bei Komplettrad und Felgenbestellungen KEINE Option zur Einsicht oder Auswahl der Einpresstiefe. Man hat bei der Bestellung keinen Einfluss darauf und kann sie meist gar nicht einsehen.

Meine Angaben beziehen sich natürlich nur auf Stahlfelgen mit Serienbereifung von Herstellern mit Zulassung. Die Zulassung ist aus mit ensprechenden Zeichen in die Felge eingeschlagen.

Vielleicht solltest Du, savag, vielleicht einfach mal beim Händler, wo gekauft/montiert oder bei einer Dienststelle eines TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ und wie sie alle heißen vorbeifahren, das Problem kurz schildern und hören was die sagen.

Hallo,
danke für die Antwort, die Felgen sind leider nicht orginal Opel.
Aber ich habe auch gelesen das es für jedes Fahrzeug einen ET Tolleranzbereich gibt.
Aber ich würde da jetzt auch kein Problem sehen, da das Rad einwandfrei läuft auch wenn man die Lenkung ganz einschlägt!

Aber ich werde mal schauen was es für ein Felgenhersteller genau ist, vlt kann ich von dem eine Genehmigung bekommen oder eine Zulassung.

Gruß

„es steht auch nicht in der Zulassung und gehört somit nicht zu den genehmigungspflichtigen und überwachten Angaben bei Serienbereifungen“

Das kann man so nicht stehen lassen.Ich kenne sehr wohl Fahrzeugpapiere,die auch die Einpresstiefe der Felgen genau festlegen-auch bei Serienreifen.Auch in der EWG/ABE des Fahrzeugs ist sie aufgeführt-also überwacht.
Die Einpreßtiefe ist ein sehr wichtiges Kriterium wegen der Freigängigkeit des Reifens zum Federbein/Radhaus/Kotflügelkante/Spurstange/Bremsanlage.Ausserdem kann durch extreme ET Änderung die Vorderachsgeometrie leiden(Lenkrollradius)Zudem gibt es für jedes Fahrzeug eine maximal zulässige Spurweite.
Ich habe z.B. serienmäßig 185/65 R 15 auf 6J ET 49mm.Von einem anderen Modell konnte ich günstig Winterreifen derselben Größe bekommen aber ET 25mm.
Das passte wegen des relativ schmalen Reifens-195er wären nicht mehr möglich.
Natürlich TÜV Eintrag erforderlich.
Daß ein Reifenhändler die nicht kennt halte ich für abwegig.In allen Reifen/Felgenkatalogen ist immer auch die ET angegeben.
Grüße

Da wäre nur noch das Problem der Tragfähigkeit und der Zentrierung und der richtigen Befestigung(Gewindelänge).
Und ist der Lochkreis wirklich ganz genau derselbe?

Da das sowieso eingetragen werden muß:Erst beim TÜV fragen.

Grüße

Immer noch ein Problem. Ich bin TÜV-Prüfer, und ich habe auf meinem Rechner eine Datenbank, in der die Serien-Felgen und -Reifenabmessungen mit Einpreßtiefe für das jeweilige Fahrzeug hinterlegt sind. Wenn die montierten Räder davon abweichen und der Fahrzeughalter kann kein entsprechendes Gutachte (ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung) vorweisen, hat er ein Problem. das gilt auch für Stahlfelgen.

Also vom passen her ist es kein Problem habe die Stahlfelgen schon drauf da ich sonst nicht fahren könnte.
Daher passt der Lochabstand und Schrauben optimal.
Eine eintragung für Stahlfelgen wollte ich möglichst vermeiden. Das kostet so viel wie die Felgen selber.

Gruß

Kommen wir zum Ende…
Ich bin vielleicht etwas über’s Ziel hinausgeschossen, indem ich die
„Belanglosigkeit“ der ET bei Serienrädern verallgemeinert habe. Daher würde ich es - aus Händlersicht - nocheinmal konkretisieren.

Wenn Herr savag zu einem Reifenhändler geht und sich für seinen Astra einen Satz Kompletträder (Reifen fertig montiert auf Felge) kauft, wird dieser entweder sein Modell oder seine Schlüsselnummern in sein Händlersystem eingeben und es spuckt ihm die passende Bereifung aus. Bei Komplett- und Serienbereifung wird von keinem Händlereinkaufssystem und auch nicht im Laden die Einpresstiefe hinterfragt. Ich habe bereits Hunderte von Kompletträdern (nur Serienbereifung verkaufe ich) verkauft ohne Angabe und ohne Wissen der jeweiligen Einpresstiefe. Da hat der Felgenhersteller seine Fertigungsmaße und/oder Toleranzen an die er sich hält und somit ist die Angabe für den Handel vernachlässigbar.

Bei Leichtmetallfelgen und und irgendwelchen Sonderwünschen an Felgen und Einzelbestellungen ist die ET logischerweise von Belang.
Das weiß ich sehr wohl (ich weiß schon alles, was ein normaler Reifenhändler weiß und wissen muss (obwohl ich nur ein Feierabendhändler bin ohne Lager und Werkstatt und nur das beim Großhändler bestelle, was bei mir bestellt wird (dafür aber i.d.R. billiger als jeder Inetshop))).

