Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Ganz einfach, das Verfahren geht weiter
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Hallo diversion,
tut mir leid, darauf habe ich keine passende Antwort. Da kann ich dir nichts zu sagen.
LG cassandrabra
Danke schonmal.
was heißt denn „geht weiter“? wird eine andere weisung bestimmt? wird die bereitschaft des täters zum ausgleich nicht positiv berücksichtigt?
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Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Soweit ich weiß wird das Verfahren gegen den Täter weiter betrieben. Es kann jedoch am Ende des Verfahrens, also wenn es um die Frage der Strafe und der Höhe der Strafe geht, mildernt berücksichtigt werden, das der Täter einen Ausgleich angeboten hat. Sehr, sehr wichtig und nicht zu unterschätzen ist das letzte Wort, das den Angeklagten gebührt. Viele wissen nicht genau was sie da sagen sollen und wissen nicht, das es wichtig für das Strafmaß ist. Im letzten Wort immer Reuhe erkennen lassen. Das wird sich oft mildernd auswierken.
Viel Erfolg!
gruss, svewa
ich habe leider keine ahnung, tut mir sehr leid!!!
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Keine Ahnung!
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
hallo diversion!
meiner meinung nach kommt es hierbei auf die angemessenheit an, zum beispiel in einem strafverfahren kann es angemessen sein, dass der täter für einen fausthieb 1000,00 € schmerzensgeld zur barzahlung anbietet, nimmt das opfer dieses angebot nicht an, kann es passieren das dass gericht eine völlig andere entscheidung trifft die für das opfer gegen 0,00 laufen kann. ich weiss jetzt leider nicht konkret worum es geht, deshalb sollte auch das opfer bei einem toa vieleicht durch einen stichhaltig begründeten gegenvorschlag eine einigung erzielen. dieses ist jedenfalls mein rechtsempfinden.
mfg gotte
Hallo, ich denke, daß es trotzdem für den Täter eher positiv ist, wenn er den TOA versuchte, wollte als wenn er nicht dazu bereit war. Wenn das Opfer nicht zustimmt, ist das auch das Recht des Opfers, das eben nicht zu tun und das muss man das so hinnehmen. Der Richter wird dann ein Urteil fällen müssen und das müssen Sie abwarten bzw Ihren RA fragen, wie er das sieht, wie es weitergehen soll. Täter sollte weiterhin nett und reumütig wirken, wenn er es auch ist und kann nur hoffen, daß er ein Urteil, bzw Weisungen, Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln gemäß JGG bekommt, die auch angemessen sind an Schuld und Tat und die noch weitere positivere Entwicklung des Täters ermöglichen. Fragen Sie Ihren Jugendgerichtshelfer um Rat. Täter könnte von sich aus auch Therapiebereitschaft äußern. Das könnte Strafe evtl. auch mindern und er muss die Therapie dann auch echt machen. Wenn das Opfer keinen Kontakt mehr will, muss man das so respektieren Alles Gute Asta
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
Denke ich auch, dass dies als positiv für den Täter gewertet wird.
Leider ist es heute in den meisten Verfahren so, als gebe es nur halbes Recht.
Aus Bequemlichkeit/Arbeitsersparnis etc. bzw. um den Rechtsfrieden zu erhalten, enden viele Verfahren in einem Vergleichsvorschlag, obwohl die Sachlage klar und bewiesen ist.
Die Fälle, welche ich verfolgte, gingen für den, welcher den Vergleichsvorschlag des Gerichts ablehnten, meist ungünstig aus.
Wohin dies zuletzt führen kann, mag sich jeder selbst ausdenken.