Opfer selber schuld

Nach einem Bericht in telepolis http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url… sind laut einer Urteilsbegründung des OLG München die Opfer pädophiler Übergriffe grundsätzlich als nicht geschädigte Mittäter zu betrachten, sofern sie aus sozial schwachen Familien stammen. Der Artikel ist mittlerweile über eine Woche alt, m. W. haben andere Medien diese Sache nirgends aufgegriffen.

Ist dieses Thema mittlerweile so abgelutscht, dass sich niemand mehr dafür interessiert?

Fragt,
Schorsch

m. W. haben andere Medien diese Sache nirgends
aufgegriffen.

Es gab dazu einen ausführlichen Fernsehbericht.

m. W. haben andere Medien diese Sache nirgends

aufgegriffen.

Ist dieses Thema mittlerweile so abgelutscht, dass sich
niemand mehr dafür interessiert?

Die Frankfurter Rundschau hat sich zweimal damit beschäftigt. Gestern mit einer kompletten „Thema des Tages“-Seite und irgendwann in der vergangenen Woche mit einem längeren Aufmacher-Artikel.

puuuuh…
… das finde ich hart.
es klingt wie „häßliche weiber sollen froh sein, wenn sie vergewaltigt werden“. ich möchte ko…

gruß
datafox

Nach einem Bericht in telepolis
http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url…
sind laut einer Urteilsbegründung des OLG München die Opfer
pädophiler Übergriffe grundsätzlich als nicht geschädigte
Mittäter zu betrachten, sofern sie aus sozial schwachen
Familien stammen. Der Artikel ist mittlerweile über eine Woche
alt, m. W. haben andere Medien diese Sache nirgends
aufgegriffen.

Hi,

aus beruflichen Gründen bin ich mir Urteilsschelte mehr als vorsichtig. Doch dieses Vorgehend der Richter entspricht keinem rechtsstaatlichen Weltbild, es entspricht auch nicht unserem GG. Die geistige Haltung dieser Richter hat in unserem Staat nichts zu suchen. Wer andere Menschen wegen der Bildung oder sozialen Randlage als minderwertig tituliert und Straftaten gegen sie als akzeptabel titulietr, hat in der Justiz nichts verloren.

Auf der anderen Seite. Nachdem bei uns auch perverse Politiker Sex mit Kinder ab 12 Jahren für legal betrachten und neue Gesetze fordern, muss man sich der Übergriffe pädophiler Kreise nicht wundern. Wir haben ohnehin eine besondere Verklärung des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus einigen HOMO-Kreisen.

Unter fünf Jahre Haft sollte keiner von denen ein Gericht verlassen und wegen der Schwere der Schuld keinerlei Halb- oder Zweidrittelstrafe erhalten.

Wer Frauen vergewaltigt oder als heutiger Europa-Abgeordneten in Frankfurt Mädchen seinen Penis aus angeblichen Lehrzwecken in einem Kindergarten anfassen lässt, gehört hinter Gitter, nicht in ein Parlament.

Gruss Günter

Hallo Günter,

was hältst Du von dem Gedanken, daß zu strenge Strafen für Täter, die ihr Opfer nicht grausam behandelt haben, die Zahl der Vertuschungsmorde erhöht?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,

was hältst Du von dem Gedanken, daß zu strenge Strafen für
Täter, die ihr Opfer nicht grausam behandelt haben, die Zahl
der Vertuschungsmorde erhöht?

Mir ist bewusst, dass strenge Strafen kaum alle Täter abschrecken. Immerhin gibt es in den USA auch die Todestrafe und trotzdem wird gemordet.

Du sprichst das Richtige, Vertuschungen. Es müssen nicht gleich Morde sein. Es wird bei uns zuviel in diesem Bereich vertuscht, sei es bei Vergewaltigungen die im familiärem Bereich geschehen, wo der Onkel geschützt wird, sei es bei Missbrauch von Kindern, wo Elternteile und Verwandte geschützt werden. Mir ist bei diesen schrecklichen Taten natürlich klar, dass ganze Familien, vor allem wenn sie keine Ahnung hatten, in einem öffentlichen Strudel gerissen werden. Doch darf und kann es für Täter, die Menschen derart demütigen, keine Rücksicht geben. Wir alle sind aufgefordert, geringste Anzeichen genau zu hinter fragen.

GRuss Günter

Vertuschungsmorde
Hallo Günter,

mit „Vertuschungsmord“ meinte ich, daß der Täter nach einem Sexualdelikt sein Opfer tötet, um die Tat zu vertuschen. Da ist womöglich ein Unterschied zu machen zu dem Sexualmörder, für den der Mord zum Lustgewinn dazugehört.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Da stellt sich halt die Frage nach dem Sinn und Zweck von Strafe. Soll man jetzt Strafen senken, damit der Täter sein Opfer danach nicht auch noch tötet? Wenn man Strafe als generalpräventive Abschreckung sieht, kann das wohl kaum der richtige Weg sein. Man würde ja quasi Straftäter per Gesetz dafür belohnen, nicht auch noch zusätzlich zu ihren Sexualdelikten einen Mord zu begehen. Na bravo, kann ich da nur sagen. Kein Täter macht sich im Augenblick seiner Tat über die strafrechtlichen Konsequenzen derartig Gedanken, dass er sich überlegt „hm ja, wenn ich jetzt das Kind vergewaltige, bekomme ich 5 Jahre Haft, ach ja, nach der neuesten Reform sind’s nur 2; na gut, dann bringe ich das Kind lieber nicht um, das lohnt’s ja nicht.“
Ganz im Gegenteil würde ich sogar dafür plädieren, den Verdeckungsmord nicht mit 15+x Jahren zu bestrafen sondern tatsächlich im Wortsinne mit lebenslang. Todesstrafe scheidet ja leider aus. Denn ein Verbrechen zu begehen ist schon übel genug - danach aber auch noch das Opfer umzubringen aus Furcht vor Bestrafung der Vortat ist für mich so ziemlich das übelste Delikt überhaupt.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]