Wenn man natürlich Felgen von Kollege x und Schrottplatz y sich besorgt, ist natürlich alles offen. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass meine obige Beurteilung auf einem Satz Komplettrad Kauf bei einem Händler fußt.

Da wäre nur noch das Problem der Tragfähigkeit und der
Zentrierung und der richtigen Befestigung(Gewindelänge).
Und ist der Lochkreis wirklich ganz genau derselbe?

Die Tragfähigkeit der Felge ist ebenfalls vernachlässigbar und gehört nicht zu den Angaben die der Fahrzeugbesitzer wissen oder hinterfragen muss (Bei Reifentraglasten ist es schon wichtig).
Die Gewindelänge ist auch zuvernachlässigen, weil es sich um (von der Montage her) passende Felgen handelt und Herr savag schätzungsweise die Bolzen oder Radmuttern der Winterkombination nutzt.
Der Lochkreis muss natürlich der gleiche sein, sonst bekommt man die Schrauben oder Stehbolzen nicht in die Bohrungen, woll?!

Da das sowieso eingetragen werden muß:Erst beim TÜV fragen.

Es muss überhaupt nix eingetragen werden. Es ist das gleiche Maß, bei Sommer und Winterreifen. Da gibt es nichts einzutragen.

Lediglich ein Nachfragen bei einer Überwachungsgesellschaft - wie schon eingangs erwähnt - wäre ratsam. Und eigentlich auch nur dann, wenn die Felgen/Räder aus einer nichtoffiziellen Quelle stammen.
Wenn sich natürlich dann heraustellt, wie Herr Schmidt anführte, dass die Felge nicht den hinterlegten Daten entspricht, ist natürlich auch alles offen. Dann aber - bei Rädern aus offizieller Händlerquelle - ist selbstredend der Händler in der Pflicht Ersatz zu leisten.

Ihr könnt das auch gerne selber durchexerzieren, wenn Ihr ein Internenportal eines Reifenhändlers besucht

wie hier zB: und Eure Daten eingebt. Dann versucht da mal die Ein…

„Es muss überhaupt nix eingetragen werden. Es ist das gleiche Maß, bei Sommer und Winterreifen. Da gibt es nichts einzutragen.“

Wenn die ET anders ist -eben nicht das gleiche Maß.
Die Felge ist nicht original für dieses Fahrzeug und noch nicht einmal von Opel.

Sicher:Wenn man nach Ersatzteilnummer für das Fahrzeug xy neu bestellt braucht man sich da nicht groß drum kümmern.Darum geht es hier aber doch garnicht.
Und so Aussagen:„Tragfähigkeit und Befestigung ist uninteressant“ halte ich für fahrlässiog.

Grüße

Jetzt fängt wohl das Zerpflücken an, woll?!

Wenn die ET anders ist -eben nicht das gleiche Maß.

Wenn es innerhalb der Herstellertoleranz ist, gehört sie zum gleichen Maß.

Die Felge ist nicht original für dieses Fahrzeug

aha?!

und noch
nicht einmal von Opel.

Felgenhersteller unterscheiden sich durchaus von KfZ Herstellern.
Im freien Teilehandel sind Felgen fast nie original Teile.

Sicher:Wenn man nach Ersatzteilnummer für das Fahrzeug xy neu
bestellt braucht man sich da nicht groß drum kümmern.Darum
geht es hier aber doch garnicht.

Das wissen wir ja eben nicht. Weil wir die Quelle der Räder nicht kennen.

Und so Aussagen:„Tragfähigkeit und Befestigung ist
uninteressant“ halte ich für fahrlässiog.

In dem Kontext - aus dem Sie es jetzt gerissen haben - bleibt es uninteressant.

Wir werfen jetzt final mal alle Antworten in einen Topf und schütteln kräftig und heraus kommt:

Wenn die Räder aus einer fachorientierten Einkaufsquelle stammen, ist davon auszugehen, dass Händler und Herstller über Zulassungen verfügen. Bei Unsicherheit, nachfragen und/oder in Detail Einsicht nehmen.

Wenn die Räder aus unbekannter Herkunft anderes Fahrzeug/anderes Opel Modell stammen ist es ratsam fachkundige Information zB einer Prüfungs-/Überwachungsgesellschaft einzuholen, ob die Räder sich im Rahmen/in der Toleranz der Herstellervorschriften befinden, da bei Nichteinhaltung selbiger es zum Erlöschen der ABE und im Schadensfalle zu ebenso zu Nachteilen im Versicherungsschutz führen kann.

In diesem Sinne.

Gruß. Felix

„Wenn die Räder aus unbekannter Herkunft anderes Fahrzeug/anderes Opel Modell stammen ist es ratsam fachkundige Information zB einer Prüfungs-/Überwachungsgesellschaft einzuholen, ob die Räder sich im Rahmen/in der Toleranz der Herstellervorschriften befinden, da bei Nichteinhaltung selbiger es zum Erlöschen der ABE und im Schadensfalle zu ebenso zu Nachteilen im Versicherungsschutz führen kann.“

Vielen Dank-genau das meine ich.

Grüße