Nach einem Bericht in telepolis
http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url…
sind laut einer Urteilsbegründung des OLG München die Opfer
pädophiler Übergriffe grundsätzlich als nicht geschädigte
Mittäter zu betrachten, sofern sie aus sozial schwachen
Familien stammen. Der Artikel ist mittlerweile über eine Woche
alt, m. W. haben andere Medien diese Sache nirgends
aufgegriffen.
Hi,
aus beruflichen Gründen bin ich mir Urteilsschelte mehr als vorsichtig. Doch dieses Vorgehend der Richter entspricht keinem rechtsstaatlichen Weltbild, es entspricht auch nicht unserem GG. Die geistige Haltung dieser Richter hat in unserem Staat nichts zu suchen. Wer andere Menschen wegen der Bildung oder sozialen Randlage als minderwertig tituliert und Straftaten gegen sie als akzeptabel titulietr, hat in der Justiz nichts verloren.
Auf der anderen Seite. Nachdem bei uns auch perverse Politiker Sex mit Kinder ab 12 Jahren für legal betrachten und neue Gesetze fordern, muss man sich der Übergriffe pädophiler Kreise nicht wundern. Wir haben ohnehin eine besondere Verklärung des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus einigen HOMO-Kreisen.
Unter fünf Jahre Haft sollte keiner von denen ein Gericht verlassen und wegen der Schwere der Schuld keinerlei Halb- oder Zweidrittelstrafe erhalten.
Wer Frauen vergewaltigt oder als heutiger Europa-Abgeordneten in Frankfurt Mädchen seinen Penis aus angeblichen Lehrzwecken in einem Kindergarten anfassen lässt, gehört hinter Gitter, nicht in ein Parlament.
Gruss Günter